Sinnvoll zum Schutz von Hab und Gut
Sinnvoll ist eine Hausratversicherung für fast jeden. Je wertvoller Ihre Einrichtung, desto wichtiger ist es, mit einer Versicherung vorzubeugen. Mit der Hausratversicherung schützen Sie nicht nur Luxuseinrichtungen und teure Wertgegenstände. Auch wenn die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher oder ein Brand die Wohnung verwüsten oder ein Sturm großen Schaden anrichtet, kann es rasch teuer werden. Ratsam ist eine Hausratversicherung daher auch, wenn Ihr laufendes Einkommen und Ihre Ersparnisse in diesen Fällen nicht für die notwendigen Neuanschaffungen ausreichen.
→ Aber: Bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen, sollten Sie zuerst existenzbedrohende Risiken durch Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen abdecken.
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre Einrichtung, Kleidung oder andere bewegliche Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt, zerstört oder entwendet wurde. Ersetzt wird der Neuwert, also der Preis für die Neuanschaffung. Das gilt auch, wenn Ihre sich im Gebrauch befindliche Möbel schon älter waren. Ist eine Reparatur möglich, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Kann Ihre Wohnung wegen der Zerstörungen vorübergehend nicht genutzt werden, kommt die Versicherung befristet für ein Hotel oder eine anderweitige Unterbringung auf. In einer Reihe von Fällen sind Sie jedoch nicht oder nur durch Zusatz versichert. Dazu gehören
→ Schäden durch Grundwasser, Regen, Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau aus dem Kanalnetz, Erdbeben, Überspannungen im Stromnetz außerhalb Ihres Wohngebäudes (z. B. durch Blitzeinschlag in eine Überlandleitung), Sengschäden und Hitze (ohne Feuer),
→ Einfacher Diebstahl (z. B. bei offener Tür) oder Diebstahl in öffentlichen Räumen (z. B. im Gasthaus) sowie bei Trickdiebstahl, Regenschaden usw. bei nicht geschlossenen Fenstern, Schäden durch Sturm unterhalb von Windstärke 8, Sturmflut, Lawinen. Versichert ist der Hausrat. Dazu zahlen Gegenstände in der Wohnung wie Möbel und Haushaltsgeräte, Kleidung, Bargeld und Sparbücher. Zusätzlich sind Musikinstrumente, Werkzeuge und Gartengeräte, Camping- und Sportausrüstungen abgedeckt. Unterschiedliche Regelungen gibt es bei Gartenmöbeln, häuslichen Arbeitszimmern oder Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten. Bei Schmuck und anderen Wertsachen ist die Entschädigung meist nur begrenzt mitversichert, z. B. 20 Prozent der Versicherungssumme und es finden unterschiedliche Höchstbeträge Anwendung. Auch für Sparbücher, Bargeld und Trickdiebstahl gelten Höchstgrenzen, die je nach Vertrag unterschiedlich hoch ausfallen.
Grundsätzlich nicht versichert sind Gegenstände, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Dies gilt z. B. für Zimmertüren und sanitäre Einrichtungen. Sie sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Privat genutzte Antennenlagen und Markisen die zur versicherten Wohnung gehören sind allerdings mitversichert. In einigen Hausratversicherungen sind Einbauküchen (sofern sie in die Versicherungssumme mit eingerechnet wurden) eingeschlossen. Das ha1 den Vorteil, dass Sie auch bei Vandalismus Schäden Schadenersatz erhalten. Weiter sind einige Sportgeräte wie größere Boote und Luftfahrzeuge ebenfalls nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Teilweise ist Ihr Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände versichert, zum Beispiel in gemeinsam genutzten Räumen im Haus wie Waschküche und Trockenboden, sowie in der Garage, falls sie auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe der Wohnung liegt. Wenn Sie umziehen, sind Sie für eine Übergangszeit von zwei Monaten sowohl in der alten wie in der neuen Wohnung versichert. Trennen sich Ehepartner und zieht der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus, so sind sowohl die alte Wohnung wie auch die neue Wohnung zunächst noch versichert. Spätestens jedoch drei Monate nach der auf den Auszug nächsten fälligen Prämienrechnung endet der Schutz in der alten Wohnung.
