Pflichtversicherung fürs Auto
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Kraftfahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Auto, Motorrad, Moped oder Anhänger wird nur zugelassen, wenn Sie eine Versicherungsbestätigung bzw. Versicherungskarte (früher Doppelkarte) als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wer ohne Haftpflichtversicherung fährt, macht sich strafbar. Zukünftig gibt es die elektronische Form (e-VB). Dann können Sie per Internet oder Telefon einen Code anfordern, den Sie an die Behörde weitergeben.
Unfallschutz für geschädigte Dritte
Wenn mit dem versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht wird, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden der Geschädigten auf (Details finden Sie im Artikel Versicherungsleistungen im Schadensfall. Sie schützt auch die Insassen im eigenen Auto. Der Fahrer selbst und Schäden am eigenen Fahrzeug dagegen sind nicht abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch eine Art Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte oder überhöhte Ansprüche Dritter abwehrt. Auch ohne Verschulden kann es eine Mithaftung über die so genannte Betriebsgefahr geben. Mit dem Betrieb eines Kfz ist aufgrund der Eigenheiten des motorisierten Straßenverkehrs ein erhöhtes Risiko eines Schadenseintritts verbunden. Diese Haftung aufgrund der Betriebsgefahr ist nicht vom Verschulden abhängig. Gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer) ist seit einer Gesetzesänderung nur noch bei Fällen höherer Gewalt (z. B. Blitzschlag, Überschwemmung, Orkan) die Haftung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss für Fälle des so genannten unabwendbaren Ereignisses (z. B. plötzliches technisches Versagen) wurde zum 1. August 2002 gegenüber diesen schwächeren Verkehrsteilnehmern abgeschafft. Diese können in solchen Fällen vom Fahrzeughalter jetzt Geld verlangen, auch wenn der Fahrer am Unfall keine Schuld trägt und er sich wie ein idealer Kraftfahrer verhalten hat. Bei Unfällen zwischen zwei Autos bleibt es aber bei dem Begriff des unabwendbaren Ereignisses. Es haftet daher niemand für den Schaden, wenn die Windschutzscheibe von einem Sternchen getroffen wird, das von dem vorausfahrenden Pkw hochgeschleudert wurde.
Bei
> Fahrerflucht,
> fehlender Betriebserlaubnis,
> unzureichender Fahrsicherheit,
> Alkohol- oder Drogeneinfluss und
> Fahren ohne gültigen Führerschein
zahlt sie nur mit Einschränkungen. Um die Unfallopfer zu schützen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar grundsätzlich auch bei Verfehlungen des Unfallverursachers. Sie kann aber beim Schadensverursacher Regress nehmen und sich bei ihm den ersetzten Schaden zurückholen. Dieser Regress ist aber auf maximal 5.000 Euro je Verstoß begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht bei Vorsatz oder Rennveranstaltungen. Der wichtigste Unterschied liegt bei den Deckungssummen. Wenn Sie ins Ausland fahren oder im Urlaub einen Mietwagen nutzen möchten, kann der räumliche Geltungsbereich von Bedeutung sein.
Hohe Deckungssummen vereinbaren
Die Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie können aber höhere Deckungssummen vereinbaren, möglichst 100 Millionen Euro Die Beiträge sind nur geringfügig höher.
Vereinbaren Sie die höchstmögliche Deckungssumme. Denn ein Verkehrsunfall kann erhebliche Schäden verursachen und wenn die Deckungssumme nicht ausreicht, müssen Sie für den darüber hinausgehenden Schaden mit dem eigenen Vermögen haften.
Kaum durchschaubarer Tarifdschungel
Seit 1994 gibt es keine einheitlichen Tarife und Bedingungen mehr. Tarifwirrwarr und enorme Beitragsunterschiede sind die Folge. Für den einzelnen Autofahrer ist es schwer, den günstigsten Versicherungsschutz ausfindig zu machen. Denn zahlreiche Faktoren beeinflussen die Beiträge bei den einzelnen Versicherungsangeboten- Neben der Deckungssumme gehören dazu Fahrzeugart und -typ, der Zulassungsbezirk und die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers sowie die unterschiedlichsten Rabatte und Zuschläge. Grundlage für die Typ- und Regionalklassen sind die Schadensverläufe. Dazu werden jährlich für rund 12.000 unterschiedliche Fahrzeugmodelle die Typklassen und die Zulassungsbezirke neu ermittelt. Es wird also festgestellt, wie viele Schäden in den einzelnen Regionen und von den Fahrern eines bestimmten Autotyps verursacht wurden. Je ungünstiger der Schadensverlauf, d. h. die insgesamt verursachten Schäden, für die einzelne Typklasse oder Region ist, desto höher fällt auch der dazugehörige Beitrag aus.
