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Die Hausratversicherung, notwendig oder überflüssig Teil I – empfehlenswerte Information

Eine gute Hausfrau ist der beste Hausrat. (Dänisches Sprichwort)
Hand aufs Herz: Wer weiß denn schon, was sich so alles in seiner Wohnung befindet? Glücklich diejenigen, die gelegentlich einmal umziehen, sie wissen anschließend wenigstens mengenmäßig recht genau, was sich auf so ein paar Quadratmetern im Laufe der Jahre alles einfindet. Die Versicherungsgesellschaften gehen mittlerweile nach einer anerkannten Regel von einem Wert von 1 200 € pro Quadratmeter aus, bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung also 96 000 € – das ist rund doppelt so viel wie die Versicherungssumme einer durchschnittlichen Lebensversicherung. Die Hausratversicherung ist allerdings wesentlich billiger als eine Lebensversicherung. Bei einer günstigen Gesellschaft sind 80 Quadratmeter selbst in der teuersten Versicherungszone für gut 210 € pro Jahr zu versichern; das sind monatlich etwa 18 €. Dafür kann sich der Versicherte seine beschädigten oder gestohlenen Sachen sogar neu kaufen, denn der Versicherer ersetzt stets den Neuwert. Und Feuer, Wasser oder Einbrecher sind schon in so manche Wohnung eingedrungen. Der durchschnittliche gemeldete Hausratschaden liegt bei gut 1500 €, pro Jahr melden die 24 Millionen versicherten Haushalte 1,5 Millionen Schäden. Die Hälfte aller Schäden werden durch Einbruch-Diebstahl verursacht, ein Viertel durch Feuer. Fast 80 Prozent aller Haushalte haben eine Hausratversicherung abgeschlossen. Mit gutem Grund, denn ein Brand oder ein Einbruch kann die gesamte Habe zerstören.

Der Umfang der Hausratversicherung (nach VHB 92)
SchadenVersichertNicht versichert
FeuerBrand, Blitzschlag, Explo­sion, Abprall oder Absturz unbemannter Flugkörper; damit unmittelbar zusam­menhängende Folgeschä­den durch Rauch, Ruß, Lö­schen, Kurzschluß oder Überspannung, Brandschä­den durch Feuer oder Wärme an versicherten Sa­chenSengschäden, etwa durch glimmende Streichhölzer oder Zigaretten; Schäden durch Bügeln oder Trock­nen an Heizkörpern; Schä­den an elektrischen Ein­richtungen durch Kurzschluß oder Überspan­nung, die nicht Brand- oder Explosionsfolge sind
Einbruchdieb- stahl, Raub und Vandalis­musEinbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpres­sung inklusive Schäden an den versicherten Räu­men und Kosten für Schlossänderungen; vor­sätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Sachen durch Einbrecher (auch Ga­rage in             Hausnähe)Einfacher Diebstahl (etwa bei unverschlossenen Türen), Diebstahl aus Autos, Einbruchdiebstahl und Raub durch beim Ver­sicherten wohnende oder im Haushalt angestellte Personen
Leitungs

-wasser

Bestimmungswidrig aus­tretendes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Ge­schirrspülmaschinen, Hei­zungsanlagen durch Über­laufen oder Wasserdampf; Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installatio­nen, die der Mieter auf ei­gene Kosten beschafft oder übernommen hat; Kosten für entstandene Schäden an Bodenbelägen, Innenanstri­chen und Tapeten in gemie­teten RäumenSchäden durch Nieder­schläge, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer oder den in diesen Fällen entstehenden Rückstau; Schäden durch Plansch­ oder Reinigungswasser und durch Schlamm
SturmSchäden ab Windstärke 8Sturmflut, Lawinen, Schneelast; Eindringen von Niederschlägen oder Schmutz bei nicht ord­nungsgemäß verschlosse­nen Fenstern, Außentüren oder anderen Gebäudeöff­nungen
Hagelgenerell versichert
Bei allen

genannten

Gefahren

Kostenaufwand, um Scha­den gering zu halten; Ko­sten für Auf- und Wegräu­men versicherter Sachen, Transport und Auslagerung des Hausrats sowie Hotel­ oder ähnliche Unterbrin­gung, wenn die Wohnung unbenutzbar wird, für ma­ximal 100 TageKriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben, Kern­energie (bei Kernenergie­schäden besteht eine gesetzliche Haftpflichtver­sicherung); vom Ver­sicherten oder mit ihm in Gemeinschaft lebenden volljährigen Personen vor­sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden

Allerdings zahlen die meisten Kunden zu viel Geld für diese Sicherheit. Für die Gesellschaften ist die Hausratversicherung ein gutes Geschäft: Bei Beitragseinnahmen von 4,7 Milliarden € 1999 zahlten sie für Versicherungsleistungen nur rund 52 Prozent wieder aus.

