Die Entscheidung Krankenkasse oder privat betrifft auch die Pflege-Pflichtversicherung, die grundsätzlich der Krankenversicherung folgt. PKV-Angebote sind derzeit keine zuverlässige Entscheidungsgrundlage. Also kann die Devise nur lauten: Abwarten und weiter in Ruhe informieren. Raus aus der Krankenkasse kommt man immer noch, aber im Allgemeinen nicht wieder zurück. Jeder, der die Möglichkeit hat, zwischen Krankenkasse und Privatversicherung zu wählen, muss sich als Erstes darüber im Klaren sein, dass ein Vergleich der PKV-Anfangsprämie und des Krankenkassenbeitrages wie auch ein reiner Leistungsvergleich keine ausreichende Entscheidungsgrundlage ist. Dabei darf nicht vergessen werden, dass zum PKV-Beitrag die im Allgemeinen übliche Selbstbeteiligung hinzugerechnet werden muss wie auch der Beitrag für eine private Krankentagegeldversicherung.
Vergleich von PKV- und GKV-Leistungen
Es gibt bei den Arten der Leistungen – außer der beitragsfreien Mitversicherung von Unterhaltsberechtigten bei den Krankenkassen – eigentlich nur kleine Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese sollten für die Entscheidung zwischen GKV und PKV nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Leistungsunterschiede:
Prüfstein | GKV | PKV | ||||||||
Beiträge im | einkommensabhängige | risikoabhängige Prämien, | ||||||||
Berufsleben | Beiträge, bestimmter | d. h. Alter, Geschlecht, | ||||||||
Prozentsatz vom Brutto | Gesundheitszustand und | |||||||||
verdienst (maximal von | gewählte Leistungen sind | |||||||||
3375 €) | ausschlaggebend | |||||||||
Beiträge für | Ehepartner und Kinder | für jedes Familienmitglied | ||||||||
Familien | ohne Einkommen sind | muss eine eigene Prämie | ||||||||
beitragsfrei versichert | gezahlt werden | |||||||||
Beiträge im | bei Krankengeldbezug | keine Beitragsfreiheit, bei | ||||||||
Krankheits- | Beitragsfreiheit | Wegfall des Arbeitgeber | ||||||||
fall | zuschusses müssen die Prämien in voller Höhe weitergezahlt werden | |||||||||
Beiträge | Die Beiträge verringern | Die Beiträge ändern sich | ||||||||
bei Berufs-/ | sich, weil sie nach der | nicht und werden ohne | ||||||||
Erwerbs- | Rente bzw. nach dem | Rücksicht auf geringeres | ||||||||
unfähigkeit | verminderten Einkom | Einkommen weiter er | ||||||||
men berechnet werden | höht | |||||||||
Beiträge bei | Beitragsfreiheit | Der Versicherte kommt | ||||||||
längerer/ | ► | in die GKV, eine pro- | ||||||||
dauernder | blemlose Rückkehr in die | |||||||||
Arbeits | PKV würde aber den Ab- | |||||||||
losigkeit | schluss einer Anwartschaftsversicherungerfordern | |||||||||
Beiträge | bei Mutterschaftsgeldbe- | keine Beitragsfreiheit, | ||||||||
bei Mutter | zug Beitragsfreiheit, in | Prämien müssen in voller | ||||||||
schaft | vielen Fällen auch bei Er- | Höhe weitergezahlt wer | ||||||||
ziehungsgeldbezug | den | |||||||||
Beiträge im | auch im Alter einkom | im Alter trotz erhöhter | ||||||||
Alter | mensabhängige Beiträge, | Alterungsrückstellungen | ||||||||
bestimmter Prozentsatz | Beitragssteigerungen mög- | |||||||||
von Renten und sonstigen lieh; Wechsel in Stan- | ||||||||||
Einnahmen, in der Regel | dardtarif wegen Leistungs- | |||||||||
geringere Beiträge als im | kürzung nicht empfehlens- | |||||||||
Berufsleben | wert, aber oft einzige Chance für Bezahlbarkeit | |||||||||
Risiko- | keine Risikozuschläge, | Risikozuschläge für alle | ||||||||
zuschläge | Solidaritätsprinzip | (wesentlichen) Erkran- | ||||||||
auf den | kungen, die bei Beginn | |||||||||
Beitrag | der Versicherung bereits vorliegen | |||||||||
Wechsel | Kassenwechsel jederzeit | Wechsel der Versiche- | ||||||||
der | bei zweimonatiger Kündi- | rung wegen Wegfalls der | ||||||||
Kranken | gungsfrist möglich, ab | Alterungsrückstellung | ||||||||
versiche- | 2002 18-monatige Bin | nicht zweckmäßig, daher | ||||||||
rung | dung an gewählte Kasse, | kaum Wettbewerbsdruck | ||||||||
dann erneuter Wechsel möglich | hinsichtlich des Bestandes | |||||||||
Streitig- | Von Kassenärzten Ver- | PKV-Unternehmen | ||||||||
keiten um | ordnetes wird bezahlt. | können Leistungen | ||||||||
