Die Risikolebensversicherungen im Test Teil I
Zuschauerfragen aus der Redaktion
Herr Wenzel aus Bonn:
„Im Versicherungsantrag müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese sind so umfangreich, dass ich nicht weiß, was einzutragen ist.“
Durch die Entwicklung der Versicherungsform werden bei guten Versichern die Fragen auf bestimmte Zeiträume begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums sind Krankheiten, aber auch Beschwerden anzugeben. Lassen Sie sich von niemanden etwas anderes erzählen. Gehen Sie zu allen behandelnden Ärzten und lassen Sie sich Ihre Krankendatei ablichten. Reichen Sie die Ablichtungen mit dem Antrag ein. Bei hohen Versicherungssummen ist es auch möglich, zusätzlich eine ärztliche Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren. Im Leistungsfall prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob Sie die Fragen richtig und vollständig beantwortet hatten. Im Antrag unterschreiben Sie bereits eine Schweigepflichtsentbindung, sodass Anfragen z. B. beim behandelnden Arzt, bei Krankenkassen etc. erfolgen können. Sollten hier Unstimmigkeiten auftreten, erklärt der Versicherer den Rücktritt vom Vertrag. Hier das Muster einer solchen Schweipflichtsentbindung.
„Ich ermächtige die Versicherungsgesellschaft, zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten, bei denen ich in Behandlung war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer und Sozialversicherungsträger über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen. Dies gilt für die Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten drei Jahre, in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung die nächsten fünf Jahre.“
Tipp: Vertragsabschluss gut vorbereiten
Es ist im Vorfeld des Vertragsabschlusses mühselig, alle Angaben zum Gesundheitszustand einzuholen, aber es lohnt sich wirklich. Rechtsstreite sind Zeit raubend und teuer und der Ausgang ist ungewiss.
Frau Zielke aus Bottrop:
„In meinen Versicherungsbedingungen wird von einer Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung nach Ablauf einer bestimmten Vertragsdauer gesprochen. Ist dies sinnvoll?“ Die Frage ist einfach zu beantworten. Wollen Sie überhaupt einen Sparvertrag über eine Kapital bildende Versicherung? Was bringt die Umstellung des Vertrags für Sie? Lassen Sie sich das Angebot erstellen und vergleichen Sie andere Möglichkeiten. Welcher Anteil der bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträge gehen in den neuen Vertrag? Lassen Sie sich von konkreten Zahlen leiten. Auch das Angebot der Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist nicht maßgeblich, da in der Regel die Versicherungssumme im Todesfall gleich bleibt oder sogar geringer ausfällt.
Frau Kahla aus Berlin:
„Ich habe ein Angebot zu einer Risikolebensversicherung erhalten. Es wurden zwei unterschiedliche Beiträge angegeben. Was versteht man unter den Begriffen ,Zahlbeitrag’ und ,garantierter Beitrag?
Die Versicherung erwirtschaftet durch die Einzahlung der Versicherungsbeiträge Überschüsse. Diese können im Vertrag unterschiedlich verwendet werden. Bei dem von Ihnen angeführten Vertrag werden die Überschüsse für die Senkung des Versicherungsbeitrags (man spricht hier von einem so genannten Beitragsvorwegabzug) verwendet. Die Versicherungssumme wird über die gesamte Laufzeit des Vertrags garantiert. Entscheidend für die Bewertung des Angebots ist der garantierte Versicherungsbeitrag. Dies ist die maximale Beitragshöhe, die Sie für die vereinbarte Versicherungsleistung aufbringen müssen. Der Zahlbeitrag errechnet sich aus dem garantierten Beitrag abzüglich eines Beitragsnachlasses, der anhand der erwirtschafteten Überschüsse berechnet wird. Aber Vorsicht: Dieser Beitrag wird nicht garantiert, sondern ist z. B. von den Kapitalerträgen, Kostenentwicklungen und dem Verlauf der Sterblichkeit abhängig.
