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Hilflosen Entschädigung und Integritätsentschädigung – obligatorische Unfallversicherung

Diese beiden Leistungen der Unfallversicherung kommen vor allem zum Tragen, wenn jemand schwere und bleibende Verletzungen davonträgt. Bei einem Beinbruch, der – wenn auch nach langer Zeit – wieder ganz ausheilt, können Sie nicht damit rechnen.

Die Hilflose Entschädigung
Ist ein Unfallopfer in den alltäglichen Lebensverrichtungen besonders schwer betroffen, hat das nicht nur persönlich einschneidende Konsequenzen, sondern auch hohe Kosten zur Folge. Das soll mit der Hilflosen Entschädigung gemildert werden. Wer trotz Abgabe von Hilfsmitteln – beispielsweise einer Gehhilfe oder Prothese – immer auf die Hilfe anderer angewiesen ist, hat Anspruch auf diesen Zustopft. Es geht um folgende alltäglichen Tätigkeiten:
• Ankleiden und auskleiden
• Aufstehen, sich hinlegen, sich setzen
• Essen
• Körperpflege
• Verrichten der Notdurft
• Fortbewegung im oder außer Haus, Kontakt zu anderen

Die Hilflosigkeit wird in drei Stufen eingeteilt: Wer in mindestens zwei dieser Bereiche auf Hilfe angewiesen ist oder eine besonders aufwändige Pflege benötigt, weist eine leichte Hilflosigkeit auf. Ab vier Bereichen gilt die Hilflosigkeit als mittelschwer, sind alle sechs Bereiche betroffen als schwer (zum Beispiel bei Tetra plage).

So viel beträgt die Hilflosen Entschädigung pro Monat
Die Hilflosen Entschädigung wird ausgehend vom maximalen versicherten Tagesverdienst berechnet. Dieser wird laufend angepasst und beträgt zurzeit 293 Franken (Stand 2007).
• Leichte Hilflosigkeit: 2xFr.293.- Fr. 586.-
• Mittelschwere Hilflosigkeit: 4xFr.293.- Fr. 1172.-
• Schwere Hilflosigkeit: 6xFr.293.- Fr. 1758.-

Tipp: Nicht nur die Unfallversicherung, auch die IV richtet Hilflosen Entschädigungen aus. Sollten Sie die Voraussetzungen bei beiden Versicherungen erfüllen, lohnt es sich, sie bei der Unfallversicherung zu beantragen. Sie erhalten die besseren Leistungen als bei der IV.

Schmerzensgeld: die Integritätsentschädigung
Die Verletzungen bei einem Unfall können – unabhängig von der finanziellen Einbuße – eine mehr oder weniger große, nicht bezifferbare Beeinträchtigung der körperlichen Integrität bedeuten: den Verlust eines Fingers, ein versteiftes Knie, eine mehr oder weniger große Hirnleistungsschwäche. Dafür besteht ein besonderer Anspruch: die Integritätsentschädigung.

Eng verwandt ist die Integritätsentschädigung mit der Genugtuung im Haftpflichtrecht . Beide sollen immaterielle Nachteile ausgleichen. Gemeinsam ist ihnen auch, dass sie als einmalige Summe und nicht als Rente ausbezahlt werden. Doch es gibt Unterschiede: Die Integritätsentschädigung knüpft am Unfall an – unabhängig davon, ob jemand anderes beteiligt war. Die Genugtuung dagegen setzt zusätzlich die Haftpflicht eines Dritten voraus. Zudem ist bei der Genugtuung ausschlaggebend, wie sich die körperliche Einschränkung beim Unfallopfer konkret auswirkt. Die Integritätsentschädigung dagegen geht von vorgegebenen Tabellenwerten aus, ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse. Die einigermaßen makabren Tabellen im Anhang zur Unfallversicherungsverordnung (UW) legen die Höhe des Integritätsschadens in Prozent fest (siehe Kasten unten).

Skala des Integritätsschadens
Verlust von mindestens zwei Gliedern eines Langfingers
 

oder eines Gliedes des Daumens5%
Verlust einer Grosszehe5%
Verlust einer Ohrmuschel10%
Verlust der Milz10%
Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns15%
Verlust eines Daumens20%
Verlust einer Niere20%
Schwere Beeinträchtigung der Kaufähigkeit25%
Verlust der Nase30%
Skalpierung30%
Verlust eines Fußes30%
Verlust eines Beines im Kniegelenk40%
Verlust einer Hand40%
Verlust der Geschlechtsorgane oder der Fortpflanzungsfähigkeit40%
Verlust eines Beines oberhalb des Kniegelenks50%
Verlust eines Arms im Ellbogen oder oberhalb desselben50%
Sehr schwere Entstellung im Gesicht50%
Sehr starke schmerzhafte Funktionseinschränkung 
der Wirbelsäule50%
Paraplegie90%
Tetra plage100%

 
Hinweis: Verwandt mit der Integritätsentschädigung ist auch das Invaliditätskapital, das sich in einigen privat finanzierten Unfallpolicen findet. Gewisse Versicherer halten sich bei der Festlegung des Invaliditätsgrads in Prozent an den Integritätsschaden, wie er von der Unfallversicherung festgestellt wurde. Andere stellen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eigene Tarife auf.

Unter fünf Prozent werden keine Integritätsentschädigungen bezahlt. Bei Mehrfachverletzungen werden die Werte zusammengezählt; das Maximum liegt aber immer bei 100 Prozent. Ist der medizinisch-theoretische Integritätsschaden festgelegt, wird er mit dem geltenden Höchstbetrag des versicherten Verdienstes multipliziert – 2007 also mit 106800 Franken.

Beispiel: Tommy S. und Lara L. haben beim Tandemfahren einen Unfall. Sie stürzen unglücklich auf ein Hindernis und verletzen sich an den Händen und Armen. Trotz verschiedener chirurgischer Eingriffe bleibt bei beiden eine große Einschränkung in der Beweglichkeit der linken Hand. Nach gewissen Anpassungen am Arbeitsplatz ist Herr S. wieder in der Lage, seiner ursprünglichen Arbeit als Maschinenführer nachzugehen. Lara L. hat mehr Pech: Ihre Karriere als Pianistin ist abrupt zu Ende. Obwohl die Auswirkungen bei ihr viel gravierender sind, erhält sie als Integritätsentschädigung denselben Betrag wie Tommy S. Die Berechnung:

Verlust oder völlige Gebrauchsunfähigkeit einer Hand 40%
Maximaler versicherter Verdienst Fr. 106 800.-
Integritätsentschädigung: Fr. 106 800.-x 40% Fr.42 720.-

Jan 4, 2016gesundhe-admin
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