Eine Direktversicherung braucht niemand, weil sie im Grunde eine ganz gewöhnliche Kapital bildende Lebens- oder Rentenversicherung und damit zu 90 Prozent ein Sparvertrag ist. Für ältere Arbeitnehmer mit hohem Einkommen kann sich aber eine Direktversicherung lohnen, um Steuern zu sparen. Die Direktversicherung ist eine – möglicherweise auch fondsgebundene – Kapital-Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt (ab 2002 sogar abschließen muss, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht und keine andere betriebliche Altersversorgung besteht). Das heißt: Beitragszahler ist der Betrieb, Versicherter ist der Arbeitnehmer. Auf alle Leistungen aus dieser Versicherung hat allerdings der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch, bei dessen vorzeitigem Tod seine Hinterbliebenen. Von diesem direkten Anspruch, den der Versicherte oder die von ihm benannten Bezugsberechtigten aus einer betrieblichen Versicherung haben, hat die Direktversicherung ihren Namen.
Direktversicherungen können – auch fondsgebunden und mit Zusätzen (z. B. Berufsunfähigkeitszusatz) – als Risiko-, Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen werden. Für die Direktversicherung gilt – mit Ausnahme der Risikoversicherung – das oben zur Kapital-Lebensversicherung Gesagte, insbesondere dass auch die Direktversicherung – wie alle Kapital bildenden Versicherungen – eine schlechte, unflexible langfristige Geldanlage ist. Man unterscheidet zwischen der betrieblichen Direktversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für seine Arbeitnehmer abschließt und für die er alle Beiträge und Belastungen übernimmt, und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung oder Gehaltsverzicht, die der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitsnehmers abschließt, der dafür einen Teil seines Lohns in einen Beitrag für die Direktversicherung umwandeln lässt.
Auf den Abschluss einer Direktversicherung (z.B. bei unrentablen Gesellschaften) im Rahmen einer Versorgungszusage und der betrieblichen Altersversorgung hat der einzelne Arbeitnehmer in der Regel keinen Einfluss. Sie ist quasi ein Geschenk des Betriebes. Deshalb soll nur die zweite Form der Direktversicherung – nennen wir sie Arbeitnehmer-Direktversicherung (AN-Direktversicherung) näher behandelt werden. Das Besondere an der AN-Direktversicherung ist, dass auf das umgewandelte Gehalt nur eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent zu zahlen ist (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Folgende Voraussetzungen für die Lohnsteuerpauschalierung und für die Anerkennung einer Lebensversicherung als Direktversicherung sind zu beachten:
Vertragspartner und Beitragszahler muss der Betrieb sein;
der Lebensversicherungsbeitrag darf 1742 Euro im Jahr nicht übersteigen (wenn aber über einen gemeinsamen Vertrag mehrere Arbeitnehmer versichert sind, kann der Beitrag für einzelne Versicherte bis zu 2147 Euro betragen, wenn der durchschnittliche Jahresbeitrag 1742 nicht übersteigt);
die Versicherung muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des versicherten Arbeitnehmers laufen (kann also vorher nicht gekündigt, sondern allenfalls beitragsfrei gestellt werden);
Ansprüche aus der Versicherung dürfen weder übertragen noch abgetreten oder beliehen werden.
Die AN-Direktversicherung gibt es in zwei Formen: Entweder wird die Pauschalsteuer vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gezahlt. Eine ab dem Jahre 1999 für Arbeitnehmer nachteilige Regelung ist im Mai 2001 wieder gestrichen worden. Die Pauschalsteuer durfte in den Jahren 1999 bis 2001 nicht vom Bruttolohn abgezogen werden. Damit musste der Arbeitnehmer auf die von ihm gezahlte Pauschalsteuer Steuern bezahlen. Arbeitnehmer mit niedrigen Steuersätzen zahlten dadurch mehr Steuern als ohne Direktversicherung. Für andere war die Direktversicherung nicht mehr sehr rentabel. Wer den Jahresbeitrag zu einer Direktversicherung mit einer Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld) verrechnen lässt, kann dadurch Beiträge zur Sozialversicherung in dem Umfang sparen, wie er durch Lohn und Sonderzahlung über die Beitragsbemessungsgrenzen kommt. Ab dem Jahre 2009 soll es diese Möglichkeit aber nicht mehr geben.
Die Direktversicherung kann ab dem Jahre 2002 auch als Riester-AItersvorsorgevertrag abgeschlossen, vielleicht auch – von Geringverdienern – in einen solchen umgewandelt werden. Das heißt; Der Arbeitnehmer kann statt der Lohnsteuerpauschalierung die staatliche Riester-Förderung durch Zulagen oder den neuen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Dann müssten allerdings die späteren Auszahlungen voll versteuert werden, während die Leistungen aus einer ungeförderten Direktversicherung im Todes- und Erlebensfall steuerfrei ausgezahlt werden.
Ab dem Jahre 2009, wenn Sozialabgaben auf das umgewandelte Gehalt zu zahlen sind, dürfte die AN-Direktversicherung für viele keinen Sinn mehr machen und die steuerfreie Umwandlung von Gehalt in einen Beitrag für eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds oder eine steuerfreie Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, vielleicht auch eine Pensionszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bessere Lösung sein.
Also ist die Arbeitnehmer-Direktversicherung mehr noch als andere Kapital bildende Versicherungen – eine Frage der Rendite. Jeder, der sich für diese Versicherungsform interessiert, sollte genau rechnen. Sie kann die mäßige Rendite von Kapital bildenden Versicherungen erhöhen (bei hohen Steuersätzen), sie kann – bei geringem Einkommen – aber auch die Rendite durch die Sozialabgaben (vor allem ab dem Jahre 2009) verringern. Für Geringverdiener lohnt sich in Zukunft also eher die Riestersche Förderung in Form einer privaten Altersvorsorge oder über eine betriebliche Direktversicherung.
Die AN-Direktversicherung rentiert sich allenfalls für ältere Arbeitnehmer (so um die 40 Jahre), die sehr viel verdienen und deren Sonderausgaben (einschließlich des Riesterschen Extra-Sonderausgabenabzugs) ausgeschöpft sind. Bei künftig niedrigeren Spitzensteuersätzen von möglicherweise unter 40 Prozent schmelzen auch die Steuerrenditen der Direktversicherung dahin. Fallen Sie nicht auf irreführende Berichte in den Medien herein, die Renditen von um die neun Prozent vorrechnen, wobei irgendwo ganz klein mit * – steht Annahme Steuersatz 50 Prozent (den es nach einer Heirat meist nicht mehr gibt und in Zukunft wohl sowieso nicht mehr geben wird). Man sollte die Direktversicherung nicht zu früh abschließen; denn lange Laufzeiten, die nicht gerade umwerfenden Lebensversicherungsrenditen und die Inflation verderben sonst die Steuervorteile.
Welche Versicherungssumme oder Rente für eine Direktversicherung wählen?
Die Versicherungssumme oder Rente richtet sich nach dem Alter und dem Beitrag (in der Regel höchstens 1742 Euro im Jahr). Die Laufzeit ist bis zum 60. Lebensjahr oder länger zwingend vorgeschrieben. Wer 40 Jahre alt und von seinem Arbeitgeber bis zum Endalter 60 jährlich 1742 Euro in eine Direktversicherung einzahlen lassen will, wird eine Versicherungssumme von 20 mal 1742 Euro = ca. 35000 bis 40000 Euro erhalten.