Was die Hausratversicherung ersetzt
Die Hausratversicherung ersetzt grundsätzlich den Neuwert der versicherten Gegenstände. Besondere Regelungen gelten für Wertsachen: Die Entschädigung ist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich gelten eigene Grenzen für bestimmte Wertsachen, wenn diese nicht besonders gesichert aufbewahrt werden (Beispiel: mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 Kilogramm, eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür): Bargeld wird nach VHB 88 bis 1 500 € (VHB 92:2 000 €) ersetzt, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 5 000 €, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold- und Platingegenstände bis 40 000 €. Wertsachen, für die die zwanzigprozentige Begrenzung gilt, sind Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Graphiken, Plastiken, Silbergegenstände sowie sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbel. Rechtlich gehören auch Katze, Papagei, Hamster, Wellensittich und Fische im Aquarium zum Hausrat und werden im Schadenfall von der Hausratversicherung ersetzt.

Der Verbraucher vor der Wahl: Alte und neue Bedingungen
Jahrelang litten die Hausratversicherer unter den hohen Schadenaufwendungen: Schadenkostentreibsätze waren vor allem die steigenden Zahlen bei Fahrraddiebstählen und Einbrüchen. Doch lediglich das versicherungstechnische Ergebnis war nicht allzu schön, die Erträge aus den Kapitalanlagen glichen das wieder aus. 1984 hatten die Versicherungsgesellschaften neue Bedingungen für die Hausratversicherung entworfen: Marktführer Allianz ging voran und legte dem Bundesaufsichtsamt die neuen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) zur Genehmigung vor – mit Erfolg. Sie lösten die alten Bedingungen VHB 74 ab, in denen Fahrraddiebstahl sowie Glasbruch noch automatisch mitversichert waren. Die VHB 84 schloss deren Deckung aus, so dass für diese Risiken nun eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem wurden je nach Ort der versicherten Wohnung Regionalklassen geschaffen, die vor allem das höhere Einbruchrisiko widerspiegeln: Die Städte Berlin und Aachen sowie die Großräume Hamburg, Bremen, Hannover, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt zählten nun zur teuren Zone III. Insgesamt ergibt sich ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Der Süden der Republik liegt überwiegend in der günstigen Zone I. Derzeit bieten nur noch wenige Gesellschaften die alten Bedingungen

Entscheidungskriterium: Wertsachen
Nach den VHB 74 können unverschlossen und offen in der Wohnung aufbewahrt werden:
Bargeld, Sparbücher und Wertpapiere bis zu jeweils 1 000 €, Gold, Silber und Schmuck pro Einzelstück bis 1 500 €, Münz-oder Briefmarkensammlungen bis 350 € pro Einzelstück, Sammlungen und Schmuck (inklusive Pelze), deren Wert darüber hinausgeht, müssen bis zum Gesamtwert von jeweils 20 000 € in verschlossenen Möbeln aufbewahrt werden. Weiterer Wertbesitz bleibt unversichert und ist nur beschränkt durch eine Zusatzversicherung zu schützen. Nach den VHB 84 dürfen unverschlossen aufbewahrt werden: Bargeld bis zu 1 500 (VHB 92 = 2 000) €, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis zu 5 000 €, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold und Platin bis zu 40 000 €. Darüber hinaus sind die Wertsachen nur versichert, wenn sie im Tresor liegen. Nicht verwahrt werden müssen Pelze, Teppiche, Gemälde und Antiquitäten. Allerdings sind Wert-sachen, die 20 Prozent der Versicherungssumme übersteigen, nur durch happige Aufschläge zu versichern. 1 000 Mark zusätzliche Versicherungssumme kosten zwischen 0,10 und 0,50 € im Jahr.

VHB 74 an. Die meisten Anbieter haben inzwischen sogar auf die VHB 92 umgestellt. Die VHB 92 passten ab 1992 lediglich die VHB 84 an die aktuelle Rechtsprechung an. Sie erhöhten die Entschädigungsgrenzen für Bargeld auf 2 000 €. Der Schutz außerhalb der Wohnung gilt nun weltweit. Versichert sind Schäden bis 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal 20 000 € (bei VHB 84 waren es 15 000 €). Die Außenversicherung gilt auch bei Hagelschäden – aber nur, wenn die Sachen sich in Gebäuden befinden. Zudem ist die Liste der versicherten Sachen erweitert worden; sie enthält unter anderem motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge sowie Sportboote mit Motor. Nachteil: Die Beiträge können jederzeit ohne Begründung erhöht werden. Bei der VHB 84 müssen die Versicherer höhere Prämien mit steigenden Schadenaufwendungen begründen. Zusätzlich können bei VHB 84 und 92 Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck oder Lawinen versichert werden. Wer in der billigsten Zone I wohnt, sollte sich von seiner Versicherung ein Umstellungsangebot auf die VHB 84 machen lassen, da er dadurch eventuell viel Geld sparen kann. Allerdings sollte der Wertsachenbesitz beachtet werden: Ein hoher Anteil von Wertsachen kostet bei VHB 84 oberhalb der Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme erhebliche Zuschläge und kann Preisvorteile wieder zunichte machen. Wer in der teuersten Zone III wohnt, sollte – wenn irgend möglich – noch zu den alten Bedingungen abschließen, da dies für ihn billiger ist. Der Anteil der Wertsachen kann unter dem Strich als das wichtigste Entscheidungskriterium gelten: Bei einem Einbruch kommen fast immer Wertsachen weg. Dabei kann es Schwierigkeiten mit dem Versicherer wegen Unterversicherung und der Aufbewahrung geben.

