Zukunftsperspektive: Basisabsicherung
Niedrige Geburtenraten, steigende Lebenserwartung und hohe Arbeitslosigkeit belasten die Rentenkassen. Denn beim Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung werden die laufenden Renten aus den Beiträgen der aktiv Erwerbstätigen finanziert. Die Rentenreformen der letzten Jahre haben versucht, das Problem in den Griff zu bekommen. Unter dem Strich sind die Renten dabei durch verschiedene Maßnahmen wie Erhöhung entsprechend den Nettolöhnen, den Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten, steigende Steuern sowie Kranken- und Pflegekassenbeiträge abgesenkt worden. Gelöst wurde das Grundproblem damit nicht – und für die Zukunft sind weitere Kürzungen wahrscheinlich. Künftige Rentner müssen sich daher darauf einstellen, dass die gesetzliche Rente zunehmend nur noch eine, wenngleich wichtige, Basisabsicherung für das Alter bietet und durch Figen-vorsorge aufgestockt werden muss.
Pflichtversicherung für (fast) alle
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind fast alle Berufstätigen pflichtversichert, Selbstständige können sich unter Umstanden befreien lassen. Nicht versicherungspflichtige Personen haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Die Beiträge von derzeit 19,9 Prozent sind fällig bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.500 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.650 Euro (neue Bundesländer). Auch bei höherem Einkommen müssen daher maximal 1.094,50 Euro bzw. 925,35 Euro gezahlt werden. Die Beiträge werden normalerweise je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht, Selbstständige tragen die gesamten Kosten. In anderen Fällen wie bei Wehr- und Zivildienstleistenden übernimmt der Staat die gesamte Beitragszahlung.
Einflussfaktoren der Rentenhöhe
Im Wesentlichen wird die Rentenhöhe bestimmt durch das Arbeitseinkommen und die Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden. Zusätzlich zu diesen Beitragszeiten werden spezielle Lebensphasen wie Ausbildung, Wehrdienst, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit berücksichtigt Die Einkommenshöhe schlägt sich in so genannten Entgeltpunkten nieder. Wer durchschnittlich 32.003 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26 918 Euro (neue Bundesländer) verdient, erhält einen Entgeltpunkt gut geschrieben. Liegt das Einkommen darüber oder darunter, werden entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte verbucht. Diese Entgeltpunkte werden in den Rentenwert umgerechnet, der Ihre monatliche Rente bestimmt. Pro Entgeltpunkt beträgt er zurzeit etwas über 27 Euro für die alten, etwas über 24 Euro für die neuen Bundesländer. Einfluss auf die Rentenhöhe hat außerdem der Zeitpunkt des Rentenbeginns, der mit dem Zugangsfaktor ausgedrückt wird. Er liegt für die Regelaltersrente mit 65 Jahren bei 1,0, bei früherem bzw. späterem Rentenbeginn niedriger oder höher. Je nach Art der Rente (z. B. Alters- oder Teilerwerbsminderungsrente) wirkt sich noch der Rentenartfaktor aus.
Zurzeit liegt die unversteuerte Rente des so genannten Standardrentners, der 45 Jahre durchschnittlich verdient hat, bei 48,5 Prozent des Durchschnittseinkommens vor Steuern. Weil die meisten Versicherten Rentenlücken aufweisen, liegen die Ansprüche in der Praxis aber schon heute deutlich darunter. Hinzu kommt, dass dieses Niveau nach den neuen Regelungen bis auf 46 Prozent absinken kann. Mehr Durchblick gibt die jährliche Renteninformation, die die voraussichtliche Altersrente hochrechnet. Jeder gesetzlich Rentenversicherte, der mindestens 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hat, erhält, sie. Eine Garantie über die künftige Rentenhöhe bietet die Renteninformation aber keineswegs. Zum einen sind die zu Grunde gelegten Steigerungsraten ziemlich optimistisch, zum anderen können bis zum Rentenalter noch viele Reformen die Rahmenbedingungen beeinflussen und auch die persönlichen Verhältnisse können sich aus den unterschiedlichsten Gründen wie Kinder, Arbeitslosigkeit oder Krankheit ändern.
