Man unterscheidet zwischen so genannter großer und kleiner Anwartschaftsversicherung. Beiden Formen ist“ gemeinsam, dass beim späteren Inkrafttreten des normalen Versicherungsschutzes keine Wartezeiten abzuleisten und alle in der Zwischenzeit aufgetretenen Gesundheitsstörungen ohne Einschränkungen oder Risikozuschläge mitversichert sind. Bei der großen Anwartschaftsversicherung wird der spätere Beitrag nach dem Alter bei Eintritt in die Anwartschaftsversicherung berechnet. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung wird der Beitrag später nach dem dann erreichten Eintrittsalter berechnet. Daher kann man vom Grundsatz her davon ausgehen, dass die kleine Anwartschaftsversicherung weniger kostet. Je nach dem, welchem Zweck die Anwartschaftsversicherung dienen soll, ist die eine oder andere Form günstiger. Wer z. B. als Zeitsoldat freie Heilfürsorge hat und genau weiß, dass er danach als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sein wird, ist mit der kleinen Anwartschaftsversicherung besser bedient.
Er hat ja nur den relativ seltenen Fall abzudecken, dass er aufgrund eines privaten Unfalles oder einer privaten Krankheit als dienstuntauglich entlassen wird. Dann hat er durch die Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit – ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand – sofort Versicherungsschutz zu erlangen. Die Frage, nach welchem Alter sich dann der Beitrag berechnet, ist dabei zweitrangig. Auch spielt das Alter ja keine so große Rolle, da die Anwartschaftsversicherung in einem solchen Falle nicht, wie z.B. bei Berufssoldaten, erst im Pensionsalter in eine normale Versicherung umgewandelt wird. Daraus ergibt sich, dass bei einem Berufssoldaten in der Regel die große Anwartschaftsversicherung günstiger als die kleine ist, wenn man nicht an eine teure Gesellschaft gerät.
Der Beitrag für Anwartschaftsversicherungen errechnet sich in Prozentsätzen vom normalen Beitrag für die Tarife, auf die eine Anwartschaft erworben wird. Die Prozentsätze klaffen bei den einzelnen Unternehmen weit auseinander. Sie liegen zwischen sechs und 35 Prozent des Normalbeitrages. Allerdings spielen der Zweck der Anwartschaftsversicherung, das Eintrittsalter sowie das Geschlecht eine Rolle und ob der Normaltarif vorher bestanden hat oder nicht. Für Personen, die zuvor schon in einem Normaltarif versichert waren, bleiben durch die Anwartschaftsversicherung die bis zu ihrem Beginn bereits erworbenen Rechte erhalten. Für Beamte in Ausbildung mit freier Heilfürsorge werden besonders preiswerte Anwartschaftsversicherungen angeboten. Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können Privatversicherte aber auch Zeiten längeren Auslandsaufenthaltes oder vorübergehender Versicherungspflicht überbrücken. Sie erhalten sich so alle bisherigen Rechte.
Versicherungspflichtige, die bereits wissen, dass sie später einmal nicht mehr versicherungspflichtig sein werden, weil sie sich z.B. selbstständig machen, in das Beamtenverhältnis übernommen oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienen werden usw., können sich durch Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ein niedriges Eintrittsalter sichern. Außerdem haben sie durch diese Versicherung die Gewähr, dass ihnen ihr Gesundheitszustand beim Abschluss der Normaltarife keinen Strich durch die Rechnung macht.