Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung)
Kasko ist ein Begriff aus dem lateinisch-romanischen Sprachraum und bedeutet Fahrzeug (im Unterschied zur Ladung). Mit einer Kaskoversicherung können also Schäden an Beförderungsmitteln des Versicherungsnehmers versichert werden, wie es im Amtsdeutsch so unschön heißt. Bedeutet: Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug.
Tip: Die Versicherung über Zweitwagen
Führerscheinneulinge können sich über einen Zweitwagen mit einem Beitragssatz von 120 Prozent versichern. Nach drei Jahren Unfallfreiheit kann die erreichte Rabattklasse offiziell als Erstfahrzeug übertragen werden. Bei fast allen Versicherern bekommen Kinder aber auch ganz offiziell den Zweitwagenrabatt, falls ein Elternteil dort versichert ist. Der Weg über den Zweitwagen empfiehlt sich auch bei unfall-freudigen Fahrern, die nach mehreren Unfällen nun 245 Prozent Prämie zahlen. Bei der Zweitwagen-Versicherung kann auch ein beamteter Erstbesitzer in einer ländlichen Region gewählt werden. Entgegen der kursierenden Meinung hat ein Unfall des Zweitwagens auf den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten keinen Einfluss: Jedes Fahrzeug wird getrennt betrachtet.
Die Teilkaskoversicherung
Zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung kann zumindest bei neueren Wagen immer geraten werden. Sie sichert gegen eine Reihe von Schäden, vor allem gegen Diebstahl. Daher kann bei älteren Fahrzeugen ab etwa acht Jahren auf die Kaskoversicherung verzichtet werden – denn da wird kaum ein Dieb mehr Interesse zeigen. Aber auch bei neueren Fahrzeugen könnte sich eine technologische Neuerung zum Schaden der Versicherer anbahnen: Die von ihnen vehement geforderte elektronische Wegfahrsperre, die in den meisten Neuwagen installiert ist, scheint gegen Diebe Wunder zu wirken: Einige der größeren Versicherer berichten, bei ihnen sei noch praktisch kein so gesichertes Fahrzeug gestohlen worden. Da kann sich der Versicherte bald fragen, warum er diese immer teurer werdende Police dann noch abschließen soll.
Leistungen. Die Teilkaskoversicherung sichert gegen den Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, gegen Kurzschluss, Glasbruch sowie gegen Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Nicht versichert ist der Diebstahl von Gegenständen, die nicht fest eingebaut sind oder nicht zum Wagenzubehör zu rechnen sind.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Wer ein Auto kauft, kann die obligatorische Versicherung gar nicht schnell genug bekommen. Bei der Haftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz sofort mit der Aushändigung einer Doppelkarte, die als vorläufige Deckungs-zusage gilt. In der Kaskoversicherung dagegen muss von einer bevollmächtigten Person die vorläufige Deckungszusage erteilt werden.
Beispiele: Autokarten, Kassetten, Ersatzteile, Garagentoröffner, Hausrat. Als Zubehör gelten jedoch Fotoapparate bis 70 € (zur Beweissicherung beim Unfall), Kindersitze, Schonbezüge, Skihalterungen und serienmäßige Werkzeugausstattung. Festeingebaute Radios, Kassettenrecorder und Verstärker sind nur bis zusammen 1000 € versichert. Zusätzliche 1000 € gelten für Lautsprecher. Audiogeräte können jedoch gegen Zuschlag mitversichert werden. Einige Versicherer weichen von diesen Werten ab und versichern Zubehör bis zum Neuwert von 1000, 2000 oder 3000 €. Welche Teile als Zubehör gelten, geht aus einer Liste in den allgemeinen Kraftfahrtbedingungen hervor.
Höhe der Schadendeckung. Versichert ist in der Kaskoversicherung (auch in der Vollkasko) in aller Regel der Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis eines gleichartigen Wagens beim Autohändler oder auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Bei Diebstahl gilt zudem ein zusätzlicher Abzug von 10 Prozent, wenn das Auto nicht mit einer vom Versicherer anerkannten elektronischen Wegfahr-sperre ausgerüstet ist. Bei Reparaturschäden werden alle Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Auch Nebenkosten wie Abschleppen oder Ersatzteiltransport fallen darunter. Bei älteren Fahrzeugen ist bei Ersatzteilen und Lackierung ein Abzug neu für alt – also eine geringere Leistung, weil die ersetzten Teile schon etwas älter waren – möglich: In den ersten vier Jahren nach Erstzulassung ist er aber auf Reifen, Batterie und Lackierung beschränkt.
Beitrag. Die Autos sind nach Reparaturfreundlichkeit und Diebstahlgefahr in Typ-Klassen von 10 bis 40 unterteilt. 10 ist sehr günstig, 40 ist extrem ungünstig. Ab Typklasse 30 in Vollkasko und 33 in Teilkasko kann es schwierig werden, einen Versicherer zu finden. In jedem Fall steigt der Beitrag rasant.
Selbstbeteiligung. Bei dem Abschluss der Kaskoversicherung gilt es vor allem, eine Falle zu vermeiden: den Verzicht auf die Selbstbeteiligung. Unter den rund 18 Millionen teilkaskoversicherten Fahrzeugen sind fast 8 Millionen ohne Selbstbeteiligung versichert. Deren Halter verschenken Geld: Ein Golf kann je nach Gesellschaft ohne Selbstbeteiligung rund 500 € Prämie kosten. Mit einer Selbstbeteiligung von 300 € aber liegt die Prämie nur noch bei 200 €. Der Versicherte muss also mindestens einen Schaden pro Jahr haben, damit sich der Verzicht auf Selbstbeteiligung lohnt. Ein Fahrzeug ist aber durchschnittlich nur alle neun Jahre von einem Teilkasko-Schaden betroffen. Die Versicherungsvertreter weisen oft nicht auf die Selbstbeteiligung hin. Der Grund: Sie bekommen als Provision einen festen Prozentsatz der Prämie, und die ist bei einem Verzicht auf Selbstbeteiligung natürlich höher. Ab 2001 wird die Kaskoversicherung reformiert. Bei Teilkasko bedeutet dies: Die Leistung bei Zusammenstoß mit Haarwild wird gestrichen. Zugleich werden Schadenfreiheitsklassen eingeführt. Die Einstufung richtet sich nach der bisherigen Vollkasko-Einstufung bzw. bei fehlender Vollkasko-Versicherung nach der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahranfänger steigen bei SF 0 (= 100 Prozent Beitragssatz) ein. Trend: Der Beitrag steigt tendenziell an. Bei Vollkasko bedeutet dies: Die Leistung bei Zusammenstoß mit Haarwild wird neu aufgenommen, dagegen werden alle anderen bisherigen Teilkasko-Leistungen gestrichen. Zugleich richtet sich der Preis nun auch nach dem Fahrzeugalter. Trend: Der Beitrag fällt tendenziell leicht, insbesondere bei höherem Fahrzeugalter, Nutzung einer Garage und niedriger Jahresfahrleistung.