• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Versicherte Gefahren und Schäden – Brand

Versicherte Gefahren und Schäden17

Ein versicherter Schaden tritt in der Hausratversicherung ein, wenn versicherte Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen (Versicherungsfall).
Jeder adäquate Kausalzusammmenhang zwischen der unmittelbaren Gefahreneinwirkung (Ursache) und dem Schadenereignis (Folge) stellt danach einen Versicherungsfall in der Hausratversicherung dar. Dies gilt auch für die Schäden, die die adäquate Folge des Einwirkungsschadens sind (Folgeschäden).

Beispiel:
Bei einem Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus sind u.a. Möbel beschädigt sowie die Gardinen zerstört worden (Einwirkungsschaden).
Löschwasser hat die Möbel in der darunter liegenden Wohnung beschädigt (Folgeschaden).
Ein Sessel, der während der Löscharbeiten herausgetragen worden war, ist versehentlich mit dem Brandschutt abtransportiert worden (Abhandenkommen).
Ob eine Zerstörung oder Beschädigung vorliegt, richtet sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Eine Zerstörung liegt vor, wenn die Sache technisch unbrauchbar geworden oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist (technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden). Ist die Reparatur möglich und wirtschaftlich zu vertreten, hegt eine Beschädigung vor. Für die Unterscheidung sind also nicht nur technische, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend.
Rohrbruch und Frostschäden sind nicht nur Schadensursache, sondern zugleich auch Schaden. Als Folge des Rohrbruch- oder Frostschadens kann Leitungswasser bestimmungswidrig austreten und versicherte Sachen beschädigen oder zerstören (Einwirkungsschaden durch das frei werdende Leitungswasser). Der Rohrbruch- oder Frostschaden ist in diesem Zusammenhang noch einmal als eigenständiger Schaden anzusehen. Er ist üblicherweise Gegenstand der Wohngebäudeversicherung, ist aber unter bestimmten Voraussetzungen auch durch die Hausratversicherung gedeckt .

Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Ein versicherter Brand ist durch folgende Begriffsmerkmale gekennzeichnet:

Feuer
Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung, wobei die Lichterscheinung durch eine offene Flamme, Glühen oder Glimmen erzeugt wird. Fehlt es trotz eines Verbrennungsvorgangs an der Lichterscheinung, wie beispielsweise bei der Fermentation (Vergärung, Verkohlung) von Heu, liegt kein versicherter Brand vor.

Entstehungsart
Vom versicherten Brand wird eine bestimmte Entstehungsart gefordert, d.h., er muss ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden sein oder ihn verlassen haben.
Ein bestimmungsgemäßer Herd ist eine Sache oder Anlage, deren Zweck darin besteht, Feuer zu erzeugen oder aufzunehmen. Beispiele: Kerze, Streichholz, Feuerungsanlage des Ofens.

Entstehen ohne bestimmungsgemäßen Herd
Wird ein Feuer ohne das Zutun einer dazu befugten Person entfacht, liegt nach der Entstehungsart ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd vor.

Beispiel:
•Feuer als Folge eines Blitzschlages, einer Selbstentzündung, eines Kurzschlusses
•Feuer als Folge einer Brandstiftung

Verlassen des bestimmungsgemäßen Herdes
Überschreitet das Feuer die räumlichen Grenzen seines Herdes, hat es nach dem Brandbegriff seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen.

Beispiele:
•Eine brennende Kerze setzt eine Tischdecke in Flammen.
•Brennende Holzstücke fallen aus dem offenen Kamin.

Ausbreitungsfähigkeit
Das Feuer muss eine bestimmte Wirkungsmöglichkeit aufweisen, d. h. eine gewisse Intensität besitzen, um sich aus eigener Kraft – also ohne zusätzlichen Zündstoff oder neue Wärme – an dem berührten Gegenstand auszubreiten. Das ist dann nicht der Fall, wenn der von einem Feuer an einer Sache eingeleitete Verbrennungsprozess sich auf die Stelle der unmittelbaren Einwirkung beschränkt und nicht darüber hinausgreift.