Beispiel: Zahlbeitrag und garantierter Beitrag
Versicherungssumme: 150.000 Euro Eintrittsalter: 36 Jahre
Laufzeit: 20 Jahre
Zahlbeitrag: monatlich 48,64 Euro (zur Zeit zu zahlender Beitrag)
garantierter Beitrag: monatlich 71,96 Euro (so weit könnte der Beitrag während der Laufzeit steigen)
Ein andere Versicherungsgesellschaft bietet für den gleichen Versicherungsschutz einen Zahlbeitrag von monatlich 21,50 Euro bei einem garantierten Beitrag von monatlich 47,78 Euro. Lassen Sie sich mehrere Angebote erstellen und lesen Sie die angebotenen Versicherungsvergleiche.
Herr Tiemeyer aus Göttingen:
„Ich will mit meiner Ehefrau über eine Risikolebensversicherung unseren Hauskredit absichern. Wir haben gehört, dass es möglich ist, eine kombinierte Versicherung abzuschließen. Was ist darunter zu verstehen?“ Sie haben vermutlich gehört, dass es eine so genannte verbundene Lebens-versicherung gibt. Einfach ausgedrückt, werden beide Partner über einen Vertrag abgesichert. Die Leistung wird einmalig bei Tod eines Partners an den Überlebenden ausbezahlt. Des Weiteren ist die Vereinbarung der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme bei Absicherung eines Kredits möglich. Es gibt die Möglichkeit, die Versicherungssumme jährlich gleichmäßig zu senken. Bei dieser Art der Absicherung kann es zu Versicherungslücken kommen, da die Versicherungssumme jährlich um einen konstanten Betrag reduziert wird.
Tipp: Versicherungsschutz anpassen
Es ist sinnvoller, beim Versicherer die Abzahlungsmodalitäten des Kredits mit einzureichen. So kann ein Vertrag gestaltet werden, der je nach Tilgung des Kredits die Versicherungssumme senkt. Lassen Sie sich verschiedene Angebote berechnen. Nur so kann der effektivste Versicherungsschutz ermittelt werden.
Herr Gastmeyer aus Hamburg:
„Auf der Arbeit haben wir uns über Risikolebensversicherungen unterhalten. Dabei wurde festgestellt, dass bei fast gleichem Alter zwischen den Kollegen und identischer Versicherungssumme sehr unterschiedliche Beiträge zu zahlen sind. Wodurch können solche Beitragsunterschiede entstehen?“
Geht man davon aus, das wirklich zwei gleiche Vertragstypen und Vertragsinhalte gewählt wurden, kann der Beitragsunterschied aus verschiedenen Gründen entstehen. Zunächst liegt es oftmals an der Auswahl der Versicherungsgesellschaft. Hier lohnt sich wirklich vor Abschluss des Vertrags der Beitragsvergleich, da die Preisspannen erheblich sind. Des Weiteren bieten viele Versicherungsgesellschaften einen so genannten Nichtrauchertarif an. Ist man Nichtraucher, spart man ja sowieso erheblich Geld, aber auch der monatliche Versicherungsbeitrag fällt deutlich geringer aus. In der Regel verlangen die Versicherer, dass man in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung kein Nikotin (z. B. Zigaretten, Zigarren, Pfeife, Kautabak) aktiv zu sich genommen hat.
Doch auch hier kommen neue Ideen auf den Markt. So gibt es die Risikogruppen Nichtraucher, Leichtraucher und Gewohnheitsraucher mit unterschiedlichen Versicherungsbeiträgen. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz, mit dem Rauchen ganz aufzuhören bzw. es einzuschränken. Änderungen der Rauchergewohnheiten müssen der Versicherung mitgeteilt werden. Insbesondere muss dem Versicherer jeder Rückfall ins Raucherleben mitgeteilt werden, und dies je nach Versicherungsbedingung schon bei der ersten Zigarette. Achten Sie daher auf die Versicherungsbedingungen und schummeln Sie nicht beim Ausfüllen des Antrags.
