Vertrags- und Versicherungsbeginn sind nicht identisch
Wenn Sie schriftlich einen Versicherungsantrag gestellt haben, kommt der Vertrag zustande, sobald das Annahmeschreiben des Versicherungsunternehmens oder die Police bei Ihnen eintrifft. Der Beginn des Versicherungsschutzes fällt aber oft nicht mit dem Vertragsbeginn zusammen. Meist enthält der Versicherungsschein eine Datumsangabe zum Versicherungsbeginn. In einigen Fällen wie Rechtsschutz- und Krankenversicherungen sind aber auch Wartezeiten von mehreren Monaten üblich. Werfen Sie daher zusätzlich einen Blick in die Versicherungsbedingungen Eine wichtige Voraussetzung müssen Sie außerdem beachten: Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit der Zahlung der ersten Prämie.
Wenn Sie rasch Versicherungsschutz benötigen, kann Ihnen das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckungszusage gewähren. Formal handelt es sich dabei um einen selbstständigen, befristeten Vertrag, der dem eigentlichen Versicherungsvertrag vorgeschaltet ist. Die Prämie müssen Sie dann innerhalb von zwei Wochen zahlen. Die vorläufige Deckung endet entweder mit Beginn des Hauptvertrages, mit endgültiger Ablehnung des Vertrages oder mit Zeitablauf. Außerdem müssen Sie einen Nachteil in Kauf nehmen: Sie haben in diesem Fall kein Recht auf Widerruf oder Widerspruch (vgl. Kündigung von Verträgen) hinsichtlich der vorläufigen Deckungszusage
→ Zahlen Sie Ihre Prämien rechtzeitig und vollständig. Andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
→ Manchmal kann eine Rückdatierung des Vertrags sinnvoll sein, etwa um in der Kranken- und Lebensversicherung auf der Basis eines jüngeren Eintrittsalters abzuschließen.
Rechte und Pflichten während der Laufzeit des Vertrags
Als Versicherungsnehmer müssen Sie zunächst pünktlich Ihre Prämien zahlen. Bei Zahlungsverzug kann eine Kündigung seitens des Versicherungsunternehmens folgen. Da die Nichtzahlung eine Vertragsverletzung des Versicherungsnehmers darstellt, kann das Versicherungsunternehmen in einem solchen Falle zudem sogleich die Prämie für die gesamte Laufzeit als Schadensersatz verlangen. Bei verspäteter Zahlung einer Folgeprämie – also nicht der allerersten Prämie – muss das Versicherungsunternehmen Sie aber zunächst noch einmal mahnen und auf die Rechtsfolgen aufmerksam machen. Sie müssen während der Vertragslaufzeit auch die Einhaltung bestimmter Nebenpflichten beachten, sog. Obliegenheiten. Sie regeln, wie eigenes (Mit-)Verschulden bezogen auf Eintritt oder Umfang des Schadens zu berücksichtigen ist. Welche Obliegenheiten bei der jeweiligen Versicherungssparte zu erfüllen sind, ergibt sich in der Regel aus den Versicherungsbedingungen. Eine Verletzung von Nebenpflichten kann Leistungskürzung nach sich ziehen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann es sogar zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers kommen. Die Beweislast dafür trifft den Versicherer. Der Versicherte kann jedoch den Gegenbeweis an-treten, dass die Pflichtverletzung keine Auswirkung gehabt hat auf Eintritt, Feststellung und Umfang des Versicherungsfalles. Einfache Fahrlässigkeit ist demgegenüber sanktionslos.
Sonderfall Altverträge: Eine interessante Problematik ergibt sich aus der Neuregelung der Obliegenheitsverletzung für Verträge die vor dem 01.10.2008 abgeschlossen worden sind. Die meisten Versicherer haben die befristete Möglichkeit diese Altverträge an die neue Rechtslage anzupassen nicht genutzt. In sämtlichen dieser Verträge ist der Verstoß gegen eine Obliegenheit nunmehr unwirksam geregelt und würde damit im Versicherungsfall folgenlos bleiben!
Man unterscheidet zwischen Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind und Obliegenheiten, die nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllen sind.
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall sollen einer Gefahr Vorbeugen-
> Sie müssen Vorkehrungen treffen, damit der Versicherungsfall nicht ein tritt (z.ß, Fenster schließen, Wasserzulauf der Waschmaschine absperren).
> Sie dürfen die Gefahren durch Ihr Handeln nicht eigenmächtig erhöhen (Gefahrerhöhung, z. B. defekte Türschlösser, Fahren eines nicht verkehrssicheren Autos, unsachgemäße Lagerung von gefährlichen Stoffen).
> Informieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen über eine Gefahrerhöhung (z. B. das Anbringen eines Gerüsts am Haus, längere Abwesenheit von der Wohnung).
Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall sollen vor allem einen
Schaden begrenzen oder bei der Aufklärung helfen.
> Einen Versicherungsfall müssen Sie unverzüglich – meist schriftlich -mitteilen und wahrheitsgemäß Auskunft geben, damit das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat den Schadensumfang korrekt festzustellen.
> Sie müssen den Schaden möglichst gering halten, also beispielsweise Vorkehrungen treffen, damit sich der Schaden nicht weiter ausweitet.
> Die Polizei müssen Sie insbesondere bei Einbruch, Raub, Brand und Explosion benachrichtigen.
→ Nehmen Sie im Schadensfall möglichst rasch direkten Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen auf und klären Sie das weitere Vorgehen. Im Schadensfall sollten Sie auch in Ihren Versicherungsbedingungen nachschauen und sich an diese Vorgaben halten. Falls Sie einen Haftpflichtschaden verursacht haben, sollten Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherungsunternehmens keine Schuld oder Ansprüche anerkennen.