Leistungen | Bei sonstigen Streitigkei- | verweigern, ablehnen | ||||||||
ten kostenfreies Wider | oder kürzen. Zivil- | |||||||||
spruchsverfahren, danach | gerichte, Anwaltszwang | |||||||||
Sozialgerichte, kein An | bei Landgerichten, | |||||||||
waltszwang, daher in der Regel kein Kostenrisiko | hohes Kostenrisiko | |||||||||
Ärztliche, | freie Wahl unter den Ver | freie Wahl unter allen | ||||||||
zahn | tragsärzten, Behandlung | Ärzten, Behandlung gegen | ||||||||
ärztliche | gegen Vorlage der Chip | Privatrechnung, Versi | ||||||||
Behandlung | karte, Arzt rechnet | cherter reicht Rechnung | ||||||||
direkt mit Krankenkasse | bei Versicherung zur | |||||||||
ab | Kostenerstattung ein | |||||||||
Kranken- | Behandlung durch die | abhängig vom gewählten | ||||||||
haus- | Ärzte der jeweiligen | Tarif, Behandlung durch | ||||||||
behandlung | Abteilungen, Mehrbett | Chefärzte und Unter | ||||||||
zimmer, Zuzahlung 9 € | bringung im Ein- oder | |||||||||
pro Tag (maximal für 14 Tage im Jahr) | Zweibettzimmer möglich | |||||||||
Vorsorge- | ambulante Vorsorgeleis- | Leistungen nur bei zu | ||||||||
und | tungen in anerkannten | sätzlichem Kurkostentarif | ||||||||
Rehabili | Kurorten: Übernahme | |||||||||
tationsmaß | der medizinischen | – | ||||||||
nahmen | Anwendungen und täglicher Zuschuss von 8 €. Stationäre Rehabilitationsmaßnahme: Übernahme der Behandlung und Unterbringung, Zuzahlung wie im Krankenhaus | |||||||||
Arznei- | Arzneimittel mit Festbe | keine Beschränkungen, | ||||||||
mittel | trag: Kostenübernahme | alle Arzneimittel müssen | ||||||||
bis zum Festbetrag, Arz | zunächst selbst bezahlt | |||||||||
neimittel ohne Festbe | werden, später Kosten | |||||||||
trag: Zuzahlung 4 €, 4,50 | erstattung durch die | |||||||||
€ oder 5 € je nach | Versicherung, Selbst | |||||||||
Packungsgröße, jährliche Höchstgrenze für chronisch Kranke | beteiligungsregelungen | |||||||||
Kranken geld | 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % vom Nettogehalt | bei Abschluss eines Krankentagegeldtarifs, angemessenes Tagegeld versicherbar | ||||||||
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes | bis zu 10 Tage pro Jahr und Kind, wenn Kind mitversichert und noch unter 12 Jahre alt, bei Ledigen und mehr Kindern bis zu 50 Tage | keine Leistung | ||||||||
Mutter- schaftsgeld | während der Schutzfrist 13 € pro Tag, insgesamt 1287 €, bei Mehrlings- und Frühgeburten längere Bezugsdauer | keine Leistung der PKV, privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig 210 € vom Staat (Bundesversicherungsamt) | ||||||||
Zahnersatz | bis zu 65 % der Kosten für Behandlung und Material | je nach Tarif zwischen 50 % und 80 %, häufig in den ersten Jahren Summenbegrenzung | ||||||||
Unkonven- tionelle Heilmetho den | unter bestimmten Voraussetzungen und soweit von einem Vertragsarzt erbracht, aber keine Heilpraktikerbehandlung | je nach Tarif auch Heilpraktiker eingeschlossen | ||||||||
Häusliche Kranken pflege | wenn hierdurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann, bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall | keine Leistung |
Haushalts- hilfe | unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur häuslichen Krankenpflege oder für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts des Versicherten | keine Leistung |
Pflegeversi- cherung | automatisch soziale Pflegeversicherung bei der gewählten Krankenkasse, einkommensabhängige Beiträge (einheitlich 1,7 %) | Pflegepflichtversicherung muss bei einem privaten Versicherer abgeschlossen werden, risikoabhängige Prämienkalkulation |
Sterbegeld | 1050 € beim Tod eines Mitglieds, 525 € bei mitversicherten Angehörigen, Voraussetzung: Verstorbener war am i. 1. 1989 gesetzlich versichert | keine Leistung |
Auslands- schutz | in allen EU-Ländern und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird ergänzend empfohlen | je nach Tarif, in der Regel europaweiter Schutz, weltweit bis zu einem Monat |
Kassenmitglieder können den Vorteil der privaten Vollversicherung, Privatpatient im Krankenhaus zu sein, durch den Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung erreichen.
