Verbundene Kapitallebensversicherung
Diese Vertragsform beinhaltet, dass sich zumeist zwei Personen in einem Versicherungsvertrag absichern. Durch die Doppelabsicherung, die für das Versicherungsunternehmen auch ein doppeltes Risiko darstellt, liegt der Beitrag naturgemäß etwas höher als für einen Einzelvertrag.
Diese Versicherungsform eignet sich unter Umständen für Ehegatten wie für Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern wollen.
Diese Vertragsform bieten einige Versicherungsgesellschaften auch als Risikolebensversicherung an. Für den Absicherungsaspekt reicht die RLV völlig aus. Bedacht werden muss, dass die verbundene Kapitalleben nicht zwei Verträge ersetzen kann, wenn diese notwendig sind. Tritt der Versicherungsfall ein, erlischt der Vertrag automatisch. Bestünden zwei Einzelverträge, bliebe die zweite Person versichert.
Ausbildungs- und Aussteuerversicherung Wer an die Zukunft seiner Rinder denkt, weiß, dass er auch etwas in finanzieller Hinsicht tun sollte. Die Berufsausbildung oder auch eine neue Wohnungseinrichtung kosten viel Geld. Natürlich bietet auch die Assekuranz Lösungsmöglichkeiten. Klassisch wird das Kindergeld dafür eingesetzt.
• Die Ausbildungsversicherung: Der Beitragszahler und die versicherte Person ist meist ein Elternteil. Stirbt der Versicherte vor dem Vertragsende, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Die Versicherungsleistung wird zum vereinbarten Termin ausgezahlt, zum Beispiel zum Studienbeginn.
• Die Auszahlungsversicherung: Hierbei gibt es ebenfalls einen festen Auszahlungstermin. Meist das 25. Lebensjahr des Kindes. Heiratet es vorher, wird die Versicherungsleistung fällig. Auch bei der Aussteuerversicherung läuft der Vertrag beim vorzeitigen Tod des Versorgers beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind, werden die eingezahlten Beiträge erstattet.
Aufgrund der mangelnden Flexibilität empfehle ich, die Beträge eher in einen Investmentfonds zu zahlen. Schon deshalb, weil die Chancen für höhere Renditen durchaus gegeben sind.
Vermögenswirksame Kapitallebensversicherung Arbeitnehmer bekommen in der Regel von ihrem Arbeitgeber so genannte vermögenswirksame Leistungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz. Diese können in verschiedener Weise angelegt werden. Eine davon ist die vermögenswirksame KLV. Vater Staat belohnt die Sparer in dieser Anlageform mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die KLV muss der Vertrag vor dem 1. Januar 1989 abgeschlossen sein, und der Sparer darf grundsätzlich kein höheres zu versteuerndes Einkommen als 35 000€ (Ledige) bzw. 70 000€ (Verheiratete) haben, um gefordert zu werden. Gefordert werden je nach Anlage 20/25% (West/Ost), von 800,- bzw. 936€ pro Jahr. Wer heutzutage vor der Entscheidung steht, seine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, wird mit der KLV nicht mehr gefordert.
Ausschließlich das Beteiligungssparen (z. B. Aktieninvestments) und das Bausparen wird über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefordert. Je nach der zukünftigen persönlichen Zielsetzung würde ich die Anlageform wählen. Die KLV ist hierfür nicht mehr geeignet.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Beteiligungssparen und beim Bausparen beträgt 10% von maximal 936€ pro Jahr bzw. 78€ pro Monat, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 35 000,- (Ledige) bzw. 70 000€ (Verheiratete) beträgt. Dies zumindest spricht für das Beteiligungssparen. Die Beiträge zu einer KLV, die nicht mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefordert werden, können jedoch im Rahmen der Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Die Zusatzversicherungen in der KLV
Mit dem Abschluss einer KLV werden meist vom Vermittler neben dem Hauptvertrag so genannte Zusatzversicherungen angeboten und verkauft. Ein zusätzliches Geschäft für den Vermittler, aber meist nicht für die Versicherten.
