Versorgungslücke privaten Altersvorsorge
Denn eines ist sicher: die Rente. Mit diesem Satz hat sich Minister Blüm nach seiner Rentenreform 1992 in die Schlagzeilen gebracht. Heutzutage glauben nur noch wenige daran. Die Prognosen der demographischen Entwicklung in Deutschland malen ein düsteres Bild der GRf aber was und in welcher Konsequenz mit unseren Renten passiert, kann nur die Zukunft zeigen. Eines ist aber heute schon so sicher wie das Amen in der Kirche. Wer keine private Vorsorge fürs Alter betreibt, wird sein Rentnerdasein wohl als arme Kirchenmaus bestreiten müssen. Denn ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das 3-SäulenKonzept, wie später beschrieben, z. B. im Jahre 2035 noch greifen kann.
Welche Möglichkeiten haben wir, um private Vorsorge zu betreiben?
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder über die Kapitalbildung oder über den Immobilienerwerb. Der Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses kann aber nur dann zur Schließung der Versorgungslücke dienen, wenn diese zum Zeitpunkt des Renteneintrittes auch schulden- und lastenfrei sind. Beim Aufstellen so genannter Tilgungspläne muss unbedingt darauf geachtet werden. Ist dies nämlich nicht der Fall, geht der Schuss nach hinten los. Die monatliche Belastung bleibt in der Regel gleich hoch, während sich die Altersrente verringert.
Vorsicht!
Soll die Versorgungslücke durch Kapital abgedeckt werden, sollte die Berechnung folgendermaßen aussehen:
Die Versorgungslücke soll beispielhaft 1000,- € pro Monat bzw. 12 000,- € pro Jahr betragen. Diese Beiträge müssen die Zinseinkünfte eines bestimmten Kapitals darstellen. Um den Betrag zu berechnen, werden die 12 000,- € mit dem am Kapitalmarkt dauerhaft erzielbaren Zins kapitalisiert. Ein durchaus realistischer Zins ist 6%. Vom Arbeitgeber zugesagte Renten reduzieren die Versorgungslücke entsprechend.
Das angesammelte Kapital sollte also nach heutigem Stand mindestens 200 000,- € betragen (Inflationsraten und Rentenreformen nicht mitkalkuliert). Um diese Summe zu erreichen, gibt es verschiedene Wege. Zu den bekanntesten zählt sicher die Kapitallebensversicherung. Weniger bekannt, aber unter Umständen durchaus interessante Alternativen sind die Leibrentenversicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung, das Investmentsparen oder unter Umständen ausländische Lebensversicherungen, insbesondere die britischen Kapitaltarife. Ob und welche Alternativen sich für die Altersvorsorge eignen, werde ich in den einzelnen Versicherungsartikeln aufzeigen.
Die Versorgungslücke
Um nochmals das Vorangegangene auf einen Nenner zu bringen: Soll der Lebensstandard bei Renteneintritt erhalten bleiben, müssen neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisvorsorge betriebliche und private Maßnahmen getroffen werden. Ein allgemein publiziertes Konzept stellt das 3-Säulen Konzept dar, das in der Graphik auf nächster Seite anschaulich aufgezeigt ist. für diejenigen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, wächst der Bedarf der privaten Vorsorge mit der Höhe des Bruttoverdienstes, weil die Versorgungslücke kontinuierlich ansteigt (siehe nächste Graphik) Hierbei ist allerdings die demographische Entwicklung in der Zukunft noch nicht berücksichtigt.
Differenzierte Betrachtung der Versorgungslücke und ihrer Deckung
Hohe der Versorgungslücke = Nettoeinkommen Leistung aus der GRV Betriebliche Altersvorsorge Mietwert einer zukünftig schuldenfreien Immobilie Sonstiges
Monatliche Versorgungslücke (heutiger Geldwert)
Die Versorgungslücke in der Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung
Entnahmeplan zum Rentenbeginn:
Jahr | Restkapital Jahresbeginn | Entnahme pro Monat | Entnahme pro Jahr | Zinsein- nahmen |
1 | 513 412,- | 2427,- | 29 124,- | 29 858,- |
2 | 514146,- | 2500,- | 30000,- | 29 874,- |
3 | 514020,- | 2575,- | 30900,- | 29 837,- |
4 | 512957,- | 2 652,- | 31 824,- | 29 743,- |
5 | 510876,- | 2732,- | 32784,- | 29587,- |
6 | 507 679,- | 2 814,- | 33 768,- | 29363,- |
7 | 503 274,- | 2 898,- | 34776,- | 29 066,- |
8 | 497564,- | 2985,- | 35 820,- | 28 690,- |
9 | 490434,- | 3 075,- | 36 900,- | 28 227,- |
10 | 481761,- | 3 167,- | 38 004,- | 27671,- |
11 | 471428,- | 3262,- | 39 144,- | 27014,- |
12 | 459298,- | 3 360,- | 40320,- | 26247,- |
13 | 445 225,- | 3461,- | 41 532,- | 25364,- |
14 | 429057,- | 3 565,- | 42 780,- | 24353,- |
15 | 410 630,- | 3 672,- | 44064,- | 23206,- |
16 | 389 772,- | 3782,- | 45 384,- | 21911,- |
17 | 366299,- | 3 895,- | 46740,- | 20459,- |
18 | 340018,- | 4012,- | 48 144,- | 18 836,- |
19 | 310710,- | 4 132,- | 49584,- | 17031,- |
20 | 278 157,- | 4256,- | 51 072,- | 15030,- |
21 | 242115,- | 4384,- | 52 608,- | 12 817,- |
22 | 202324,- | 4516,- | 54192,- | 10378,- |
23 | 158 510,- | 4651,- | 55 812,- | 7697,- |
24 | 110 395,— | 4791,- | 57492,- | 4755,- |
25 | 57658,- | 4935,- | 59220,- | 1 535,- |
Nach dieser Berechnung soll ein 35-jähriger Mensch eine Versorgungslücke von 1 000,- € pro Monat auf weisen.
Weitere Eckdaten:
Rentenbeginn mit 65 Jahren Durchschnittliche Inflationsrate = 3% p.a.
Alterserwartung: 90 Jahre Durchschnittlicher Geldanlagezinssatz = 6% p.a.
Ergebnis:
Um in 30 Jahren bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von 3% eine monatliche Kaufkraft zu gewährleisten, die nach heutigem Wert 1000,- € entspricht, müssen dann monatlich 2 427,- € zur Verfügung stehen.
Um diesen Betrag jeden Monat über einen Zeitraum von 25 Jahren zahlen zu können, müssen 384 444,- € zu Beginn des Entnahmezeitraums zu jährlich 6% angelegt werden.
Soll die Rente während der Rentenbezugszeit gegen die Inflation geschützt werden (Dynamisierung), beträgt der dazu notwendige Anlagebetrag 513 412,- €. Damit ist eine jährliche Rentensteigerung von 3% finanzierbar.
Um in 30 Jahren ein Kapital von 513 412,- € aufzubauen, müssen linear 524,- € pro Monat gespart werden, oder bei einer 5%igen jährlichen Anspardynamik 291,- € pro Monat im 1. Jahr.
Nicht berücksichtigt wurden bei den Berechnungen die gegebenenfalls auf die Zinserträge des Anlagebetrages zu zahlenden Steuern.