► Vorbetrachtung
Die Kostenstellenrechnung ist das Bindeglied zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung, soweit es um die Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenträger geht. In der Versicherungsagentur überwiegen die Gemeinkostenarten, sieht man einmal vom Pro-visionsaufwand für einen Untervertreter der Agentur ab, da diese Kosten in der Regel direkt zurechenbar sind. Durch die Kostenstellenrechnung wird deutlich, an welchen Stellen im Betrieb die einzelnen Kostenarten entstanden sind und es ist eine wirksame Kostenkontrolle möglich (Wirtschaftlichkeitskontrolle der Stellen). Ferner ist die Kostenstellenrechnung Grundlage für die verursachungsgerechte Weiterverrechnung der einzelnen Kosten auf die Kostenträger. Eine Kostenstellenrechnung kommt in der Regel nur für größere Agenturen in Frage,
die eine Vielzahl von Mitarbeitern beschäftigt.
► Bildung von Kostenstellen
Beispiel:
*Im Rahmen der Ergebnisrechnung erstellt die DATEV für selbstständige Versicherungsvermittler, die ihre Finanzbuchhaltung über Steuerberater abwickeln, eine sog. Chefübersicht, in der jeder Mitarbeiter der Agentur als Kostenstelle geführt wird.
Anhand der im Beispielsfall erwähnten Kostenstellenrechnung kann der Agenturinhaber die Kosten und Leistungen der Mitarbeiter miteinander vergleichen und die Entwicklung beobachten. Für die Direktion und große Versicherungsagenturen stellen die Mitarbeiterkosten nur eine der bedeutenden Kostenarten dar, weshalb die Gliederung der Kostenstellen nach anderen Gesichtspunkten vorgenommen wird:
□ Gliederung nach den objektorientierten Abteilungen bzw. Organisationsstellen (z. B. Lebensversicherung, Sachversicherung usw.)
□ Gliederung nach den betrieblichen Funktionen (z. B. Antrag, Betrieb, Schaden usw.)
□ Gliederung nach Verantwortungsbereichen Die Gliederung nach Verantwortungsbereichen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Bereiche häufig als selbstständige Gewinnerzielungsbereiche (Profitcenter) ausgebildet sind und der Leiter dieses Profitcenters die Verantwortung für die Kosten- und damit Gewinnsituation in seinem Bereich trägt.
► Verrechnung der Kosten auf die Kostenstellen
• Gesichtspunkte für die Zurechenbarkeit
Alle Kostenarten, die der jeweiligen Stelle direkt zugerechnet werden können, bezeichnet man als Stelleneinzelkosten. Kostenarten, die in einigen oder allen Kostenstellen anfallen, nennt man Stellengemeinkosten. Sie müssen aufgeschlüsselt, d. h. in einem geeigneten Verhältnis auf die Kostenstellen verteilt werden. Das Problem besteht in der Wahl des richtigen Verteilungsschlüssels. So könnten beispielsweise Kraftfahrzeugkosten nach den gefahrenen Kilometern, Mietkosten nach der Größe des jeweiligen Büroraumes, Personalgemein-kosten (z. B. Hausmeister, Pförtner) im Verhältnis der Personaleinzelkosten auf die jeweiligen Stellen verteilt werden.
*Für die Verteilung der Kostenarten auf die Kostenstellen kennt man den Betriebs abrechnungsbogen.
Betriebsabrechnungsbogen
Beispiel:
*Eine große Versicherungsagentur, die ihre Geschäftszweige und die Verwaltung als Kostenstellen kennt, hat den auf der vorhergehenden Seite abgebildeten Betriebs-abrechnungsbogen für den Monat Mai erstellt.
Die Stelleneinzelkosten konnten exakt anhand der Gehaltslisten zugeordnet werden. Die Stellengemeinkosten wurden wie folgt zugerechnet:
*Personalgemeinkosten (Gehälter, Sozialer Aufwand) im Verhältnis der Stellen-einzelkosten
*Mietaufwand nach der jeweiligen Bürofläche in Quadratmetern
*Verwaltungsaufwand anhand langjähriger Erfahrungssätze
*Abschreibungen entsprechend der Aufzeichnungen in der Anlagenkartei (Anlagenspiegel)
Während die Stelleneinzelkosten direkt den gebildeten Kostenstellen übertragen werden können, müssen Stellengemeinkosten grundsätzlich nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel zugerechnet werden. Problematisch ist hierbei die verursachungsgerechte Aufteilung der entstandenen Kosten.
Die Kostenstellenrechnung erfolgt mit dem Betriebsabrechnungsbogen.
Stelleneinzelkosten können den gebildeten Kostenstellen direkt zugerechnet werden.
Stellengemeinkosten sind nach einem geeigneten Schlüssel auf die Stellen zu verteilen.