Ende 1997 war zur Umsetzung der sog. „Blümschen Rentenvorschläge“ das Rentenreformgesetz 1999 beschlossen worden. Ziel der Reform war die Sicherung der Renten. Dazu sollte u. a. die Höhe der vollen Renten von etwa 70% schrittweise auf etwa 64% des durchschnittlichen Nettoeinkommens reduziert werden. Nach dem Regierungswechsel 1998 ist dieses Reformvorhaben zunächst ausgesetzt worden.
Welche Auswirkungen hätte eine solche – kaum zu vermeidende – Herabsetzung auf die Rente?
Die Deutschen bringen es durchschnittlich auf 40 rentenversicherungspflichtige Beitragsjahre. Dies soll die Basis für folgende Beispiele sein:
Alte Bundesländer | ||
Bruttover | Rente/Monat | Rente/Monat |
dienst/Monat | heute in € | nach der Re |
in € | form in € | |
2 000,- | 834,- | 762,- |
4000,- | 1664,- | 1 523,- |
6000,- | 2 500,- | 2 283,- |
8000,- | 3 331,- | 3 050,- |
10000,- | 3414,- | 3 121,- |
12 000,- | 3414,- | 3 121,- |
Hinzu kommt die Diskussion tun die Besteuerung der Renten, was diejenigen besonders treffen wird, die viele zusätzliche Nebeneinkünfte (z. B. durch Mieteinnahmen) erzielen. Eines wird wohl jedem klar, der diese Zahlen betrachtet: Ohne private Zusatzvorsorge gerät man sehr schnell in Gefahr, zum Sozialfall zu werden. Besonders drastisch wirkt sich die Versorgungslücke für die Besserverdienenden aus.