1. Die Unfallzusatzversicherung (UZV)
In fast allen Lebensversicherungsverträgen ist die Unfallzusatzversicherung (UZV) eingeschlossen. Zusätzlicher Versicherungsschutz kostet natürlich auch zusätzliches Geld. Durch die UZV erhält der Anspruchberechtigte eine weitere Versicherungsleistung, wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt. Meist entspricht die Versicherungssumme der UZV der Summe der Hauptversicherung. Das bedeutet, stirbt der Versicherte durch einen Unfall, wird die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Meines Erachtens ist die UZV überflüssig. Sie reduziert die Rendite der KLV auch nicht unerheblich. Hat der Versicherte einen Versicherungsbedarf für den Unfalltodesfallschutz, hat er die Möglichkeit, sich über die private Unfallversicherung abzusichern. Dies hat zwei Vorteile. Einerseits ist der Preis bei einem günstigen Unfallversicherer niedriger, und andererseits kann man bei der richtigen Vertragsgestaltung von Jahr zu Jahr den Unfalltodesfallschutz aus
der privaten Unfallversicherung herauskündigen. Die UZV begleitet die KLV vertragsgemäß über die gesamte Vertragsdauer, ist jedoch ebenfalls jederzeit aus dem Hauptvertrag heraus kündbar.
2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Die BUZ entspricht von den Bedingungen her denen der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die BU wird in einem gesonderten Artikel erörtert. Deshalb hier nur ein kurzes Beispiel. Bei der BUZ kann vereinbart werden, dass Im Versicherungsfall keine Beiträge mehr für den Versicherungsvertrag gezahlt werden müssen und dass eine BU- Rente in vereinbarter Höhe bis zum Vertragsende gezahlt wird. Nach dem Vertragsende wird bei der KLV trotz der Nichtbeitragszahlung die volle Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung ausgeschüttet. Die maximale BU-Versicherungssumme beträgt z. Zt. 600% pro Jahr der Versicherungssumme des Hauptvertrages, also bei einer Lebensversicherungssumme von 10 000€ x 6 = 60 000€.
3. Die Pflegerenten-Zusatzversicherung
Unterschiedliche Auszahlungsergebnisse bei den Kapitallebensversicherungs-Gesellschaften müssen aber nicht nur an der Kostenstruktur der KLV-Gesellschaft liegen bzw. daran, wie sie gewirtschaftet hat. Mitunter sind es auch die unterschiedlichen Überschusssysteme. Es wird zwischen dem Bonussystem und der verzinslichen Ansammlung differenziert.
• Das Bonussystem: Bei einem Vertrag mit Bonussystem erhöht sich Jahr für Jahr die Leistung für den Todesfall in Form einer beitragsfreien Versicherungssumme (Bonus), die zu einer weiteren Überschussbildung beiträgt. Bei einem vorzeitigen Vertragsende durch Tod oder Rückkauf kommt mehr Kapital zur Auszahlung.
• Verzinsliche Ansammlung: Bei diesem System werden die verzinsten Überschüsse beim Vertragsende zusätzlich ausgezahlt. Im Erlebensfall gibt es dann eine etwas höhere Auszahlung als beim Bonussystem.
• Beitragsverrechnung der Überschüsse: Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch diese Form der Überschussverwendung an. Dadurch reduziert sich die laufende Beitragszahlung bei gleicher Versicherungssumme etwas, natürlich dann aber auch die Ablaufleistung.
Wenn man Lebensversicherungen vergleichen will, muss man auch auf das verwendete Überschusssystem achten!
Die Dread-Disease-Police (3-D-Police)
Neue, innovative Versicherungsprodukte drängen auf den Markt. Die bekannte klassische Kapitallebensversicherung zahlt ihren Versicherungsnehmern im Erlebensfall nach der vereinbarten Laufzeit oder im Todesfall, wenn die versicherte Person verstirbt, das Versorgungskapital aus, und zwar in Höhe der Versicherungssumme zuzüglich die angefallenen Gewinnanteile.