Danach besteht nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz. Auch wenn Ihnen im Urlaub die Koffer aus dem Ferienquartier gestohlen werden, können Sie die Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur bei einem Einbruchdiebstahl. Auch hier gibt es Begrenzungen, ersetzt wird hier ebenfalls nur ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. ein bestimmter Höchstbetrag. Sie werden in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Außerdem dürfen Sie meist nicht langer als drei Monate von Zuhause abwesend sein. Gute Versicherungsbedingungen decken heute zahlreiche Extras beitragsfrei mit ab. So sieht der Gruppenvertrag für Mitglieder des BdV unter anderem folgende Erweiterungen vor:
> Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis zur Versicherungssumme,
> Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten,
> witterungsbedingte Rückstauschäden über die Hausentwässerung an Hausratgegenständen, wenn ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist,
> Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche auf der Leine bis 500 Euro,
> Sachen im häuslichen Arbeitszimmer (ohne Publikumsverkehr), die Beruf und Gewerbe dienen, bis 20 Prozent der Versicherungssumme,
> Leistung erfolgt auch bei Versicherungsfällen, die durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden.
> Gegen Zuschlag können Sie sich bei den meisten Versicherern gegen so genannte Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen versichern. Für einige besonders gefährdete Regionen ist diese Versicherung aber nicht erhältlich.
Entbehrliche Glasversicherung
In der Hausratversicherung ist der Glasbruch z.B. an Vitrinen oder Spiegeln durch die versicherten Gefahren wie Feuer oder Sturm automatisch mitversichert. Lediglich der Glasbruch z.B. durch Unvorsichtigkeit ist nicht mehr enthalten. Verzichten lautet dennoch fast ausnahmslos die Devise bei der Glasversicherung. Denn die finanzielle Belastung für einen neuen Glaseinsatz hält sich normalerweise in Grenzen. Allenfalls wenn Sie sehr große Fensterfronten, teure Spezialverglasung oder einen Wintergarten haben, sollten Sie über den Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung nachdenken. Angeboten wird sie in unterschiedlichen Formen – entweder pauschal für Wohnungen oder Häuser, nach der Wohnfläche, der Gesamtfläche der Fenster oder für Einzelscheiben. Holen Sie sich dann Angebote bei den günstigen Hausratversicherern ein.
Fahrradversicherung nur für teure Flitzer
Der Fahrradklau geht um – fast eine halbe Million Fahrräder werden jährlich gestohlen. Ob sich eine Fahrradversicherung lohnt, müssen Sie dennoch genau prüfen. Im Grundschutz der Hausratversicherung ist normalerweise nur noch der Diebstahl bei Einbruch in allein genutzten Räumen wie Garagen oder Kellern enthalten – neben den anderen versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusatzpolicen zur Hausratversicherung decken den einfachen Fahrraddiebstahl ab, zum Beispiel aus dem Gemeinschaftskeller oder wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind. Bisher war Ihr Fahrrad, wenn Sie es außerhalb eines geschlossenen Raumes abgestellt haben, nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr versichert. Einzige Ausnahme, das Fahrrad befand sich nach 22 Uhr noch in Ihrem Gebrauch. Jetzt bieten immer mehr Versicherungsgesellschaften einen 24-Stunden-schutz für Neukunden an. Das Fahrrad müssen Sie allerdings weiterhin mit einem stabilen Schloss absichern. Steht Ihnen alternativ zum draußen parken Ihres Fahrrades ein Abstellraum zur Verfügung, so muss dieser auch von Ihnen genutzt werden. Als Bestandskunde, sollten Sie Ihren Hausratversicherer ansprechen, ob eine Umstellung auf die neue Regelung für Ihr Fahrrad möglich ist. Die Entschädigung ist prozentual meist auf ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höhere Absicherungen können individuell vereinbart werden. Wer sein Rad auch nachts draußen stehen lässt, ein sehr teures Fahrrad besitzt oder keine Hausratversicherung hat, kann eine Spezialversicherung abschließen. Der Haken an der Sache: Der Schutz ist teuer, mindestens 50 Euro jährlich müssen Sie bei einem Versicherungswert von 500 Euro einkalkulieren. Außerdem wird häufig nicht der Neuwert erstattet.
→ Ein Zusatz zur Hausratversicherung kann bei niedrigen Zuschlägen für Fahrräder sinnvoll sein.
→ Beugen Sie Diebstahl vor und schließen Sie Ihr Rad mit einem Bügelschloss oder Panzerkabel ab.
→ Lassen Sie Ihr Rad beim Händler oder bei der Polizei kodieren.
Bedarf nicht unterschätzen!
Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme dem Neuwert Ihres Hausrats entspricht. Anderenfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie im Schadensfall weniger ersetzt bekommen und einen Teil der Neuanschaffungen doch aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Umgekehrt macht es wenig Sinn, den Wert zu hoch anzusetzen und als Folge zu hohe Beiträge zu zahlen.
Achtung Unterversicherung
Wenn der Wert Ihres Hausrats 100.000 Euro beträgt, Sie aber nur 75.000 Euro versichern, liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherung ersetzt Schäden in diesem Fall nur anteilig. Wurde beispielsweise eine Stereoanlage im Wert von 1.000 Euro gestohlen, erhalten Sie nur 75 Prozent des Werts, also 750 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt haben, weil Sie den Wert des Hausrats unterschätzt haben oder weil Sie Beiträge sparen wollten. Bei der Beurteilung, ob eine Unterversicherung vorliegt, legen Versicherungsunternehmen gern einen Pauschalwert pro Quadratmeter zugrunde. Wird er unterschritten, wird eine Unterversicherung vermutet. Wie Sie diese umgehen, lesen Sie im Artikel Im Detail oder pauschal?
Zwei Wege führen – mehr oder weniger genau – zum Ziel:
> Sie können Ihren Hausrat detailliert auflisten und bewerten.
> Sie können eine Pauschale ansetzen; die meisten Versicherungsunternehmen legen 650 Euro pro Quadratmeter zu Grunde.
Die genaue Auflistung ist zwar mühsam, denn Sie müssen Stück für Stück erfassen und den aktuellen Kaufpreis ermitteln. Dafür haben Sie die größtmögliche Gewähr, dass der ermittelte Wert den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Zudem haben Sie dann bereits eine Liste mit den versicherten Gegenständen, falls es zum Schadensfall kommen sollte. Diese sollten Sie nach Möglichkeit nicht zu Hause aufbewahren. Hilfestellung bei der Wertermittlung bietet Ihnen die Tabelle auf der nächsten Seite. Die Pauschale hat zwar auf den ersten Blick den Charme der Einfachheit und den Vorteil, dass die meisten Versicherungsunternehmen bei kleineren Schäden davon ausgehen, dass keine Unterversicherung vorliegt (so genannter Unterversicherungsverzicht). Der BdV rät dennoch von dieser Pauschalmethode ab. Denn wer seine kleine Wohnung hochwertig ausgestattet hat, ist bei einem Totalschaden völlig unterversichert. Umgekehrt zahlen vor allem junge Leute, die ihre Wohnung mit günstigeren Möbeln eingerichtet haben, mit der Pauschalberechnung viel zu hohe Beiträge.
Wertermittlungstabelle
Wohnen | Essen | Schlafen | Kinder | Küche | Diele/Flur | Boden/Keller | Gäste/Arbeiten | Garten | |
Möbel, Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Matratzen | |||||||||
Schrankinhalt (Bücher, Geschirr, Gläser, Wasche, Kleidung, Schuhe, Taschen, Koffer, CDs etc.) | |||||||||
nicht verklebter Teppichboden, Gardinen, Vorhänge, Läufer | |||||||||
echte Teppiche, Kunstgegenstände, Pelze* | |||||||||
Gold-, Silber- und Schmucksachen* | |||||||||
Münzen, Briefmarken, Bargeld* | |||||||||
Lampen, Spiegel, Bilder, Uhren | |||||||||
Fernsehen Phono, Video, Musikinstrumente | |||||||||
Film-/Fotoausrüstung, Filme, Fotos | |||||||||
Elektrische Geräte (Kühlschrank, Herd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Nähmaschine, Tiefkühltruhe, Staubsauger usw) | |||||||||
Spielzeug, Sportgeräte, Camping, Fahrräder, Kinderwagen | |||||||||
Werkzeug, Gartengeräte, -möbel | |||||||||
Vorräte (z. B. Weine), Sonstiges | |||||||||
Summe | |||||||||
* Bitte berücksichtigen Sie bei der Wertermittlung die maximalen Entschädigungsgrenzen aus Ihrem Vertrag
Eine ausführliche Wertermittlungstabelle finden Sie auf der Website: bundderversicherten*de im Merkblatt Hausratversicherung.
→ Verlassen Sie sich bei der Wertermittlung keinesfalls auf Ihr Gefühl. Denn dann werden Sie den Wert Ihres Hausrats mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschätzen. Setzen Sie den Wert Ihres Hausrats nicht zu niedrig an um Beiträge zu sparen. In beiden Fällen sind Sie unterversichert und erhalten im Schadensfall nur einen Teil des Neuwerts ersetzt.
→ Machen Sie nach Möglichkeit eine genaue Aufstellung Ihrer Einrichtungsgegenstände. Eine nützliche Hilfe zur Ermittlung des Neuwerts sind Versandhauskataloge. Für eine höherwertige Ausstattung sollten Sie Wertzuschläge einkalkulieren.
→ Empfehlenswert ist es, Fotos vom kompletten Hausrat, insbesondere Einzelaufnahmen von den höherwertigen Gegenständen, als Nachweis anzufertigen und diese außerhalb des Hauses – bei Freunden oder Verwandten – aufzubewahren.
→ Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie den Wert Ihres Hausrats in regelmäßigen Abständen überprüfen und die Versicherungssumme an den geänderten Wert anpassen. Dazu reicht es aus, wenn Sie das Versicherungsunternehmen formlos schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bitten, die Versicherungssumme zu erhöhen.
→ Berücksichtigen Sie besonders bei Schmuck und anderen Wertsachen die Entschädigungsgrenzen Ihres Hausratversicherungsvertrages und setzen Sie bei der Berechnung der Versicherungssumme nur die entsprechenden Höchstbeträge ein.
→ Prüfen Sie, ob eine Spezialversicherung für hochwertige Wertgegenstände, z. B. für Gemälde oder Antiquitäten Sinn macht.
→ Wenn Sie in der Wohnung ein Arbeitszimmer oder Büro eingerichtet haben, können hierfür höhere Versicherungsbeiträge anfallen. Klären Sie daher, ob das Arbeitszimmer oder Büro einschließlich der Ausstattung in der Hausratversicherung inbegriffen ist.
Verwirrende Bedingungs- und Beitragsvielfalt
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten sowohl bei den Leistungen, als auch den Beiträgen, erschweren die Suche nach dem richtigen Anbieter. Abhängig sind die Beitragssätze insbesondere vom Wohnort. In Städten, in denen häufiger eingebrochen wird, sind die Sätze höher als in Kleinstädten oder auf dem Land. Die Tarifzonen sind aber bei den Versicherungsunternehmen nicht einheitlich.
Letztlich sollten Sie in jedem Fall bei einzelnen Gesellschaften Angebote einholen. Dabei sollten Sie
> die Wohnungsanschrift,
> die Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses,
> die gewünschte Versicherungssumme und
> Besonderheiten (z.B. kein massives Gebäude, Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft)
angeben und um Zusendung eines Antragsformulars, der Bedingungen und der Verbraucherinformation bitten. Machen Sie deutlich, dass Sie keinen Vertreterbesuch wünschen.
Als Mitglied des Bundes der Versicherten bezahlen Sie für eine Hausratversicherung mit 250 Euro Selbstbeteiligung zwischen 0,75 Euro in Zone I und 1,76 Euro in Zone IV für je 1.000 Euro Hausrat-Neuwert. Ohne Selbstbeteiligung liegen die Prämien zwischen 0,92 Euro und 2,10 Euro. Für die Elementarschadenversicherung fallen zusätzlich 0,10 bzw. 0,15 Euro an. Auf Wunsch kann gegen Mehrbeitrag eine Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Fahrraddiebstahl vorgenommen werden. Möglich ist dabei die Wahl einer Entschädigungsgrenze in Höhe von ein Prozent oder zwei Prozent der Hausrat-Versicherungssumme.