Wer ein Jahr unfallfrei fährt, kommt in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Langfristig ist so eine Reduzierung bis auf 25 Prozent des Basisbeitrags möglich. Umgekehrt werden Fahrer nach einem Unfall wieder höher und damit teurer eingestuft. Fahranfänger müssen in die Schadenfreiheitsklasse 0 mit bis zu 240 Prozent des Basisbeitrages einsteigen. Wer das Versicherungsunternehmen wechseln will, muss aufpassen. Denn die Schadenfreiheitsklassen sind heutzutage bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich in den Beitragssätzen (Prozenten) gestaffelt. Damit nicht genug: Rabatte und Zuschläge nahezu aller Art machen den Tarifdschungel komplett. Dabei spielen ganz persönliche Umstände eine Rolle. Auf Vergünstigungen können Sie als Beamter, als Frau, Hauseigentümer, nach der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining oder Wenig Fahrer hoffen. Gängig sind außerdem Nachlässe für
> Familien,
> Garagenwagen und
> Einzelfahrer oder Partner, wenn nur sie selbst und ihr Partner das Fahrzeug fahren.
→ Versicherungsbeiträge können Sie sparen, wenn Sie schon beim Autokauf auf eine günstige Typklasse achten. Die Typklasse können Sie beim Autohändler, der Versicherungsgesellschaft oder online unter typklassen*de erfahren. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) informiert online auch, zu welcher Regionalklasse Ihr Wohnort gehört (gdv*de/regionaldaten-bank).
→ Vorsicht Rabattfalle: Schauen Sie bei einem Rabatt zweimal hin. Denn so manches Mal dient er nur dazu, über einen teuren Tarif hinwegzutäuschen.
→ Machen Sie keine falschen Angaben, um einen Rabatt zu erhalten. Es drohen empfindliche Vertragsstrafen. Lesen Sie in den Bedingungen nach oder fragen Sie die Gesellschaft Wenn Sie bereits einen hohen Schadenfreiheitsrabatt haben, kann eine Versicherung mit Rabattretter von Vorteil sein. Dann werden Sie bei einem Schadensfall zwar in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, müssen aber keinen höheren Beitrag zahlen.
→ Fahranfänger können die Beiträge oft spürbar senken, wenn sie ihr Auto bei der Gesellschaft der Eltern versichern oder als Zweitwagen der Eltern anmelden. Nachlässe werden auch gewährt, wenn davor ein Moped oder Motorrad ohne Unfall gefahren wurde.
→ Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt an andere weitergeben können, falls Sie Ihr Auto nicht mehr benötigen. Dies ist oftmals bei Familienangehörigen 1. Grades möglich.
→ Bei vielen Autoversicherern bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bei bis zu siebenjährigen Unterbrechungen der Versicherung erhalten.
Rabattschutz
Ist ein belastender Schaden (oder mehrere) angefallen, bleibt Ihr Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen Schadenfreiheits-klasse. Es erfolgt keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung. Was dringend zu beachten ist, dass bei einem Versicherer Wechsel dem Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt wird, den Sie OHNE Rabattschutz erfahren hätten. Es wird somit eine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes beim neuen Kfz-Versicherer vorgenommen.
Individueller Versicherungsvergleich erforderlich
Mehrere Hundert Euro pro Jahr können Sie mit der richtigen Versicherung sparen. Die Suche allerdings ist sehr aufwändig. Eine erste Orientierung erhalten Sie durch Untersuchungen des BdV oder Vergleiche, etwa der Stiftung Warentest. Diese können aber nur Tendenzen erfassen und Berechnungen für Modellfälle anstellen. Eine günstige Versicherung im Test muss daher noch lange nicht Ihren individuellen Anforderungen am besten entsprechen. Letztlich bleibt es Ihnen nicht erspart, selbst Angebote einzuholen.
Mitglieder des Bundes der Versicherten können sich zu einer günstigen Gruppenversicherung bei der VHV anmelden. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der BdV-Homepage bdv.info. Nach Beobachtungen des BdV bieten folgende Versicherer günstige Konditionen und guten Service (in alphabetischer Reihenfolge):
• NUR Kraftfahrthaftpflichtversicherung: DEVK (Tarif: Standard), HDI-Gerling (Tarif: Exklusive Privat Tarif), HUK-Coburg (Tarif: Classic), HUK24 (Tarif: Classic), Optima (Tarif: Komplett), SDirekt Versicherung (Tarif: Auto Plus Protect), Versicherungskammer Bayern (Tarif: Kompakt), VHV (Tarif: Klassik-Garant)
• Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung: Bruderhilfe (Tarif: Classic), Condor, DEVK (Tarif: Premium), HDI-Gerling (Tarif: Exklusive Privat Tarif), HUK (Tarif: Classic), HUK24 (Tarif: Classic), Optima (Tarif: Komplett), SDirekt Versicherung (Tarif: Auto Plus Protect), VHV (Tarif: Klassik Garant und Klassik Garant mit Exklusiv)
→ Nutzen Sie den Musterbrief des BdV um Angebote einzuholen. Diesen können Sie beim Bund der Versicherten anfordern. Noch bequemer geht es auf der Website des BdV unter bundder versicherten*de.
→ Vergleichsrechner, die gegen Gebühr günstige Anbieter errechnen, bieten auch die meisten Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest.
→ Günstige Angebote haben vielfach Direktversicherer, die ohne Vermittler arbeiten und nur per Brief, Fax, telefonisch oder online erreichbar sind. Interessante Konditionen bieten teilweise auch unabhängige Versicherungsmakler.