Die dritte und neue Komponente heißt: Die Absicherung des finanziellen Risikos einer schweren Krankheit während der Versicherungsdauer. Sollte die versicherte Person während der Vertragslaufzeit folgende Erkrankungen erleiden, wird ebenfalls das vereinbarte Versorgungskapital, zusammen mit den bis dahin angefallenen Gewinnanteilen, ausgezahlt:
• Schwerer Herzinfarkt
• Krebs
• Schlaganfall
• Chronisches Nierenversagen
• Multiple Sklerose
• Lähmung
• Herztransplantation
Worin liegt hierbei der spezielle Bedarf?
Bei den versicherten Krankheiten handelt es sich um so genannte Zivilisationskrankheiten, die immer häufiger auftreten. Im Versorgungsfall hat der Betroffene Kapital, um z. B. eine spezielle medizinische Behandlung im Ausland zu erhalten, eine wissenschaftlich noch nicht anerkannte Heilmethode anzuwenden, Pflegepersonal und Haushaltshilfen einzustellen oder einen Wohnortwechsel in klimatisch günstigere Gegenden zu vollziehen usw., also für sich und seine Genesung entsprechende Maßnahmen zu treffen, die von den Sozialversicherungsträgem nicht übernommen werden.
Dieser ergänzende Schutz kostet natürlich zusätzlich Geld, ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenzusatzversicherung. Mit etwa 10% Mehrbeitrag als bei der klassischen Kapitallebensversicherung muss der Verbraucher rechnen. Ich halte diese Innovation für durchaus interessant, jedoch müsste man die Leistungsbedingungen bei den einzelnen Versicherungen vergleichen, da es dort Unterschiede gibt.
Die Options-Police
Was unterscheidet die Options-Police von unserer normalen Lebensversicherung?
Die Laufzeitoption macht den Unterschied!
Wie eine normale Lebensversicherung dient auch unsere Options-Police einer angemessenen Hinterbliebenen- und Altersvorsorge. Zugleich ist sie auch eine renditeträchtige Geldanlage. Doch im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung bietet die Options-Police eine für die Kapitalrendite und Flexibilität der Lebensversicherung entscheidende Besonderheit: die Laufzeitoption.
Mit der Options-Police behält sich unser Kunde die Entscheidungsfreiheit über die Laufzeit der Lebensversicherung vor.
Im Unterschied zu einer herkömmlichen Lebensversicherung ist die Options-Police nicht von vornherein auf einen bestimmten Ablauftermin festgelegt. Vielmehr hat man mit ihr die Freiheit, nach Ablauf einer in der Regel bis zum Endalter 60 dauernden Grundphase – entsprechend dem dann bestehenden Finanz- bzw. Anlagebedarf – die tatsächliche Laufzeit der Lebensversicherung endgültig festzulegen. Das heißt, man entscheidet erst zu Beginn oder in der Erhöhungsphase, ob die Lebensversicherung zum gleichen Beitrag wie zuvor für weitere 5 Jahre oder weniger Jahre fortgesetzt oder die erreichte Versicherungsleistung abgerufen wird.
Vorteile:
• Mit jedem zusätzlichen Laufzeitjahr wächst der Versicherungsschutz zugunsten einer verbesserten finanziellen Absicherung der Familie und zwar ohne Neuantrag, ohne Mehrbelastung und natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.
• Mit jedem zusätzlichen Laufzeitjahr steigt die Kapitalrendite der Options-Police gegenüber der Ablaufleistung am Ende der Grundphase beträchtlich an – und zwar vollkommen steuerfrei.
Nachteile:
• Die anfänglich garantierten Leistungen werden geschmälert.