Beispiel: Raucher- vs. Nichtrauchertarif
Daten zur Person des Versicherungsnehmers: männlich, geb. 06.11.1966 Vertragsdaten:
– Risikolebensversicherung ohne weitere Einschlüsse
– Todesfallsumme zur Absicherung eines Kredits: 150.000,00 Euro
– Laufzeit des Vertrags: 20 Jahre
– monatliche Zahlungsweise
garantierter Beitrag | Zahlbeitrag | |
Raucher | 27,01 Euro | 69,26 Euro |
Nichtraucher | 18,25 Euro | 46,80 Euro |
Wird angenommen, dass sich der garantierte Beitrag nicht ändert, hat der Nichtraucher über die gesamte Laufzeit des Vertrags eine Ersparnis in Höhe von 2102,40 Euro. Die Versicherungsbeiträge können sich auch dadurch unterscheiden, dass Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder gefährlichen Sportarten erhoben werden.
Frau Weher aus Heidenau:
„Mein Mann möchte eine Risikolebensversicherung abschließen. Müssen wir auf etwas achten?“
Bei der Auswahl der Risikolebensversicherung können Sie erst einmal auf den Versicherungsbeitrag schauen. Prüfen Sie, welche Versicherungssumme benötigt wird, und informieren Sie sich im Internet oder in der Verbraucherzentrale über preisgünstige Angebote. Wichtig sind auch hier wieder die Gesundheitsfragen. Die Tests und Auswertungen gehen davon aus, dass keine Erkrankungen vorliegen. Haben Sie z. B. Bluthochdruck oder sind Sie übergewichtig, kann für Sie der günstigste Anbieter teuer werden. Jede Versicherungsgesellschaft prüft individuell das Risiko. Sie kann den Antrag anlehnen oder Zuschläge fordern. Ihnen bleibt dann nichts weiter übrig, als bei mehreren Versicherungsgesellschaften anzufragen, wie dort das Risiko eingeschätzt wird. Schreiben Sie auf den Antrag den Begriff „Probeantrag“. Achten Sie bei den Gesundheitsfragen auch auf die erfragten Zeiträume. Länger als fünf Jahre zurück sollten die Antragsfragen nicht gehen.
Herr Clemens aus Worms:
„Ich möchte, dass meine Lebensgefährtin, falls mir etwas passiert, abgesichert ist. Muss ich bei der Vertragsgestaltung etwas berücksichtigen?“ Gerade bei unverheirateten Paaren ist die Versicherung wichtig. Hier sollten Sie aber die Rechnung nicht ohne das Finanzamt machen. Beim Tod des Versicherungsnehmers wird eine Erbschaftsteuer fällig. Es gibt allerdings eine Vertragsvariante, die die Sache umgeht. Hierzu müssen Versicherungsnehmer, Begünstigter, Prämienzahler und versicherte Person in einem bestimmten Verhältnis im Vertrag eingesetzt werden. Dazu muss ein so genanntes unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart werden. Lassen Sie sich vor Abschluss des Vertrags beraten und legen Sie dies schriftlich fest.
Frau Nickel aus Schwedt:
„In dem Vertrag meines Mannes ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen. Was bedeutet das?“ Der Versicherungsnehmer kann eine Person einsetzen, die im Fall des Todes die Versicherungsleistung erhält. Die Versicherungssumme fällt nicht unter den Nachlass. Dieses Bezugsrecht kann man unterschiedlich vereinbaren. Die Versicherungsleistung wird an die Erben ausbezahlt, wenn keine andere Person benannt wurde. Dies kann im Versicherungsantrag geschehen. Hier kann z. B. die Ehefrau, aber auch eine andere Person, z. B. Schwester, eingesetzt werden. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls kann das Bezugsrecht vom Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht wird ein Bezugsberechtigter eingesetzt, wobei der Widerruf ausgeschlossen ist. Dieses Bezugsrecht kann dann nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten aufgehoben werden.