Wichtiger Tipp: Für die Zeit der Erwerbstätigkeit sind Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen die besseren Pflege-Zusatzversicherungen. Für das Pflegerisiko im Alter sollte man – inflationssicher – Vermögen ansparen. Während es früher für den Pflegebereich keinen gesetzlichen Versicherungsschutz gab, haben die privaten Versicherungsunternehmen auf die gesetzliche Pflichtversicherung gleich noch eins draufgesetzt – die private Pflege-Zusatzversicherung. Jeder soll nun möglichst gleich beides besitzen.
Dabei wird von den Gesellschaften und Vertretern gern der Eindruck erweckt, dass jeder Pflegebedürftige sofort in ein Heim müsse, weil ihn die Familie los sein wolle. Und dann würden die Leistungen der Pflichtversicherung nicht ausreichen. Dabei wird in der Regel verschwiegen, dass für die Heimpflege ständig steigende Leistungen (in Härtefällen bis zu 1900 Euro im Monat) erbracht werden und dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Pflegebedürftige die Hotelkosten selbst tragen soll (Wohnung, Verpflegung). Es ist auch nicht einzusehen, warum andere (z. B. Erben) das Vermögen und die Einkünfte des Pflegebedürftigen (z. B. seine Rente) für sich vereinnahmen sollen, während dieser in einem Heim gepflegt wird. – Wer eine private Pflege-Zusatzversicherung hat, die im Pflegefall Einkünfte und Vermögen des Versicherten unangetastet lässt, der muss damit rechnen, dass ihn seine Familie eher ins Heim abschiebt, um die Versicherung auch zu nutzen.
Bedenken Sie zudem: Für die Zeit des Erwerbslebens ist die wesentlich wichtigere (private) Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihrer monatlichen Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit durch Krankheit und Unfall auch eine Art Pflege-Zusatzversicherung – ebenso wie die private Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft (beschränkt auf Unfälle bzw. Berufsunfälle). Pflege-Zusatzversicherungen sind also unwichtige Versicherungen, die jeder erst abschließen sollte, wenn er über ausreichenden Versicherungsschutz in allen wichtigen Bereichen sowie über vernünftige Geldanlagen fürs Alter verfügt.
Private Pflegezusatzversicherungen zahlen, wenn der Versicherte zum Pflegefall wird. Es gibt drei Formen:
1. Pflegekostenversicherung
2. Pflegetagegeldversicherung
3. Pflegerentenversicherung
Alle Leistungen werden erstmals drei Monate nach Eintritt der ärztlich bescheinigten Pflegebedürftigkeit gezahlt – in den wenigsten Fällen zu 100 Prozent, sondern anteilig. Dabei ist entscheidend, inwieweit der Gebrechliche bei folgenden Verrichtungen auf Hilfe angewiesen ist: Aufstehen und Zubettgehen, Waschen, Kämmen und Rasieren, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Stuhlgang, Wasserlassen.
Pflegerentenversicherungen sind die teuerste Form der Pflegeversicherung, weil mit diesen ein langfristiger (der Inflation unterliegender) Ansparvorgang für eine Rente verbunden ist, die auf jeden Fall vom 80. oder 85. Lebensjahr an gezahlt wird. Aber auch die anderen Arten der Pflegeversicherungen sind teuer, insbesondere für ältere Menschen, die nur versichert werden, wenn sie gesund sind. Bei einem Eintrittsalter um die 60 Jahre zahlen sie einen Monatsbeitrag von etwa 100 Euro. Als Orientierungshilfe nachstehend ungefähre Durchschnitts-Jahresbeiträge für eine Pflegerentenversicherung 100 Euro monatliche Pflegerente, einschließlich Altersrente vom 80. Lebensjahr und einem Sterbegeld von 2400 Euro
Alter | Zirka-Jahresbeiträge Männer Frauen | ||
40 | 115 | 125 | |
50 | 170 | 185 | |
60 | 280 | 300 |
Private Pflege-Zusatzversicherung 617 | |
Pflegetagegeldversicherung (10 Euro Pflegegeld pro Tag) | |
Alter | Zirka-Jahresbeiträge Männer Frauen |
40 | 75 95 |
50 | 115 145 |
60 | 195 230 |
Pflegekostenversicherung 80 Prozent der Pflegeaufwendungen (nach Höchstgrenzen) | |
Alter | Zirka-Jahresbeiträge Männer Frauen |
40 | 280 350 |
50 | 430 530 |
60 | 730 900 |
Pflegekostenversicherung mit ausreichender Deckung gibt es bei der Gothaer (bis ca. 18500 Euro pro Jahr) oder Mannheimer (80 Prozent der Restkosten ohne Begrenzung) für monatlich ca. 15 bis 35 Euro für Männer (Alter 30 bis 50), für Frauen für etwa 30 Prozent mehr. Für nach dem 31. Dezember 1957 Geborene gibt es einen zusätzlichen Sonderausgabenfreibetrag von 184 Euro, in dessen Rahmen die Beiträge zu Pflegezusatzversicherungen steuermindernd geltend gemacht werden könnten.