Patientenverfügung
Plötzlich ist jemand, der Ihnen nahe steht, nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen: Ein Unfall, eine Krankheit, ein Schlaganfall hat ihn von einem Tag auf den anderen aus den gewohnten Bahnen gerissen. Nicht einmal Sie als naher Angehöriger haben dann das Recht, für den Kranken zu sprechen! Gleiches gilt für Bankgeschäfte sowie andere Rechte und Pflichten aus Verträgen: Angehörige können unter Umständen nicht einmal 100 Euro vom Konto des Kranken abheben oder überweisen. Was können Sie vorab tun, damit Sie für solche Fälle vorgesorgt haben?
Ein Vorsorgeplan für den Ernstfall
Legen Sie eine Art Leitfaden für den Ernstfall an. Dieser macht es Ihnen einfacher, auf solche Unglücksfälle zu reagieren. Sichern Sie in einem Aktenordner, dessen Platz mindestens einer Vertrauensperson bekannt sein muss, alle Fakten zu Ihren privaten Verhältnissen, etwa
■ persönliche Daten und die der Angehörigen,
■ alle Versicherungen,
■ die Situation rund um Arbeit und Einkommen,
■ Finanzen wie Girokonto- und Sparkontoeinlagen oder Wertpapiere,
■ Verträge rund um Eigentum und Wohnen.
Alle Daten sollten möglichst lückenlos und detailliert erfasst werden, weil kaum jemand wirklich umfassend weiß, über welche Rechte und Pflichten eine Person verfügt.
Ansprüche klären
Ansprüche ergeben sich beispielsweise aus verschiedenen Versicherungen: Sterbegeld kann parallel kommen von einer Krankenkasse, von einer Betriebsrente, einer Gewerkschaft oder durch eine Vereinsmitgliedschaff mit Versicherung. Und manchmal sind alle Institutionen zur Zahlung verpflichtet. Bloß: Niemand weiß davon, und das Geld fließt meist nur auf Antrag. Sortieren Sie alle Versicherungsverträge und die An-sprüche daraus für den Fall der Fälle. Ein Beispiel zu Versicherungen:
„Bei Versicherungsfragen betreut mich der Agent XY…
Es gibt Anspruch auf folgende Leistungen: der Betriebsrente, der Berufsgenossenschaft, der Bfa, der Krankenzusatzversicherung, der Lebensversicherung A+B, der privaten Rentenversicherung der Risikolebensversicherung und der Unfallversicherung.“
Durch Vollmachten Vorsorgen
Was ist, wenn Sie auf Grund einer schweren Krankheit selbst nicht mehr entscheiden können? Wer glaubt, dass in einer Situation der persönlichen Hilflosigkeit der Ehegatte oder Lebenspartner über das eigene Schicksal entscheiden kann, irrt. Eheleute bekommen im Notfall zwar Auskunft über den gesundheitlichen Zustand des Partners, doch das ist auch alles! Ohne schriftliche Bevollmächtigung haben weder Ehegatten noch Eltern oder Kinder einer volljährigen Person automatisch das Recht, über medizinische Behandlungsmaßnahmen mitzuentscheiden. Erst wer vom Vormundschaftsgericht als gesetzlicher Betreuer (früher: Vormund) eingesetzt ist, hat auch Entscheidungsbefugnisse.
Hilfe bieten Patienten- und Betreuungsverfügungen und eine Vörsorgevollmacht:
1. Mit der Patientenverfügung treffen Sie Entscheidungen für die medizinische Behandlung und Pflege bei schwersten Erkrankungen: Sie können die Weiterführung oder auch den Abbruch von Behandlungen verfügen.
2. Mit der Betreuungsverfügung legen Sie eine Person des Vertrauens als Entscheider fest.
3. Die Vorsorgevollmacht bestimmt einen Bevollmächtigten für alle Vermögens-, Krankheits- und anderen Rechtsangelegenheiten bis zum Todesfall.
Mit diesen Verfügungen und Vollmachten sind Sie auf der sichereren Seite, wenn Sie selbst einmal nicht mehr entscheiden können. Auch über andere nahe liegende persönliche Dinge sollten Sie zumindest eine Auflistung erstellen, zum Beispiel über etwaige Schulden oder Bürgschaften oder über alle Wertgegenstände, die sich in Ihrem Besitz befinden. Für den Todesfall sollten Sie ein handschriftliches Testament aufsetzen und auch an eine Organspende oder Organverfügung denken.
Wohin mit den Unterlagen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihre Dokumente zu deponieren. Wichtigste Regel: Die Papiere müssen im Notfall dem behandelnden Arzt, dem Bevollmächtigten oder Betreuer zugänglich sein. Entweder Sie bewahren alles zu Hause an einem Platz auf, der dem Bevollmächtigten bekannt ist, oder Sie hinterlegen die Dokumente direkt bei einer Person Ihres Vertrauens, einem Anwalt oder Notar. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch andere Angehörige über die Existenz und den Verbleib der Unterlagen zu informieren.
123Vesicherung rät: Am besten führen Sie eine Notiz bei sich, die darauf hinweist, wer im Notfall zu benachrichtigen ist.
Bei einigen Organisationen (etwa dem Deutschen Roten Kreuz oder der Deutschen Hospiz Stiftung) können Sie Ihre Verfügungen oder Vollmachten auch gegen eine jährliche Gebühr registrieren lassen. Diese Variante hat den Vorteil, dass Sie automatisch regelmäßig aufgefordert werden, Ihre Unterlagen zu aktualisieren und nötigenfalls auch den geänderten Lebensumständen oder Ansichten entsprechend an-zupassen.
Wenn Sie diese Daten außer Haus hinterlegen, machen Sie darüber eine kurze Mitteilung:
„Ich, , geboren am habe eine Patienten- und Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht hinterlegt. Bitte benachrichtigen Sie im Ernstfall: Name, Adresse, Telefon …“
Folgende Daten sollten lückenlos erfasst werden
■ die persönlichen Daten beider Ehegatten,
■ die persönlichen Daten der Kinder,
■ verschiedene Patientenverfügungen für Eltern und Kinder,
■ Betreuungsverfügungen für Eltern und Kinder,
■ Vorsorgevollmachten für Eltern und Kinder,
■ Organverfügungen für Eltern und Kinder,
■ eventuell eine Schiedsklausel,
■ Festlegungen für die Versorgung von Haustieren,
■ die handgeschriebenen Testamente,
■ die Zuordnung bestimmter Erbstücke,
■ eine Liste der im Todesfall zu benachrichtigenden Personen.
Was noch von Ihnen (geordnet) hinterlegt werden sollte:
■ wichtige Anschriften,
■ die Policen und Unterlagen aller Versicherungen sowie Finanzangelegenheiten,
■ Verträge zu Mietangelegenheiten oder Immobilien und allen weiteren allgemeinen Vertragsangelegenheiten,
■ eine Liste mit den wichtigsten Schritten im Falle eines Sterbefalls,
■ Postvollmachten,
■ Zustellungsvollmachten,
■ Verfügungen in mehrfachen Ausfertigungen und
■ eventuell Entbindungen von der ärztlichen Schweigepflicht.