Berufsunfähigkeitsversicherung Angebote und Vergleich – detailliertere Information Teil I
Anpassung durch Dynamik und Nachversicherungsgarantie
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss darauf achten, dass er auch in Zukunft ausreichend abgesichert ist. Für die Anpassung der Rentenhöhe an Inflation und erhöhte Bedürfnisse, z.B. wegen Familiengründung, bestehen zwei Möglichkeiten – die Dynamisierung und die Nachversicherungsgarantie. Beides kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Eine Dynamik wird von den meisten Versicherungsunternehmen für die Zeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit angeboten. Bei einigen Versicherungsunternehmen kann man auch vereinbaren, dass sich die Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Leistungsfalles dynamisch erhöht. Mit der Dynamik wird die Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig um einen festgelegten Prozentsatz erhöht. Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit steigen damit gleichzeitig die Beiträge. Sie können aber in einzelnen Jahren die Dynamik aussetzen. Sie können Jahr für Jahr entscheiden, ob Sie die Erhöhung mitmachen oder ablehnen und beispielsweise nur jedes zweite Jahr dynamisieren. Unbegrenzt ist dies allerdings nicht möglich. Nach der zweiten Ablehnung in Folge gilt meist für den Rest der Laufzeit ein Dynamisierungsstopp. Flexibel sind Sie mit der Nachversicherungsgarantie. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zu erwirken. Zusätzlich empfiehlt es sich aber meist, eine Dynamik zu vereinbaren.
Spezialfall Ausbildung/Studium
Bei einigen Gesellschaften können junge Menschen, die (noch) keinen Beruf haben oder nicht arbeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Vorteile: Die Gesundheitsprüfung wird in den meisten Fällen problemlos durchlaufen, die Prämien sind aufgrund des frühen Eintritt alters relativ gering. Die Rentenhöhe ist allerdings meist auf 500 Euro bis 1 000 Euro monatlich begrenzt. Außerdem wird häufig erst bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt, also wenn der Betroffene überhaupt nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Nach der Ausbildung bzw. dem Studium tritt die Versicherung dann aber auch bei Berufsunfähigkeit ein.
→ Achten Sie darauf, dass Sie im Rahmen der Nachversicherungsgarantie die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums erhöhen können.
Spezialfall Beamte
Dienstunfähigkeit (DU) und Berufsunfähigkeit (BU) sind nicht dasselbe. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet einen erweiterten Schutz. Bei einer bloßen BU würde im Falle der Beantragung von Berufsunfähigkeitsrente geprüft werden, ob außerhalb des öffentlichen Dienstes eine mit dem zuletzt ausgeübten Beruf vergleichbare Tätigkeit ausüben kann. Die Vergünstigung, dass jemand, der dienstunfähig ist, nicht auf eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes verwiesen werden kann, gewähren nur wenige Versicherer im Rahmen einer bloßen BU. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist stets so gestaltet, dass sie nach Wegfall des Beamtenstatus als Berufsunfähigkeitsversicherung weiter läuft.
Der weitergehende Schutz durch die Dienstunfähigkeitsversicherung besteht in folgendem:
> Nach dem Bundesbeamtengesetz werden Sie dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt, wenn Sie wegen eines körperlichen Gebrechens oder mangelnder körperlicher oder geistiger Kräfte zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten dauernd zu mindestens 50% unfähig sind.
> Dienstunfähig wären Sie auch, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank waren und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten wieder gesund werden.
Wenn Sie dienstunfähig sind, sind Sie nicht immer auch gleich berufsunfähig. In einem solchen Fall würden Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Sie können aber eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, wenn Sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Sie müssen das allerdings über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert haben.
Am 11.02.2009 ist das Dienstrechtsneuordnungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht nicht nur eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vor, auch strengere Regelungen für den Fall der Dienstunfähigkeit sind darin enthalten. Nun wird Wert darauf gelegt, Beamte so lange wie möglich im aktiven Dienst zu belassen. Solange ein Beamter anderweitig eingesetzt werden kann, darf er nicht in den Ruhestand versetzt werden. Vom Wechsel des Dienstpostens bis zum Wechsel der Laufbahn sind alle Möglichkeiten gegeben. Ebenfalls neu: sofern kein gleichwertiger Dienstposten gefunden wird, kann der Staatsbedienstete auch auf einen unteren Dienstposten versetzt werden. Auch die Möglichkeit der beschränkten Dienstfähigkeit wurde gestärkt. Bei Versetzung in den Ruhestand sind verbesserte Möglichkeiten zum Wiedereinstieg in den Beamtenberuf geschaffen worden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, inwieweit Ausnahmen existieren. Bei dieser Gelegenheit könnten Sie auch erfragen, wie viel Ihr Mindestruhegehalt beträgt.