Wichtig für den Abschluss: Unter- und Überversicherung
Als Bonbon konnten die Versicherungen für ihre neuen Bedingungen vor allem die Lösung des Unterversicherungsproblems anbieten: Angenommen, der Wert des Haushaltes beträgt 80 000 €, der Versicherte hat aber nur einen Versicherungsvertrag zu VHB 74 über 40 000 € abgeschlossen. Dies kam häufig vor, weil Vertreter die Versicherungen auch über den Preis verkaufen und weniger Versicherungssumme billiger ist. Ein Brand verursacht nun einen Schaden von 40 000 €. Dann ersetzt die Versicherung nur 20 000 €, also die Hälfte des Schadens, da der Hausrat nur zur Hälfte versichert war. Nach VHB 84 gilt nun, dass bei einer Versicherungssumme von mindestens 1000 € je Quadratmeter Wohnfläche kein Abzug wegen Unterversicherung erlaubt ist. Die VHB 92 erhöhten die Mindestversicherungssumme auf 1 200 € je Quadratmeter.

Alte und neue Bedingungen der Hausratversicherung im Vergleich
SchadenVHB 74VHB 84/VHB 92
Glasbruchversichert; außer Isolier­verglasung und Scheiben über 3 Quadratmeternicht versichert
Fahrraddiebstahlversichert bis 500 €nicht versichert
Diebstahl aus Autoversichert bis 500 € tagsüber in Deutschlandnicht versichert
Diebstahl von Gar­tenmöbeln, Wäscheversichert bis 500 €nicht versichert
Diebstahl durch Personen, die beim Versicherten wohnenversichert bis 1000 € je ausführende Personnicht versichert
Ausschließlich ge­werblich genutzte Räumeversichertnicht versichert
Vandalismusbedingt versichertversichert
Außenversicherung10 Prozent der Versiche­-rungssumme bis 10 000 €; Schutz vor Sturmschäden außer­halb von Gebäuden10 Prozent der Versiche­rungssumme bis 15 000 € (VHB 92:

20 000 €); kein Schutz vor Sturmschäden außerhalb von Gebäuden

Leitungswasser10 Prozent der Versiche­rungssumme bis 5 000 €versichert ohne Entschädigungsgrenze
Neuwertersatzbei techn. Geräten, Klei­dung und Wäsche einge­schränktfür alle Sachen
Prämienerhöhungkeine automatische AnpassungPrämiengleitklausel1; VHB 92: jederzeitige Anpassung möglich
SchadenVHB74VHB 84/VHB 92
Raubauch bei angedrohter Ge­walt außerhalb der ver­sicherten Örtlichkeitbei angedrohter Gewalt, aber nur innerhalb der versicherten Örtlichkeit
Umzugauch für Einbruch-Dieb­stahl beim Umzug; Schutz für alte Wohnung bis zum UmzugsendeSchutz für alte Wohnung bis zu 2 Monaten

Wenn die Schadenzahlungen der Hausratversicherer gemessen an der Hausratversicherungssumme um mindestens 5 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre steigen oder sinken, kann die Prämie ohne Zustimmung des Versicherten entsprechend verändert werden.

Dafür haben die Versicherer das Instrument der automatischen Anpassung der Versicherungssumme gemäß des Preisindexes der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte des Statistischen Bundesamtes – also grob gesagt, der Inflationsrate – in die Hand bekommen. Dadurch erhöht sich die Beitragssumme jährlich, es sei denn, der Versicherte widerspricht innerhalb eines Monats ausdrücklich.

Dennoch ist die richtige Berechnung der Versicherungssumme weiter wichtig. Sonst ist der Hausrat nämlich immer noch unter-oder überversichert. Die einfache Formel Wohnfläche mal 1000 oder 1200 kann dazu führen, dass in einer großen Wohnung viel zu viel gezahlt oder in einer kleinen Wohnung bei einem Totalverlust viel zu wenig ersetzt wird. Es hilft wohl nichts: Der Versicherte muss einmal am Samstagnachmittag mit Stift und Zettel (oder folgender Tabelle) durch seine Wohnung spazieren, seine Werte inspizieren und dann die Versicherungssumme entsprechend ändern. Nur so kann eine Unter- oder Überversicherung vermieden werden. Und diese Prozedur sollte der Versicherte alle paar Jahre wiederholen. Versprochen werden kann mit Sicherheit eines: Sie werden sich wundern.

Okt 31, 2016gesundhe-admin
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