Es kommt auf die Familien- und Vermögensverhältnisse an. Die entscheidende Frage bei der Ermittlung der richtigen Monatsrente ist: Was geschieht, wenn Sie morgen dauernd berufsunfähig werden? – Wie hoch sind die Rentenansprüche? – Welches Vermögen (mit welchen Belastungen) ist vorhanden, aus dessen Erträgen eine Rente finanziert werden könnte? – Wer könnte an Ihrer Stelle oder für Sie den Lebensunterhalt verdienen? – Welcher Lebensunterhalt ist erforderlich und für welche Zeit (Zahl und Alter der Kinder)? – Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge (die bei einem Kranken-kassenmitglied wegen des geringeren Einkommens stark abfallen, in der Privatversicherung ohne Rücksicht auf die Berufsunfähigkeit und das geringere Einkommen weiter steigen)?
Bei der Ermittlung der Rentenanwartschaften hilft das Angebot der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), jährlich die Renten ihrer Versicherten zu berechnen (unter Angabe der Sozialversicherungsnummer die Berechnung abfordern unter BfA, D- 10704 Berlin – Tel 0 30/8 65-1, Fax 0 30/8 65-2 72 40, E-Mail: bfa@bfa-berlin*de oder – am einfachsten – per Internet unter bfa-berlin*de und dort unter Service-Center Rentenauskunft). Im Rentenreformgesetz ist vorgesehen, dass die Versicherungsanstalten spätestens ab dem Jahre 2004 für ab 27-Jährige einmal pro Jahr Auskunft über die Rentenanwartschaften geben sollen.
Für rentenversicherungspflichtige Mitglieder berechnet auch der Bund der Versicherten die ungefähren Rentenansprüche. Hinweise für eine solche Berechnung und Formulare für die Bedarfsermittlung sind auf den Internetseiten des BdV (bundderversi- cherten*de) zu finden. Bei der Ermittlung der BU-Rente ist darüber hinaus zu bedenken, dass mit ihr auch die Rente danach finanziert werden muss – eine Altersrente nach Ablauf des Versicherungsvertrages; denn im 50., 55. oder 60. Lebensjahr hört – je nach Vereinbarung – die Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Achtung, Vertreter-Tricks!
Hier versuchen Vertreter gerne eine Überrumpelung uninformierter Verbraucher mit einem plausibel erscheinenden Argument. Sie halten ihnen als angeblichen Vorteil der Kapital-Lebensversicherung entgegen, dass auch diese mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abgeschlossen werden könne, wobei im Invaliditätsfall nicht nur eine Rente gezahlt wird, sondern auch jegliche Beitragszahlung entfällt. Und trotzdem wird bei Ablauf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich einer Überschussbeteiligung ausgezahlt. Nur so sei die Altersversorgung sicherzustellen. Auch dieses Argument erweist sich als Vertretertrick, wenn Sie erkennen, dass dafür auch ein gewisser Betrag in die Prämie zur Kapital- Lebensversicherung einkalkuliert ist.
Diesen Betrag wenden Sie besser zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente über eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung auf und können im Invaliditätsfall mit dieser höheren Rente selbst Ihre Altersversorgung ansparen. Da jeder Versicherte bei der Kapital-Lebensversicherung die Versicherungssumme mit den eigenen Beiträgen anspart, ist die Rechnung ganz einfach: Sie benötigen eine Invaliditätsrente von z. B. 1000 Euro im Monat. Der Vertreter meint, Sie brauchten als zusätzliche Altersversorgung eine Versicherungssumme von 50000 Euro, wofür Sie 150 Euro Beitrag im Monat bezahlen sollen.
Wenn diese Beträge so stimmen, schließen Sie eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung über 1150 Euro monatliche Rente ab (1000 Euro zum Lebensunterhalt, 150 Euro für die Geldanlage zur zusätzlichen Altersversorgung), sein anderes Beispiel: Eine allein stehende Frau hat sich eine Eigentumswohnung als zusätzliche Altersversorgung gekauft. Damit die Wohnung im Alter 60 abbezahlt ist, muss sie monatlich 150 Euro tilgen. Sie deckt jetzt bei Abschluss der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur ihre Versorgungslücke zum derzeitigen Einkommen in Höhe von 750 Euro ab, sondern zusätzlich noch die 150 Euro Tilgung für ihre Wohnung. Ihr Vorsorgebedarf für den Fall der Berufsunfähigkeit einschließlich Altersversorgung ist also eine monatliche Rente von 900 Euro.
Ein Versicherungsvertreter hätte ihr mit Sicherheit eine Kapital-Lebensversicherung aufgeschwatzt. Dann hätte sie aber im Falle einer Berufsunfähigkeit ihre Tilgung nicht mehr aufbringen können. Also gilt auch hier: Trennen Sie Versicherung und Geldanlage! Versichern Sie die Weiterführung eines Sparvorganges über eine Risikoversicherung durch einen Zuschlag zur Berufsunfähigkeitsrente und nicht durch den Abschluss einer Kapitalversicherung!
Vorsicht! Es gibt Gesellschaften und Drückerkolonnen, die locken mit BU-Renten in Verbindung mit sehr niedrigen Kapital-Lebensversicherungen, die durch eine Risikoversicherung auf höhere Summen aufgestockt werden. Vereinbart wird dann eine Dynamik von vier bis sechs Prozent, wodurch der Versicherte sehr schnell eine normale Kapital-Lebensversicherung am Hals hat, die er vielleicht gar nicht wollte. Wenn er das feststellt, kann es zu spät sein. Eine Kündigung bringt Verlust, möglicherweise ist sie gar nicht mehr möglich, weil der Versicherte auf den BU-Schutz nicht verzichten kann, zwischenzeitlich aber krank geworden ist, also anderweitig keinen Versicherungsschutz mehr erhalten würde.
Vorsicht! Manche Vermittler, insbesondere Drückerkolonnen, bieten oft Kapital bildende oder Risiko-Lebensversicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsrente an, wobei für die Lebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedliche Laufzeiten gelten. Während die Lebensversicherung z. B. im Alter 60 oder 65 Jahre endet, hören der Berufsunfähigkeitsschutz und eine BU-Rentenzahlung möglicherweise schon im Alter von 50 Jahren auf, was den Beitrag natürlich sehr verbilligt. Der Verbraucher kann das nur schwer erkennen. Solche Angebote sind unsinnig, weil die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit gerade in der Zeit nach dem 50. Lebensjahr liegt und Berufsunfähigkeitsrenten grundsätzlich möglichst lange – mindestens bis zum 60. Lebensjahr – gezahlt werden sollten.