Grundvoraussetzung für das Mindestruhegehalt ist eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren. Hieraus ergibt sich, dass die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sich einander annähern. Eine Konstellation, in der jemand zwar Dienstunfähig ist, aber nicht zugleich auch berufsunfähig, dürfte die Ausnahme sein. Uns sind keine Fälle aus der Praxis bekannt, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gezahlt hätte, weil lediglich Dienstunfähigkeit, jedoch keine Berufsunfähigkeit vorliegen solle. Es könnte sich deshalb lohnen zu prüfen, ob Ihnen nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend Schutz bietet zu günstigerer Prämie. Dienstunfähigkeitsversicherungen werden nur von wenigen Anbietern überhaupt angeboten, überdies sind sie im Normalfall erheblich teurer. Sie sind hinreichend gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit geschützt, sofern Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, die unseren Kriterien entspricht.
Spezialfall Hausfrauen -männer
Hausfrauen und -männer erhalten nur bei rund der Hälfte der Anbieter Versicherungsschutz. Wie bei Auszubildenden werden außerdem die Leistungen teilweise auf 500 Euro bis 1.000 Euro und den Fall der Erwerbsunfähigkeit begrenzt.
Berufsunfähigkeitsschutz – teuer aber wichtig
Billig ist der Berufsunfähigkeitsschutz in keinem Fall. Wer aber bereits als junger Mensch einsteigt, hat gute Chancen, sich relativ günstig für das gesamte Berufsleben abzusichern. Denn die Beiträge hängen sehr stark vom Eintrittsalter ab. Sie sind so zudem geschützt, wenn die Berufsunfähigkeit schon frühzeitig eintreten sollte. Vereinzelt bieten Gesellschaften auch eine technisch einjährige Versicherung an. Hier sind variable Beiträge zu zahlen. In jedem Jahr der Versicherungsdauer wird ein dem dann gültigen Eintrittsalter entsprechender Beitrag berechnet. Somit sieht dieser Vertrag einen geringen Anfangsbetrag vor, welcher im Laufe der Zeit in der Regel allmählich ansteigt. Sie würden zu Vertragsbeginn trotz des geringen Beitrages vollen Versicherungsschutz genießen. Eine wichtige Rolle für die Beitragsbemessung spielen außerdem das Geschlecht und Ihr Beruf. Zusätzlich können weitere Faktoren wie Rauchen oder gefährliche Hobbys hinzukommen. Nach Erhebungen des BdV müssen Sie bei empfehlenswerten Unternehmen mit folgenden Beiträgen rechnen. Insbesondere bei folgenden Versicherungsgesellschaften empfiehlt es sich, ein Angebot einzuholen:
• Allianz (Tarif: Vorsorge plus), Alte Leipziger (Tarif: SBU/SBV), Öffentliche Berlin (Tarif: SBV/BUZ Optimal), Continentale (Tarif: BUV/BUZ Premium), Hannoversche Leben (Tarif: Komfort-BUZ Plus), Hanse-Merkur (Tarif: Profi Care SBU), Swiss Life (Tarif: BUZ BG 1 -3), VOLKSWOHL BUND (Tarif: BUZ/SBU), Württembergische (Tarif: SBU)
Der Bund der Versicherten hat über die BdV Mitgliederservice GmbH einen Gruppenvertrag für seine Mitglieder zur Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz sowie zur selbstständigen Berufsunfahigkeitsversicherung abgeschlossen. Hierzu können sich auch Schüler (ab dem 15. Lebensjahr), Studenten, Auszubildende und Hausfrauen/-männer bis 1.000 Euro monatlich gegen Berufsunfähigkeit versichern. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes ist über Dynamik und Nachversicherung möglich. Es kann ein Tarif mit geringem Anfangsbeitrag und mit dem Altersteigenden Beiträgen (technisch einjährige Versicherung) abgeschlossen werden. Überschussanteile werden im Wege einer Sofortgutschrift mit dem Tarifbeitrag verrechnet.
Brutto- und Nettobeträge durch Überschussbeteiligung
Die Tarifbeiträge werden vorsichtig kalkuliert, damit die Leistungen auch bei einem schlechten Risikoverlauf sicher sind. In der Praxis entstehen so Überschüsse bei den Gesellschaften, die unterschiedlich verwendet werden können:
> Das Bonussystem führt dazu, dass sich die garantierte Berufsunfähigkeitsrente entsprechend der Überschussbeteilung erhöht.
> Bei der Beitragsverrechnung erhalten Kunden eine Gutschrift auf den Beitrag. Statt des ursprünglich kalkulierten Bruttobeitrags wird nur ein niedrigerer Nettobeitrag fällig.
> Bei der verzinslichen Ansammlung oder dem Schlussüberschuss wird die gesamte Summe bei Vertragsende ausgeschüttet.