Beispiel:
Schaden am Teppich in Größe einer Fingerkuppe nach Funkenflug aus dem offenen
Wohnzimmerkamin.
Der VN hat zu beweisen, dass ein Feuer fähig war, sich aus eigener Kraft auszubreiten. Die Eigendynamik des Feuers ist Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Versicherers.

Reine Sengschäden fallen damit nicht unter den Brandbegriff, da keine Ausbreitung des Feuers aus eigener Kraft vorliegt.
Seng-, Ruß- und Rauchschäden als Folge eines Brandes sind jedoch versichert.

Beispiele:
1.Durch eine umgefallene brennende Kerze gerät die Tischdekoration in Brand. Die dabei entstehende Hitze versengt eine Gardine.
2.In der Nachbarwohnung bricht ein Feuer aus. Ruß und Rauch gelangen über ein Abluftrohr in die Wohnung des VN und beschädigen den Hausrat.

In beiden Fällen hat sich die versicherte Gefahr Brand mit daraus folgenden Schäden realisiert. Es kommt nicht darauf an, wo der Brand entstanden ist. Der Versicherer, der die Sachen versichert hat, ist eintrittspflichtig.

Besonderheit: Betriebsschäden
Brandschäden durch Nutzfeuer und Nutzwärme sind nach den VHB 2005 versichert, da sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Der Brandbegriff muss allerdings für den Schadenersatz erfüllt sein, sodass reine Sengschäden nicht hierunter fallen.

Beispiel:
Wäsche ist über einer Herdplatte zum Trocknen aufgehängt worden. Mehrere Wäschestücke fallen infolge eines Durchzuges von der Leine. Einige Teile geraten in Brand, andere Teile werden von der Hitze der Herdplatte angesengt.
Die verbrannten Teile wären versichert, die nur angesengten hingegen nicht.
Es bleibt in jedem Falle zu prüfen, ob der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit eingeschränkt oder versagt werden kann.

Mai 7, 2015gesundhe-admin
Höhe der Entschädigung für versicherte Sachen- Schadenhöhe und Versicherungswert als BestimmungsfaktorenVersicherungsfall - Eintritt des Versicherungsfalles
  Weitere Artikel  
 
Unfälle beim Sport – Tipps bei Unfallversicherung
 
Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung GKV
 
Gliederung der Sozialversicherung – empfehlenswerte Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Grundzüge der Beitragskalkulation und Versicherungsbegriffe

    Vorbetrachtung: Merkmale des Versicherungsbegriffs Die Versicherungswissenschaft hat verschiedene Definitionen für den Begriff Versicherung geprägt, um ihr Wesen zu beschreiben. Nach Prof. Famy bedeutet Versicherung die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, […]

    Jun 9, 2015gesundhe-admin
  • Die Reiseversicherung notwendig oder überflüssig – empfehlenswerte Information

    Das Beste, was man vom Reisen nach Hause bringt, ist die heile Haut. (Persische Redensart) Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten […]

    Nov 17, 2016gesundhe-admin
  • Versicherungswirtschaft – empfehlenswerte Information

    Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Versicherungswirtschaft in ihrer Gesamtheit und beschreibt wesentliche Strukturmerkmale des Versicherungsmarktes. Die eher mikroökonomische Betrachtung des vorangegangenen Artikels wird damit ergänzt durch eine makroökonomische Untersuchung […]

    Okt 14, 2015gesundhe-admin
  • Die gesetzliche Krankenversicherung GKV in Deutschland – detailliertere Information Teil II

    Der Rotstift in der GKV Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und der jetzt schon auftretende Effekt, dass es immer weniger Beitragszahler und immer mehr Leistungsempfänger gibt, hat schon in der Vergangenheit […]

    Jul 30, 2017gesundhe-admin
  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers – Überblick und Abgrenzung

    Wesen von Obliegenheiten Wie aus jedem anderen Vertrag ergeben sich auch aus dem Versicherungsvertrag sowohl für den VR als auch für den VN Rechte und Pflichten. Gefahrtragungs- und Leistungspflicht des […]

    Jun 1, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr