Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Europa und für außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören. Nehmen Sie bei Fahrten ins Ausland Unterlagen über Ihre Versicherung mit (grüne Karte, evtl. auch eine internationale Schadenanzeige), die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen rechtzeitig anfordern müssen. Auch der Fahrzeughalter erhält aus seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung Geld, wenn er als Beifahrer in seinem Wagen verletzt worden ist. Vorausgesetzt allerdings, der Fahrer seines Wagens hat den Unfall verschuldet – also nicht bei einem Unfall durch ein unabwendbares Ereignis, das weder auf einem Fahrzeug- noch auf einem Fahrfehler beruht, z.B. bei einem geplatzten Reifen. Außerdem befriedigt die Auto-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Schadenersatzansprüche von Familienangehörigen, wenn sie durch das Verschulden des Fahrers bei einem Unfall verletzt worden sind.
Die Versicherungsunternehmen können vom Versicherten bis zu einem Betrag von 5000 Euro die Erstattung einer Schadenzahlung verlangen bei grober Fahrlässigkeit, schlechtem Zustand des Fahrzeugs (abgefahrene Reifen, schlechte Bremsen), bei Trunkenheit oder Fahrerflucht Also: Das Fahrzeug immer in einwandfreiem Zustand halten und bei einem Unfall auf jeden Fall am Schadenort bleiben! Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht und vom Einkommen abgesetzt werden.
Beitragserhöhungen
Die Kfz-Versicherer jammern fast jedes Jahr über Milliardenverluste und rechnen uns eine negative Schadensquote vor nach der Formel Beitragseinnahmen abzüglich Schadenaufwendungen. Insider wissen, dass diese Rechnung Sand in die Augen streut. Die Schadenaufwendungen enthalten Reserven für noch nicht erledigte Schäden, die viel zu hoch angesetzt werden. Die Versicherer haben 60 Milliarden Euro an Rückstellungen für noch nicht erledigte Versicherungsfälle gebildet. Das noch nicht ausgezahlte Geld bringt außerdem Erträge, die zu den Beitragseinnahmen hinzugerechnet werden müssen. Die richtige Rechnung ist dann nicht 100 Prozent Beitragseinnahmen zu 105 Prozent Schadenaufwendungen (also fünf Prozent Verlust), sondern 120 Prozent Einnahmen zu 85 oder 90 Prozent an tatsächlichen Versicherungsleistungen = 25 oder 30 Prozent Kosten und Gewinn. – Fazit: Die Kfz-Versicherer machen bei negativen Schadensquoten immer noch Gewinne!