Die private Haftpflichtversicherungen im Test Teil I
Tipp: Deckungssummen oft begrenzt
Bei Vereinbarung des Einschlusses von Mietsachschäden werden die Deckungssummen bei einigen Versicherungsgesellschaften begrenzt. Achten Sie bei der Wahl auf eine ausreichende Deckungssumme. Wollen Sie etwa Ihr Haus ausbauen oder ein anderes Bauvorhaben in Angriff nehmen, besteht bei vielen Versicherungsgesellschaften nur bis zu einer geringen Bausumme, z. B. 25.000 Euro, Versicherungsschutz. Wie schnell kann jedoch auf einer Baustelle etwas passieren! Schauen Sie vor Baubeginn in Ihren Versicherungsvertrag. Ist Ihr Bauvorhaben nicht mehr über den Vertrag abgesichert, schließen Sie zusätzlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Achten Sie auch darauf, dass in Ihrem Versicherungsvertrag Versicherungsschutz für Ferienwohnungen, die Sie im Ausland vorübergehend, z. B. für den Urlaub, mieten, besteht. Zuschauerfragen an die Redaktion
Herr Nietal aus Witten:
„Unser Sohn hat die Lehre beendet und arbeitet jetzt als Tischler. Er wohnt noch zu Hause. Muss er sich allein haftpflichtversichern?“ Viele Versicherungsnehmer glauben, solange die Kinder im elterlichen Haushalt wohnen, bestehe Versicherungsschutz. Das ist falsch. Mit Abschluss der Lehre und Aufnahme einer Berufstätigkeit endet die Mitversicherung bei den Eltern und Ihr Sohn benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag. Eine Besonderheit hier gibt es für Bürger, die noch einen Vertrag der ehemaligen staatlichen Versicherung der DDR haben. Hier sind ohne Altersbegrenzung alle im Haushalt lebenden Personen versichert. Des Weiteren gibt es Versicherungsgesellschaften, die den Versicherungsschutz auf volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind und noch zu Hause wohnen, längstens jedoch bis zum 30. Lebensjahr, ausgedehnt haben.
Frau Schönbeck aus Karlsstadt:
„Mein 16-jähriger Sohn fährt im Winter gern Snowboard und im Sommer Inlineskater. Nun hört man ja immer wieder, dass Unfälle durch Kollision entstehen. Ist mein Sohn über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert?“ Für beide Betätigungen besteht Versicherungsschutz. Es liegen keine gefährlichen Sportarten vor, die einen Ausschluss rechtfertigten. Sie sollten allerdings über einen zusätzlichen Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung für Ihren Sohn nachdenken.
Frau Ritlas aus Eilenburg:
„Beim Beladen meines Autos vor dem Supermarkt rollte der Einkaufswagen weg und beschädigte das nebenstehende Fahrzeug. Jetzt will meine Privathaftpflichtversicherung nicht zahlen, da angeblich die Kfz- Haftpflichtversicherung dafür zuständig sei. Bei einem Schaden von ca. 150 Euro käme mich die Mehrprämie durch die Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung teurer als der Schaden.“ Hier greift der Ausschluss der so genannten Benzinklausel. Da der Schaden beim Beladen des Fahrzeugs passierte, ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zuständig. Durch die Höherstufung des Schadenfreiheitsrabatts ist es sinnvoller, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Herr Kanter aus Bernburg:
„Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro abgeschlossen. Ist das sinnvoll?“ Sinnvoll ist dies nur, wenn Sie dadurch Prämie sparen. Vergleichen Sie mit anderen Versicherungsgesellschaften – natürlich mit Augenmerk auf die Versicherungsbedingungen -, ob Sie dadurch eine günstige Prämie erhalten haben. Des Weiteren kann man durch Vereinbarung eines Singletarifs Prämien sparen, wenn man alleine lebt. Und es gibt noch weitere Personengruppen, z. B. öffentlicher Dienst, für die Sondertarife angeboten werden.
Frau Bernau aus Radeberg:
„In meinen Versicherungsbedingungen wird von einer Vorsorgeversicherung gesprochen. Was beinhaltet das?“ Die Vorsorgeversicherung ist ein Sicherungsnetz für den Versicherungsnehmer. Die Privathaftpflichtversicherung wurde schon mit einem umfassenden Versicherungsschutz ausgestattet. Bei Abschluss des Vertrags sind aber nicht alle Risiken vorhersehbar. Durch die Vorsorgeversicherung wird ein neues Risiko erst einmal automatisch mitversichert. Maßgeblich bleibt aber der Hauptvertrag, sodass die dort aufgeführten Ausschlüsse auch weiterhin bestehen bleiben. Der Versicherungsnehmer muss allerdings nach Aufforderung durch den Versicherer binnen eines Monats das neue Risiko anzeigen. In der Regel erfolgt dies in der jährlichen Beitragsabrechung, wobei die Aufforderung zur Meldung in auffälliger Form erfolgen muss.
Hiernach unterbreitet der Versicherer ein Angebot, wie und mit welcher Versicherungsprämie das neue Risiko zu versichern ist. Erfolgt innerhalb der Frist keine Anzeige von Seiten des Versicherungsnehmers oder kommt keine Einigung über die Versicherungsprämie zustande, fällt der Versicherungsschutz rückwirkend weg. Die Deckungssummen der Vorsorgeversicherung sind sehr begrenzt, z. B. bei Personenschäden 250.000 Euro und bei Sachschäden 75.000 Euro. Manche Versicherungsgesellschaften decken sogar noch geringere Werte. Deshalb ist es oftmals besser, den Versicherer sofort über das Risiko zu informieren und einen ausreichenden Versicherungsschutz zu vereinbaren.
