Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung bei Versicherungsagenturen Teil I
Abgrenzung zwischen Einnahme, Ertrag und Leistung bzw. Erlös
► Definitionen
Einnahmen sind sämtliche baren und unbaren Geldzuflüsse in einer Wirtschaftsperiode (Geschäftsjahr).
Beispiel:
*Die Direktion hat die Folgeprovision für die Monate Dezember in Höhe von 600,00 € und Januar in Höhe von 630,00 € am 27. Dezember d. J. überwiesen.
Der Geldzufluss in Höhe von 1230,00 € am 27. Dezember stellt für die Versicherungsagentur eine Einnahme dar. Als Ertrag bezeichnet man den gesamten in Geld gemessenen erfolgswirksamen Wertezugang während einer Wirtschaftsperiode (Geschäftsjahr). Jeder Ertrag steht im Zusammenhang mit einer Einnahme, wobei Ertrag und Einnahme meistens zeitlich zusammenfallen. Im Beispielsfall stellt jedoch nur die Folgeprovision von 600,00 € für den Monat Dezember den Ertrag des Geschäftsjahres dar. Leistungen entstehen durch die betriebliche Tätigkeit. Die abgesetzte Leistung führt zu einem Erlös, der in Geld ausgedrückt wird. Als Leistung werden nur solche Erträge des Geschäftsjahres erfasst, die unmittelbar dem eigentlichen Betriebszweck dienen.
Beispiel:
*Die Folgeprovision für den Monat Dezember aus dem vorangegangenen Beispiel ist zugleich eine Leistung des Geschäftsjahres.
Eine Kapitalanlagetätigkeit durch die Versicherungsagentur und die daraus erzielten Zinserträge zählen beispielsweise nicht zur eigentlichen betrieblichen Tätigkeit (Vermittlung, Kundenbetreuung). Es bedarf also auch hier, wie schon bei der Trennung von Aufwand und Kosten, einer sachlichen Abgrenzung.
Nicht jede Einnahme ist zugleich Ertrag (zeitliche Abgrenzung ist erforderlich).
Nicht jeder Ertrag ist zugleich Leistung (sachliche Abgrenzung ist erforderlich).
► Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Leistung (Erlös) und Ertrag
Erträge | ||
Neutrale Erträge ● betriebsfremd ● periodenfremd ● betriebsgelegentlich ● außerordentlich | Betriebsbedingte Erträge | |
Grundleistungen (Erlöse)
| Zusatzleistungen |
Grundleistungen
Die betriebsbedingten Erträge (nachfolgend Zweckertrag genannt) decken sich inhaltlich mit dem vorstehenden Leistungsbegriff und werden in die Kosten- und Leistungs-rechnung als Leistungen (Erlöse) übernommen. Die Leistungen einer Versicherungsagentur (Vermittlung von Versicherungsverträgen, Kundenberatung und -betreuung) kommen wertmäßig vor allem in den Provisionserträgen (= Zweckerlöse) zum Ausdruck.
Im Rahmen dieses Lehrbuches wurden vereinbarungsgemäß als Provisionsertrag nicht nur Abschluss- und Folgeprovisionen, sondern auch Bonifikationen gebucht . Zuschüsse/Garantien, die der Versicherer vertraglich zahlt, sind ebenfalls Zweckertrag und damit Erlös für erbrachte Leistungen. Neutrale Erträge stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung und Kundenberatung bzw. -betreuung. Sie bleiben daher in der Kosten- und Leistungsrechnung unberücksichtigt.
Neutrale Erträge sind:
• Betriebsfremde Erträge, z. B. Gewinne aus Kapitalanlagegeschäften
• Periodenfremde Erträge, z. B. Erstattung von Steuern, die in Vorjahren gezahlt wurden
• Betriebsgelegentliche Erträge, z. B. Verkauf von Anlagegütern über Buchwert
• Außerordentliche Erträge, z. B. Schenkung an die Agentur
*Hinweis:
Da im Schulkontenplan Agenturbuchführung geeignete Konten insbesondere zur Buchung des periodenfremden und betriebsgelegentlichen Ertrages fehlen, wurde hilfsweise auf dem Konto Außerordentlicher Ertrag gebucht. Der gesamte Konteninhalt kann im Rahmen der Leistungsrechnung als Neutraler Ertrag angesehen werden.
Zusatzleistungen
Sie gelangen in die Betriebsbuchhaltung, wenn der Agenturinhaberюbeispielsweise für unentgeltliche Leistungen einen Betrag kalkuliert und ansetzt.
Die Leistungen (Erlöse) entsprechen den betriebsbedingten Zweckerträgen.
Neutrale Erträge sind nicht das Ergebnis betriebsbedingter Leistungen.
Neutraler Ertrag | Betrieblicher Ertrag | Leistung |
AOE HuGE KDiffE ZE | PE | PE |
Abkürzungen gem. Kontenplan im hinteren Buchdeckel |