Prüfen Sie Ihre Kapitallebensversicherung
Wenn Sie bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Entscheidung richtig war. Gedanken sollten Sie sich machen, wenn Sie wichtige Risiken wie Berufsunfähigkeit und die Versorgung der Angehörigen irn Todesfall nicht oder nicht ausreichend abgesichert haben (vgl. Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung) und stattdessen hohe Beiträge für eine langfristige Kapitallebensversicherung zur zusätzlichen Altersversorgung aufwenden,
> wenn Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit mittels einer Zusatzversicherung zur langfristigen Kapitallebensversicherung vorgesorgt oder eine Unfall-Zusatzversicherung eingeschlossen haben,
> wenn Sie den Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt haben und damit über jede andere Geldanlage – flexibler und besser-steuerfreie Erträge erreichen können,
> wenn Sie eine langfristige Lebensversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben und die Beiträge nicht im Rahmen der voll abzugsfähigen Sonderausgaben von Ihrem Einkommen absetzen können
> wenn Sie Lebensversicherungen bei einer renditeschwachen Gesellschaft mit einer schlechten Überschussbeteiligung abgeschlossen haben,
> wenn Sie eine langfristige vermögensbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben, für die es keine Sparzulagen mehr gibt,
> wenn Sie eine Kapitallebensversicherung zur Tilgung eines Darlehens für selbstbewohnten Grundbesitz abgeschlossen haben (so genanntes Verrechnungsabkommen, Tilgungsaussetzung oder Lebensversicherungshypothek) oder
> wenn Sie eine dynamische Lebensversicherung haben.
In diesen Fällen sollten Sie nicht resignieren, sondern sich informieren, nachrechnen und handeln.
Beendigung, Laufzeitverkürzung, Beitragsfreistellung oder Verkauf?
Es stehen verschiedene Alternativen zur Auswahl:
1. Die Beendigung eines Vertrags ist oftmals der sinnvollste Weg, wenn Sie weniger als sechs Jahre eingezahlt haben. Die Beiträge bzw. der Rückkaufswert, den Sie zurück erhalten, können Sie in renditestärkere Anlagen stecken. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den eine Lebensversicherungsgesellschaft Ihnen bei Kündigung der Versicherung zurückzahlen muss. Er hängt ab von den eingezahlten Beiträgen, von denen Kosten für Verwaltung und Risikoschutz abgezogen werden, außerdem für die Abschlussprovision des Vermittlers Der Bundesgerichtshof hat am 12.10.2005 entschieden, dass bei gekündigten kapitalbildenden Versicherungen, die zwischen 1995 und Mai 2001 abgeschlossen wurden, der Mindestrückkaufswert etwa 40% der eingezahlten Beiträge betragen muss. Die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg vom 20. November 2009 lässt auch bei jüngeren Verträgen auf höhere Rückkaufswerte hoffen. Weitere Informationen hierzu können Sie beim Bund der Versicherten anfordern.
2. Eine Laufzeitverkürzung kommt als Alternative vor allem in Betracht bei Verträgen, die älter als sechs Jahre sind. Eine Laufzeitverkürzung kann den Vorteil haben, dass ein regulärer Ablauf erreicht wird. Damit werden auch bei einer vorgezogenen Auszahlung möglicherweise Schlussgewinne fällig, wogegen bei einer vorzeitigen Aufhebung ein Stornoabzug erfolgen kann. Gleichzeitig verringert sich die Versicherungssumme durch die Laufzeitverkürzung. Wenn Sie daher auch Ihre Angehörigen im Todesfall absichern wollen, sollten Sie das Versicherungsunternehmen nach den Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungssumme fragen.
3. Bei einer Beitragsfreistellung sind bis zum ursprünglichen Ablauf keine Beiträge mehr zu zahlen. Der Rückkaufswert wird als Einmalbeitrag verwendet, um eine beitragsfreie Versicherungssumme zu berechnen. Die Versicherungssumme senkt sich, der Vertrag nimmt aber weiter an der Verzinsung teil. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine Mindestversicherungssumme erreicht ist.
4. Bei Verkauf der Kapitalpolice wird der Vertrag von der aufkaufenden Gesellschaft gegenüber dem Versicherer weitergeführt, d.h. sie übernimmt die laufende Prämienzahlung. Der bisherige Versicherungsnehmer erhält einen erhöhten Rückkaufswert der Police. Der Todesfallschutz bleibt meist sogar bestehen. Dafür verzichtet man auf die Ablauf Leistung des Versicherers am Ende der Vertragslaufzeit, die an den Zweitmarktanbieter fließt. Es wird jedoch nicht jeder Vertrag gekauft.
→ Bevor Sie Ihren Vertrag verändern oder kündigen, stellen Sie sicher, dass Sie anderweitig alternativen Versicherungsschutz, z.B über eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz erhalten.
→ Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer und bei dem für Sie zuständigen Finanzamt, inwiefern sich die Veränderung Ihres Vertrages steuerschädlich auswirkt und wie viel Steuern Sie zahlen müssten
Steuerliche Nachteile können entweder über einen Freistellungsauftrag oder durch den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung vermieden werden, sofern der Freibetrag für Zinseinkünfte nicht überschritten wird.
→ Vergleichen Sie, ob Sie mit der eigenen Anlage der eingesparten Beiträge (und eventuell dem Rückkaufswert) ein besseres Ergebnis als die prognostizierte Ablaufleistung erzielen können.
→ Entscheiden Sie sich für eine Beitragsfreistellung und eine Laufzeitverkürzung, sollten Sie die Beitragsfreistellung erst beantragen, nachdem die Laufzeitverkürzung durchgeführt wurde. Bei einer beitragsfreien Versicherung können Sie die Laufzeit nicht mehr verkürzen.
→ Achten Sie bei einem Verkauf der Kapitalpolice u.a. darauf, dass der Aufkäufer Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. ist
→ Um zu entscheiden, welcher Weg für Sie vorteilhafter ist, können Sie sich entsprechende Informationen bei den Verbraucherzentralen oder als Mitglied beim Bund der Versicherten einholen.