Angebote für die Hausratversicherung (evtl., mit Einschluss einer Elementarschadenversicherung) sollten Sie bei folgenden Anbietern einholen:
• AXA (Tarif: Box plus Basis), Bruderhilfe (Tarif: Classic), Grundeigentümer (Tarif: Pro Domo Komfort), Helvetia (Tarif: Komfort 01) und HUK-Coburg (Tarif: Classic).
→ Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Vergleiche der Beiträge und Leistungen unterschiedlicher Hausratversicherungen.
→ Achten Sie beim Vergleich auch auf die Leistungsunterschiede und prüfen Sie, welche Leistungen Sie wirklich benötigen.
→ Holen Sie auf jeden Fall mehrere Angebote ein. Denn die Beiträge variieren stark und sind abhängig von Ihren persönlichen Umständen.
→ Erkundigen Sie sich nach Spezialtarifen für bestimmte Berufsgruppen wie Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Wer den Schaden hat…
Rasches Handeln ist angesagt, wenn ein Schadensfall eingetreten ist…
Einen Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub oder Brand müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
> Melden Sie den Schaden danach umgehend und detailliert Ihrer Versicherung (Was ist wann, wie und wo mit welcher voraussichtlichen Schadenhöhe passiert), am besten schriftlich.
> Sie müssen alles tun, um weiteren Schaden zu vermeiden. Sprechen Sie dies gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsunternehmen ab Rohrbrüche können Sie auf jeden Fall sofort reparieren lassen. Machen Sie aber vorher Fotos vom Schaden.
> Lassen Sie Bank- und Kreditkarten, Sparbücher, Handys u.ä. sofort sperren.
> Lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert, bis sie vom Versicherungsunternehmen freigegeben ist.
> Erstellen Sie für Polizei und Versicherung ein detailliertes Verzeichnis der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände mitsamt Rechnungen oder anderen Belegen wie Garantiekarten. Als Nachweis können Fotos, Videos oder Zeugen hilfreich sein. Falls Belege fehlen, können Sie bei wertvollen Gegenständen nachträglich versuchen, vom Händler eine Kaufbestätigung einzuholen.
→ Sie müssen den Schaden nachweisen. Bewahren Sie daher Quittungen und andere Kaufbelege auf – am besten außerhalb Ihres Haushalts.
→ Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam die Schäden bzw. den Schadensort zu fotografieren und die Reste der zerstörten oder beschädigten Sachen bis zur Schadensregulierung aufzubewahren.
→ Wenn Sie Schäden in Eigenleistung beheben wollen, sollten Sie vorab die Höhe der Abrechnung mit Ihrem Versicherungsunternehmen klären.
→ Manchmal kommt eine Entschädigung entweder durch die Privathaftpflichtversicherung eines Dritten oder die eigene Hausratversicherung in Betracht. Die Inanspruchnahme der eigenen Hausratversicherung ist in der Regel vorteilhafter, da sie den Neuwert ersetzt, die Haftpflichtversicherung dagegen nur den niedrigeren Zeitwert.
→ Beugen Sie vor: Schließen Sie Ihre Türen und Fenster, wenn Sie das Haus verlassen. Deponieren Sie Wohnungsschlüssel nicht an leicht zugänglichen Plätzen wie im Briefkasten oder unter Fußmatten.
→ Sorgen Sie bei offenem Feuer (z.B. Kamin, Kerzen, Weihnachtsbaum) für ausreichende Aufsicht. Lassen Sie Elektrogeräte möglichst nur laufen, wenn Sie zu Hause sind und schließen Sie den Wasserzulauf nach Benutzung der Waschmaschine u.ä. zu.
→ Melden Sie außerdem zusätzliche Gefährdungen rasch Ihrer Versicherung. Zu diesen Gefahrerhöhungen gehören Veränderungen, die den Versicherungsschutz negativ beeinflussen können, z.B. ein Baugerüst. Auch eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen von Ihrer Wohnung gilt als Gefahrerhöhung, weil dann leichter eingebrochen werden kann oder Schäden erst entsprechend später bemerkt werden und so der Gesamtschaden höher ausfällt. Einzelheiten dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen unter den Stichwörtern Gefahrumstände bei Vertragsschluss und Gefahrerhöhung sowie Sicherheitsvorschriften.
→ Informieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen auch bei einem Umzug oder wenn Sie Hausrat einlagern.