Aus unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen streben Versicherungsunternehmen in der betriebswirtschaftlichen Praxis häufig bestimmte Formen von Zusammenschlüssen an. Eine besonders wichtige und verbreitete Form des Zusammenschlusses von Unternehmen ist der Konzern, der mehrere wirtschaftlich unabhängige Unternehmen unter einheitlicher Führung zusammenfasst und auf dem Markt als wirtschaftliche Einheit agiert.
Neben den für alle Branchen gültigen Ursachen der Konzernbildung gibt es einige speziell für Versicherungsunternehmen relevante Gründe, die Bildung von Versicherungskonzernen anzustreben. Versicherungskonzerne sind die eigentlichen Hauptakteure auf dem Versicherungsmarkt und stellen einen einheitlichen Auftritt aller Versicherungstöchter sicher. Insbesondere bilden Versicherungskonzerne eine Möglichkeit zur Umgehung des Spartentrennungsgebotes, erlauben sie doch letztlich den Vertrieb aller Versicherungssparten aus einer Hand.
Andere Formen des Zusammenschlusses von Versicherungsunternehmen unterhalb der Konzernschwelle sind Versicherungsgruppen und Versicherungspools. Diese eher lockeren Formen der Kooperation werden meist mit Blick auf bestimmte Einzelziele gebildet und müssen anders als der Versicherungskonzern keinen dauerhaften Charakter haben.
Werden Versicherungskonzerne durch Unternehmen anderer Finanzdienstleistungsbranchen ergänzt, entstehen Finanzdienstleistungskonzerne. Diese betriebswirtschaftlichen Gebilde gestatten eine Versorgung mit Produkten unterschiedlicher Finanzdienstleistungsanbieter, leiden aber stellenweiser unter Interessenkonflikten zwischen einzelnen Konzerntöchtern. Im Extremfall fassen derartige Finanzdienstleistungskonzerne Tochterunternehmen aus dem Bank- und Bausparwesen, der Kapitalanlage und dem Versicherungswesen zusammen (Allfinanzkonzerne).