Beitragsvergleich
Die GKV- und PKV-Prämien werden sich in nächster Zeit weiter erhöhen. Dabei wurden schon in der Vergangenheit junge PKV-Versicherte mit erheblichen Beitragserhöhungen überrascht. So hat sich – wie oben schon erwähnt – beispielsweise der Anfangsbeitrag einer jungen Werbefachfrau innerhalb von 20 Monaten von 306,60 Mark auf 485,76 Mark erhöht. Einige erhielten sogar eine Police mit einer Prämie, die sich bereits in den wenigen Wochen zwischen Antragstellung und Policierung erhöht hatte.
Vorsicht vor Billigtarifen!
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten Einsteigern neuerdings besonders billige Tarife an (Elementar- oder Basistarife) – wohl wissend, dass durch den Pauschalzuschlag von zehn Prozent auf die Prämien von Neuabschlüssen der Abstand zu den GKV-Höchstbeiträgen geringer geworden ist. Die Leistungen entsprechen oft gerade den Kassenleistungen. Es wird aber damit geworben, dass der Versicherte später ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge auch in höherwertige Tarife umsteigen könne. Dieses Umsteigerecht ist aber oft befristet (z.B. auf 19 Monate) und kostet natürlich einen wesentlich höheren Beitrag.
Wirtschaftswoche: Private Krankenversicherung: Teure Falle – Billigangebote sollen Neukunden locken. Neben zahlreichen Leistungsausschlüssen werden Billigtarife mit geringen Kosten belastet, was später nachgeholt wird. Beitragserhöhungen sind bedingungsgemäß vorgesehen und eingeplant. Denn die PKV arbeitet nicht – wie sie immer vortäuscht nach einem Kapitaldeckungs-, sondern nach einem Prämienanpassungsverfahren.
Auch junge Ärzte stehen vor der Wahl: GKV oder PKV. Sie sind ein beliebtes Objekt von scheinbar seriösen Vermittlern (z. B. MLP). Gegen Ende ihres Studiums werden sie zu Seminaren eingeladen und mit kleinen Versicherungen eingedeckt, aber auch schlechte fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen und vor allem spezielle private Krankenversicherungen für Ärzte im Praktikum (AiP) werden ihnen verkauft. Die scheinbar günstigen AiP-Krankenversicherungen werden eingesetzt, um den jungen Arzt an die Gesellschaft zu binden und ihn aus der gesetzlichen Krankenversicherung rauszulocken (obwohl ein Arzt nach der AiP-Zeit – möglicherweise mit Familie – wieder in die für ihn günstigere GKV zurückkönnte, was er aber meistens nicht weiß).
Wesentlicher Unterschied: die Prämienkalkulation
Für eine vernünftige Entscheidung muss jeder erkennen, worin sich die beiden Systeme gesetzlich oder privat hauptsächlich unterscheiden, nämlich in der Beitragskalkulation, und wie sie dabei mit dem Problem der Kostensteigerungen umgehen (siehe dazu die vorangegangenen Abschnitte). Es geht dabei vor allem um die dauernde Bezahlbarkeit des Krankenversicherungsschutzes und der Pflege-pflichtversicherung. Hierzu kann vorweg festgestellt werden: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist immer bezahlbar, weil sie die Beiträge in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt. Die private Kranken- und Pflegeversicherung ist für viele im Alter – jedenfalls mit dem Luxusschutz – kaum oder gar nicht mehr bezahlbar, weil sie die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, sondern gerade im Alter die Prämien ständig erhöht.