Rentenzahlung
Voraussetzung für die Altersrente ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, die so genannte Wartezeit, sowie eine bestimmte Altersgrenze. Neben der regulären Altersrente mit 65 erfreuen sich vorzeitige Renten großer Beliebtheit. Ein Anspruch besteht für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Frauen und bei Altersteilzeit, meist aber nur für bestimmte Jahrgänge. Um die Belastungen für die Rentenversicherung zu begrenzen, werden außerdem für jeden Monat des früheren Rentenbeginns 0,3 Prozent von der Vollrente abgezogen. Dieser Abzug gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezugs. Beim Tod eines Versicherten hat der Ehepartner normalerweise Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente, Kinder auf Waisengeld. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die große Witwenrente mit 55 Prozent der Rente erhalten Hinterbliebene, die mindestens 45 Jahre alt sind oder ein minderjähriges Kind versorgen oder erwerbsgemindert sind. Eigenes Einkommen wird angerechnet. Für jüngere Versicherte wurden die Ansprüche eingeschränkt. Die jährlichen Rentenanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Nettolöhne. Seit 2005 wird zusätzlich der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Das bedeutet niedrigere Rentenerhöhungen, wenn die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbeziehern sinkt.
Sozialversicherung und nachgelagerte Besteuerung
Negativ auf die Rente wirken sich Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aus. Seit 2004 zahlen Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Auch auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten ist neuerdings der volle Satz fällig. Erhebliche Einschnitte bringt das Alterseinkünftegesetz. In Zukunft wird die Rente besteuert. Dazu wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Die Höhe hängt davon ab, wann zum ersten Mal Rente bezogen wird. Wer 2010 in Rente geht, muss 60 Prozent versteuern. Dieser besteuerte Anteil erhöht sich um zwei, ab 2020 um ein Prozent jährlich. Ab 2040 ist so für diejenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, die gesamte Rente steuerpflichtig. Werbekosten und andere Aufwendungen wie Versicherungen oder Haushaltshilfe können abgezogen werden. Nach Berechnungen des Finanzministeriums sind bei Alleinstehenden Renten bis 18.900 Euro steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge (Stand 2009). Im Gegenzug erhalten alle, die noch erwerbstätig sind, Steuervergünstigungen. Sie können ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich des Arbeitgeberanteils) und zu vergleichbaren Einrichtungen wie berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie privaten Leibrentenversicherungen (vgl. Rürup-Rente). Für 2010 werden bis zu 70 Prozent der Ausgaben bzw. 13.600 Euro vom Finanzamt anerkannt. Die Abzugsmöglichkeiten werden jährlich erhöht und betragen 100 Prozent ab 2025 bzw. maximal 20.000 Euro.
→ Die Rentenversicherer und das Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung informieren mit Broschüren und telefonisch über die gesetzliche Rentenversicherung (vgl. Adressverzeichnis). Persönlich beraten lassen können Sie sich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherer oder gegen Honorar von einem Rentenberater (vgl. Adressverzeichnis).
→ Achten Sie bei der Renteninformation und Rentenauskunft sorgfältig darauf, dass alle anrechenbaren Zeiten erfasst sind. Prüfen Sie, ob noch beitragsfreie Zeiten wie Erziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt werden können. Wenn Sie Lücken feststellen, sollten Sie möglichst rasch einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
→ Freiwillige Versicherungen und Nachzahlungen lohnen sich meist finanziell nicht. Sie können aber sinnvoll sein, um überhaupt einen Anspruch auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente zu erwerben oder um die fünfjährige Wartezeit zu erfüllen.
→ Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig. Selbst wenn alle relevanten Zeiten im Versicherungskonto erfasst sind, müssen Sie mit etwa drei Monaten Bearbeitung rechnen.
→ Details zu den neuen Besteuerungsregelungen erläutert die Broschüre Das Alterseinkünftegesetz des Bundesministeriums der Finanzen.