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Jahresabschluss im Versicherungsunternehmen – Anhang und Lagebericht

Dritter Bestandteil des Jahresabschlusses neben Bilanz und GuV ist der Anhang, der tiefer gehende Einblicke in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gestattet. Der genaue Inhalt des Anhangs wird in zahlreichen Einzelregelungen des HGB beschrieben. Die wichtigsten Funktionen des Anhangs sind:
• Entlastungsfunktion: Durch Verlagerung von Detailinformationen von der Bilanz bzw. GuV in den Anhang werden beide Dokumente deutlich übersichtlicher. Zum Beispiel kann eine Entwicklung einzelner Aktivposten (etwa Zu- und Abgänge von Kapitalanlagen) dargelegt werden.

• Ergänzungsfunktion: Der Anhang liefert zusätzliche Informationen, die nicht unmittelbar Positionen in Bilanz oder GuV zugeordnet werden können, etwa Informationen zu Haftungsverhältnissen. Wichtig, speziell bei Versicherungsunternehmen, ist beispielsweise die Angabe des Zeitwertes für zum Anschaffungswert ausgewiesene Kapitalanlagen. Auf dieser Basis kann der Umfang etwaiger stiller Reserven oder stiller Lasten berechnet werden. Ebenso werden im Anhang gesonderte Angaben zu personenbezogenen Aufwendungen wie Provisionen, Löhnen und Gehältern, Altersversorgungen etc. gemacht.

• Erläuterungsfunktion: Hierzu gehört zum Beispiel die Nennung und Begründung eventuell verwendeter Näherungs- und Vereinfachungsverfahren gemäß §27(4) Rech Vers V.

• Korrekturfunktion: Bereitstellung zusätzlicher Informationen, falls Bilanz und GuV kein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.
Anhänge gemäß IAS/IERS bzw. US-GAAP (so genannte Notes) sind deutlicher umfangreicher als Anhänge nach HGB / Rech Vers V und liefern zusätzliche Informationen unter anderem zu Finanzinstrumenten, latenten und effektiven Steuern, Leasingaktivitäten und Pensionsverpflichtungen.

Im Gegensatz zum Anhang ist der Lagebericht kein Bestandteil des Jahresabschlusses, wird diesem aber im Geschäftsbericht vorangestellt. Die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichtes leitet sich aus §§289 und 341 a(1) HGB ab. Ziel des Lageberichtes ist eine umfassende Darstellung des Geschäftsverlaufs vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Gesamtsituation.
Inhalte des Lageberichtes nach §289 HGB sind:
• ein Überblick zur allgemeinen Lage des Unternehmens am Bilanzstichtag (häufig dargestellt mithilfe von Kennzahlen zur finanzwirtschaftlichen Situation und Bestandsentwicklung),
• Informationen zur Risikosituation des Unternehmens (Risikomanagement nach KonTraG; gefordert werden Informationen zu Risikomanagementzielen und methoden, zu Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie zu Risiken infolge von Schwankungen des Zahlungsstroms),
• Informationen zu Forschung und Entwicklung,
• Informationen zu Zweigniederlassungen,
• Informationen zu den Grundzügen des Vergütungssystems,
• ein Überblick zum Geschäftsverlauf in den betriebenen Versicherungsarten.

Alles in allem ist der Lagebericht damit nicht nur ein Rechenschaftsbericht, sondern auch ein Instrument der Kommunikationspolitik des Versicherungsunternehmens (vgl. Görgen), das sich vornehmlich an die Anteilseigner richtet.

Okt 6, 2015gesundhe-admin
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