Beispiel: Kauf eines Hundes
Beispiel für die Vorsorgeversicherung ist die Anschaffung eines Hundes. Dieser ist erst einmal automatisch mitversichert, aber nur bis zur Aufforderung zur Meldung. Danach schließen Sie eine eigene Hundehaftfplichtversicherung ab. Aufgrund der Begrenzung der Vorsorgeversicherung sollten Sie überlegen, ob ein sofortiger Vertragsabschluss nicht sinnvoller ist.
Frau Ebert aus Marienberg:
„Wir haben eine Zweitwohnung, die vermietet wird. Greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung?“
Versichert ist der Inhaber
● einer oder mehrerer Wohnungen, einschließlich Ferienwohnungen,
● eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses,
● eines im Inland gelegenen Wochenendhauses,
sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Bei einer Vermietung sind nicht mehr als drei einzelne Wohnräume versichert. Bei Vermietung der gesamten Wohnung ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, schließen Sie eine Haus- und Grutidbesitzerhaftpflicht ab. In den Bedingungen zur Erweiterten Haushaltversicherung der DDR, die gerade in den neuen Bundesländern noch sehr verbreitet ist, heißt es allerdings: „Versicherungsschutz wird gewährt für den Besitzer einer Wohnung, eines allein bewohnten Hauses (soweit sich darin kein Betrieb befindet) und aus der Unterhaltung von nicht mehr als zwei Garagen. Eingeschlossen ist die Vermietung von nicht mehr als zwei Zimmern.“
Tipp: Im Zweifelfall bei der Versicherung anfragen
Sind Sie sich nicht sicher, prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und fragen Sie schriftlich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an, ob Versicherungsschutz für das jeweilige Risiko besteht.
Frau Liespe aus Sangerhausen:
„Ich hatte einen Unfall mit dem Fahrrad, bei dem ich eine Frau anfuhr. Bei der Meldung des Schadens sagte meine Vertreterin, ich solle gegenüber der Geschädigten keine Aussagen bezüglich der Entschädigung treffen. Was hat dies für Auswirkungen?“ In der Privathaftpflichtversicherung gibt es ein so genanntes Anerkenntnisverbot. Dies ist in den Versicherungsbedingungen unter den Obliegenheiten aufgeführt. Der Versicherungsnehmer ist danach nicht berechtigt, einen Haftpflichtanspruch ganz, zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Tut er es dennoch, kann der Versicherer leistungsfrei werden. Es war also der richtige Weg, den Schaden sofort zu melden. Nehmen Sie schnell und umfassend Stellung zum Hergang des Schadens. So erfolgt eine zügige Prüfung des Schadensfalls und ggf. die Regulierung des Schadens zugunsten des Geschädigten.
Herr Messerschmidt aus Oranienburg:
„Mir wurde in einem Schadensfall eine Mitverantwortlichkeit angerechnet. Worauf begründet sich diese?“ Im Haftpflichtbereich wird geprüft, inwieweit der Geschädigte am Entstehen des Schadens mitgewirkt hat. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches § 254 BGB. Hiernach wird der Prozentsatz der Mitverursachung anhand des Geschehensablaufs bestimmt. Ein Beispiel ist das Ablegen einer Brille beim Begrüßen des Besuchs auf dem Stuhl. Hier muss sich zwar der Besucher überzeugen, dass man sich gefahrlos auf den Stuhl setzen kann, doch liegt das Verschulden mehr auf der Seite des Geschädigten. Er hätte seine Brille so ablegen müssen, dass eine Beschädigung nicht möglich war. So kann er auch nicht den vollen Ausgleich seines Schadens verlangen.
Herr Daun aus Rosenheim:
„Ich bin mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Meine Freundin benötigt jetzt eine eigene Versicherung, da Sie bis dato über den Vertrag ihrer Eltern abgesichert war. Wie geht es am günstigsten?“ Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung haben, ist die einfachste Lösung, den Namen Ihrer Freundin Ihrer Versicherungsgesellschaft anzugeben. Wenn Sie keinen Singletarif hatten, bezahlen Sie dafür keine Extraprämie. Ihre Freundin ist dann über Ihren Versicherungsvertrag mitversichert, da Ihr Zusammenleben als eheähnliche Lebensgemeinschaft zählt. Trennen Sie sich und Sie haben eine neue Lebensgefährtin, denken Sie daran, eine Ummeldung vorzunehmen.
Frau Friedrich aus Lübben:
„Ich habe gehört, dass die Versicherungsgesellschaften bei so genannten Hilfeleistungen nicht zahlen müssen. Stimmt das?“ So genannte Gefälligkeiten, wie z. B. Hilfe beim Umzug, führen auch dazu, dass man für Schäden haften muss, die fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet wurden. So kann der Helfer zum Schadenersatz verpflichtet werden, wenn er z. B. beim Transport auf der Treppe stolpert und der Fernseher durch Herunterfallen zerstört wird. Um dies zu entkräften, hat die Rechtsprechung einen so genannten stillschweigenden Haftungsverzicht des Hilfesuchenden unterstellt, d. h. dass derjenige, der Hilfe anfordert, automatisch auf Schadenersatz verzichtet.
Er könnte sich ja z. B. einer Umzugsfirma bedienen, die dann für Schäden bei unsachgemäßen Arbeiten aufkommt. Unter diesem Argument des Haftungsverzichts lehnt dann die Versicherungsgesellschaft auch die Zahlung ab. Der BGH hat jedoch deutlich gemacht, dass gerade bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung nicht anzunehmen ist, dass ein Haftungsverzicht für leichte Fahrlässigkeit gewollt war. Daher muss der Einzelfall geprüft werden. Um späteren Streit mit vielleicht dem besten Freund zu vermeiden, sprechen Sie vorher ab, was passiert, wenn etwas passiert.