• Nur wenige Gesellschaften bieten diese Tarifvariationen, so dass die besten
Versicherungsgesellschaften mit ihren Tarifen bessere Ablaufleistungen versprechen als schlechtere Gesellschaften mit ihren Options-Policen.
Wie bewertet man eine Kapitallebensversicherung? Versicherungsvermittler leben zunehmend gefährlich, insbesondere diejenigen, die sich als unabhängige Finanz- oder Vermögensberater bezeichnen oder als Makler auftreten. Die Qualität einer Beratung ist sicherlich schwierig zu definieren, doch der Unabhängige hat selbstverständlich eine Sorgfaltspflicht. So muss man sich als seriöser Versicherungsvermittler die Frage stellen, ob man noch guten Gewissens Versicherungsprodukte verkaufen kann, die nicht zu den besten der Branche zählen. Dies gilt nicht nur für Kapitallebensversicherungen.
Um eine Lebensversicherungsgesellschaft beurteilen zu können, benötigt man die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und natürlich eine Bewertungsmethode. Mein Versuch der Beurteilung bezieht sich auf die ABC-Analyse aus der Betriebswirtschaftslehre. Grundsätzlich werden in meiner ABC-Analyse Aspekte bewertet wie die Vergangenheits- und Zukunftsentwicklung, die Sparsamkeit (bzw. Verschwendung), und der Erfolg der Finanzmanager bzw. Finanzanalysten bei der Anlage des Kapitalanteils der Versicherungsbeiträge. Welche Gesellschaft in der Summe den größten berechneten Wert hat, ist nach dem Zeitpunkt der Analyse die beste Gesellschaft. Diese ABC-Analyse, wie überhaupt alle Versuche einer Bewertung, gibt jedoch keine Garantie dafür, dass man tatsächlich die beste Kapitallebensversicherung erwischt hat. Das kann nur die Zukunft zeigen.
Für meine ABC-Analyse habe ich sechs Kennzahlen als Gewichtungskriterien wie folgt verwandt:
Gewichtung
1. Die Prognose 20% Sie ist eine Zukunftsbetrachtung, die sich
auf die mögliche Ablaufleistung der KLV bezieht. Der Faktor resultiert aus der voraussichtlichen Ablaufleistung der Summe der Einzahlungen (Beiträge).
2. Der Vergangenheitswert 35% Er ist die Betrachtung des tatsächlichen Verlaufes der KLV, also was die Gesellschaft real erwirtschaftet hat. Der Faktor resultiert aus der tatsächlichen Ablaufleistung zur Summe der Einzahlungen.
3. Die Abschlusskostenquote 15%
Sie sagt aus, in welcher Höhe Kosten für den Vertragsabschluss bzw. für die Verwaltung in den Beiträgen enthalten sind.
4. Die Stomoquote 5%
Sie sagt aus, wie viele Verträge im Verhältnis zum Gesamtbestand vorzeitig gekündigt werden.
5. Laufende Durchschnittsverzinsung 15 %
Sie sagt aus, mit welcher Rendite sich der Kapitalanteil des Beitrages verzinst.
6. Der Rückkaufwert nach zwei Jahren 10%
Er sagt aus, wieviel der Versicherungsvertrag nach zwei Versicherungs- und Beitragszahlungsjahren in € wert ist. Der Faktor resultiert aus dem Rückkaufwert
nach zwei Jahren im Verhältnis zu den bis dahin gezahlten Beiträgen.
Summe der Gewichtungen = 100 %
Anmerkung zu den Gewichtungen:
Die Punkte 1 und 2 habe ich stärker gewichtet, weil sie eine Langzeitbetrachtung darstellen. Insbesondere halte ich den Vergangenheitswert für sehr wichtig, da er die langfristige Geschäftspolitik der Gesellschaft widerspiegelt.
Die Punkte 3 bis 6 sind operative Ergebnisse einer Gesellschaft, die sich von Jahr zu Jahr ändern. Sie habe ich deshalb geringer gewichtet.