Einige Gesellschaften bieten nur eine Form der Überschussbeteiligung an, bei anderen können Sie im Antrag wählen. Empfehlenswert aus
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ca. Jahresbeiträge (Zahlbeiträge), 1.000 € monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit, Nichtraucher/in, kaufm. Angestellte/r | ||||
Versicherungsschutzdauer = Laufzeit | ||||
MÄNNER | FRAUEN | |||
Rente bis Alter | Rente bis Alter | |||
Eintrittsalter | 60 | 65 | 60 | 65 |
20 | 252 | 338 | 220 | 308 |
25 | 276 | 373 | 255 | 365 |
30 | 289 | 419 | 299 | 437 |
35 | 320 | 486 | 349 | 524 |
40 | 360 | 572 | 405 | 629 |
45 | 383 | 649 | 438 | 714 |
50 | 403 | 742 | 440 | 781 |
55 | 362 | 794 | 350 | 769 |
60 | – | 708 | – | 788 |
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz ca. Jahresbeiträge (Zahlbeitrage), Versicherungssumme 100.000 € bei Tod, 1.000 € monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit, Nichtraucher/in, kaufm. Angestellte/r | ||||
Männer | Frauen | |||
I.aufzeit/Rente bis Aller | Laufzeit/Rente bis Alter | |||
Eintrittsalter | 60 | 65 | 60 | 65 |
20 | 326 | 465 | 279 | 387 |
25 | 361 | 514 | 320 | 454 |
30 | 401 | 579 | 373 | 539 |
35 | 451 | 673 | 436 | 645 |
40 | 521 | 799 | 512 | 773 |
45 | 578 | 928 | 565 | 890 |
50 | 642 | 1.087 | 589 | 993 |
55 | 659 | 1.223 | 529 | 1.021 |
60 | – | 1.787 | – | 1.424 |
Sicht des BdV ist die Beitragsverrechnung. Denn Versicherte profitie¬ren durch die niedrigeren Prämien unmittelbar von den Überschüs¬sen. Außerdem ist die Rentenhöhe eindeutig festgelegt, während sie beim Bonussystem davon abhängt, wann der Versicherte berufs¬unfähig wird.
Guter Schutz = Leistungen und Konditionen im Blick
Wichtiger als der Beitrag sind bei der Berufsunfähigkeitsversiche¬rung die Vertragskonditionen und die Leistungen. Denn eine günsti¬ge Versicherung nützt Ihnen nichts, wenn sie im Ernstfall nicht zahlt. Überlegen Sie sich daher zunächst, welche Kriterien Ihr Vertrag er¬füllen soll, bevor Sie an den Beitragsvergleich gehen. Achten Sie z. B. auch darauf, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt.
Angebote einholen
Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders dringend benö¬tigt, bekommt sie oft nicht. Wer in einem Risikoberuf arbeitet oder schon erste Vorerkrankungen hat, muss Einschränkungen des Ver¬sicherungsschutzes oder Risikozuschläge akzeptieren. Wer Pech hat, findet überhaupt keine Gesellschaft, die ihn aufnimmt. Beharrlich¬keit kann sich aber auszahlen.
Gesundheitsfragen
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, müssen Sie grundsätzlich umfangreiche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn ein Vertreter das Gegenteil behaupten sollte. Denn wenn sich im Fall einer Berufsunfähigkeit nachträglich herausstellt, dass Sie gegen diese so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen haben, muss die Versicherung möglicherweise nichts bezahlen.
→ Machen Sie auf keinen Fall falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und nutzen Sie bei Vorerkrankungen das Instrument der anonymen Risikovoranfrage. Lesen Sie dazu Angebote einholen und vergleichen.
→ Wählen Sie ein Versicherungsunternehmen, bei dem sich die Gesundheitsfragen nur auf einen kurzen Zeitraum (z.B. fünf Jahre) beziehen.
→ Günstig ist es außerdem, wenn das Versicherungsunternehmen auf eine Vertragsanpassung oder Kündigung des Vertrages nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes verzichtet, sofern Sie Gesundheitsprobleme ohne eigenes Verschulden nicht angegeben haben.
Im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden. Reichen Sie beim Versicherungsunternehmen so frühzeitig wie möglich folgende Unterlagen ein:
> eine Darstellung über die Ursache der Berufsunfähigkeit,
> ausführliche Berichte der Ärzte, die den Versicherten gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, in denen Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit oder Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit erläutert werden
> Unterlagen über den Beruf des Versicherten, seine Stellung und Tätigkeit beim Eintritt der Berufsunfähigkeit sowie Veränderungen, die seither eingetreten sind,
> bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege, die von der Person oder der Einrichtung ausgestellt wird, die mit der Pflege betraut ist.
Die Versicherungsgesellschaften können im Leistungsfall weitere notwendige Nachweise und ärztliche Untersuchungen von den beauftragten Ärzten verlangen.