Wer die Wahl hat, für den sollte aber die dauernde Bezahlbarkeit seiner Kranken- und Pflegeversicherung das entscheidende Kriterium sein; denn was – auf Dauer – nicht bezahlbar ist, steht auch nicht zur Wahl, weil es grundsätzlich keinen Weg oder kein Zurück in die Krankenkasse gibt, wenn man sich für die PKV entschieden hat (außer beim erneuten Entstehen der Versicherungspflicht vor dem 55. Lebensjahr). Also ist für denjenigen, der einen Wechsel in die Privatversicherung erwägt, nicht die gegenwärtige Situation maßgebend, sondern sein künftiges Leben.
Wer sich hier vernünftig entscheiden will, muss seine Zukunftspläne im Hinblick auf Familie und Finanzen prüfen und sich danach fragen:
Was kostet der Privat-Schutz auf Dauer?
Ist der bessere Privat-Schutz einen gegenwärtigen oder späteren Mehrbeitrag wert?
Wenn die Privatversicherung in jungen Jahren für Ledige oder kinderlos Verheiratete billiger sein kann als die gesetzliche: Bleibt man ledig oder kinderlos, wie lange noch, wie viel Beitrag kann in der Zeit angespart werden?
Wie groß ist das Risiko einer späteren Unbezahlbarkeit im Falle der Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Alter?
Will man im Alter (wenn man häufiger krank ist) auf den Standardtarif absteigen? Welche Leistungen bietet der Standardtarif? Ist der Standardtarif dann bezahlbar? Welche Alternativen gibt es?
Einige Fragen sind nicht zu beantworten, Entscheidungshilfen zu den anderen Fragen bieten die vorausgegangenen Informationen, Tabellen und Grafiken. Die Alternative zur PKV-Vollversicherung ist die GKV plus Zusatz- und Ergänzungsversicherungen. Dadurch können sich Kassenpatienten z.B. einen Komfortschutz im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung verschaffen (siehe Private Kranken-Zusatzversicherung für die Behandlung im Krankenhaus). Für eine Familie mit zwei Kindern wären dafür etwa 100 Euro im Monat zu zahlen – zusammen mit dem Kassen-Höchstbeitrag um die 455 Euro, aus eigener Tasche 330 Euro. Dagegen hat eine privat versicherte Familie bei einem monatlichen Aufwand von 650 Euro aus eigener Tasche rund 430 Euro zu entrichten (plus Selbstbeteiligungen), also im Jahr um die 1000 Euro mehr, hauptsächlich für den Privatpatienten-Status beim Arzt; denn im Krankenhaus hat die GKV-Familie durch ihre private Zusatzversicherung ebenfalls den Privatpatienten-Status. – Die Frage, die jeder selbst beantworten muss, ist: Kann diese oder eine ähnliche Rechnung auf mich zutreffen und ist mir dann der Privatpatienten-Status beim Arzt 1000 Euro im Jahr wert?
Wie groß ist das Risiko der Unbezahlbarkeit?
Für die Frage nach dem Risiko der Unbezahlbarkeit des privaten Vollschutzes – z. B. bei Berufsunfähigkeit, bei Arbeitslosigkeit, als Pflegefall oder im Alter – sind auch die zukünftigen familiären und finanziellen Verhältnisse ausschlaggebend. Ähnliches gilt sicher für die private Pflegeversicherung. Werden hier erforderliche Leistungsanpassungen ohne Gesundheitsprüfung möglich und im Alter bezahlbar sein? Für die Krankenkassen und die soziale Pflegeversicherung lässt sich dagegen mit ziemlicher Sicherheit sagen: Sie werden wegen der Einkommensabhängigkeit der Beiträge und der beitragsfreien Mitversicherung von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern immer bezahlbar bleiben und eine Pflege-Grundversorgung bieten.
Für den Krankenkassenbeitrag im Alter ist dabei die Neuerung zu beachten, dass freiwillige Kassenmitglieder auf ihre Rente weiterhin den halben Durchschnittsbeitragssatz der Krankenkassen zu bezahlen haben, für sonstige Versorgungsbezüge, Kapitalerträge und Mieteinnahmen aber den vollen Satz – bei Alterseinkommen von um die 3500 Euro oder mehr also möglicherweise den Höchstbeitrag der Kasse. Aber wer ein Alterseinkommen von 3500 Euro hat, kann auch ohne große Probleme den GKV-Höchstbeitrag von etwa 455 Euro bezahlen (abzüglich Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Beitragsfestsetzung für freiwillig GKV-Versicherte aufgefordert hat, wodurch entweder die Beitragssätze gesenkt werden oder die Einbeziehung sonstiger Alterseinkommen ausgeschlossen wird).