Eine Unzahl von Unfällen geschieht Jahr für Jahr, bei denen sich viele Bundesbürger erheblich verletzen. Einige von ihnen erleiden irreparable Schäden. Die Folge ist die Invalidität, die in der Regel erhebliche Konsequenzen für das weitere Leben des Betroffenen hat. Verliert man zum Beispiel durch einen Unfall einen Arm oder ein Bein, muss der gesamte Ablauf des täglichen Lebens umgestellt werden. Dies hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch finanzielle Konsequenzen. Der Beruf kann eventuell nicht mehr ausgeübt werden, oder die Einrichtungen des Hauses oder Autos müssen angepasst werden. Vater Staat hat auch hier Vorsorge getroffen, nämlich durch die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitnehmer sind hier zumindest gegen Arbeitsunfälle abgesichert. Zuständig dafür sind die entsprechenden Berufsgenossenschaften. Mitversichert ist ebenfalls der Weg zur Arbeitsstätte und zurück. Allerdings dürfen keine Umwege zurückgelegt werden. Wer auf dem Weg zur Arbeit einkaufen geht, verliert den Versicherungsschutz.
Wie sieht es jedoch mit der Freizeit aus, oder wie steht es um die Rentner, Kinder, Hausfrauen, viele Selbständige und Freiberufler? Hier besteht die Möglichkeit der Absicherung durch die private Unfallversicherung. Unverhofft kommt oft! Unfälle passieren an jeder Ecke. Was ist eigentlich ein Unfall im Sinne der Versicherungen? In Paragraph 1 Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es: Wenn der Versicherte durch ein von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Steuer-und Sozialversicherungs-Werte 2000
1. Gesetzliche Rentenversicherung | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | ||||||||||
Beitragssatz | 19,3% | 19,3% | ||||||||||
Aktueller Rentenwert | 48,29 € | 42,01 € | ||||||||||
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | monatl. | 8600€ | 7100€ | |||||||||
jährl. | 103200€ | 85 200€ | ||||||||||
Monatliche Bezugsgröße | 4480€ | 3640€ | ||||||||||
Monatlicher Höchstbeitrag für Pflichtversicherte | 1659,80 € | 1 370,30 € | ||||||||||
Monatlicher Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte | 1 659,80 € | 1 659,80 € | ||||||||||
Monatlicher Mindestbeitrag | 121,59 € | 121,59 € | ||||||||||
Monatlicher Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte (zur Aufrechterhaltung des BU/EU-Rentenanspruchs) | 121,59 € | 100,36 € | ||||||||||
Monatlicher Einheitsbeitrag (Regelbeitrag) | 864,64 € | 702,52 € | ||||||||||
entspricht einem monatlichen | ||||||||||||
Einkommen von | 4480€ | 3640€ | ||||||||||
Monatliche Entgeltgrenze für versicherungsfreie, | ||||||||||||
geringfügige Beschäftigungen | 630€ | 520€ | ||||||||||
Monatliche Nebenverdienstgrenze bei einer vorgezo | ||||||||||||
genen Vollrente | 630,00 | 630,00 | ||||||||||
einer Teilrente von 2/3 | 847,49 | 737,28 | ||||||||||
einer Teilrente von ½ | 1 267,61 | 1102,76 | ||||||||||
einer Teilrente von 1/3 | 1687,74 | 1468,25 | ||||||||||
Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei | ||||||||||||
Witwen- und Witwerrenten | 1 274,86 € | 1109,06 € | ||||||||||
Zusätzlicher Kinderfreibetrag für die Einkommensan | ||||||||||||
rechnung bei Witwen- und Witwerrenten (je Kind) | 270,42 € | 235,26 € | ||||||||||
Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei | ||||||||||||
Waisenrenten | 849,90 € | 739,38 € | ||||||||||
(Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2000) | ||||||||||||
2. Arbeitslosenversicherung | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | ||||||||||
Beitragssatz | 6,5% | 6,5% | ||||||||||
Beitragsbemessungsgrenze | monatlich | 8600€ | 7100€ | |||||||||
jährlich | 103 200€ | 85200€ | ||||||||||
Höchstbeitrag | monatlich | 559€ | 461,50 € | |||||||||
3. Gesetzliche Krankenversicherung | ||||||||||||
Beitragssatz | 0 13,7% | 0 13,0% | ||||||||||
Beitragsbemessungsgrenze | monatlich | 6450€ | 5325€ | |||||||||
= Vers.-pflichtgrenze | jährlich | 77400€ | 63900€ | |||||||||
Höchstbeitrag | 0 883,65 € | 0692,25 € |
Freibeträge / | |
Kinderfreibetrag | ledig/verh. |
statt Kindergeld (auf Antrag) | 3456€/6912€ |
Sparerfreibetrag | |
für Kapitalerträge | 3 100€/6 200€ |
Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge | 100€/200€ |
Sonderausgabenpauschbetrag | 108€/216€ |
Arbeitnehmerpauschbetrag | 2 000€ |
Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen nach | |
§ 10 EStG): | |
Vorwegabzug für Versicherungsbeiträge | ledig/verh. |
bei pflichtversicherten Arbeitnehmern, | 6 000€/12 000€ |
Beamten und Personen mit freier Alters | abzügl. |
vorsorge aufgrund Vertrag | 16% bis max. BBG |
Höchstbeträge voll abzugsfahig | 2 610,-€/5 220,-€ |
Höchstbeträße halb abzucsfahiß | 2 616 – €/S 220 – TIM |
Wo ist die Unfallgefahr am größten?
Alljährlich verunglücken in der Bundesrepublik mehrere Millionen Menschen – zum größten Teil nur leicht, Hunderttausende jedoch so schwer, dass sie lange oder dauernd darunter zu leiden haben.
In einer repräsentativen Erhebung wurde ermittelt, bei welcher Gelegenheit die Unfälle passiert waren. Die Ergebnisse sprechen für sich: 30 Prozent der unter den Folgen leidenden Personen gaben an, am Arbeitsplatz verunglückt zu sein, nahezu jeder fünfte Unfall ereignete sich im Haushalt. Und bei Sport und Spiel sowie im Straßenverkehr zogen sich rund achtzehn bzw. dreizehn von hundert Befragten Verletzungen zu.
Was kann alles versichert werden?
In der privaten Unfallversicherung (FUV) können folgende Risiken versichert werden:
Die Invalidität
Der wohl wichtigste Absicherungsgedanke in der FUV. Der Invaliditätsbegriff wurde 1988 neu festgelegt. Die Versicherungsgesellschaft muss dann zahlen, wenn ein Unfall zu dauerhafter körperlicher oder geistiger Leistungsunfähigkeit fuhrt. Bei dem Vertragsabschluss wird die Versicherungssumme festgelegt. Je nach dem Invaliditätsgrad, der in einer so genannten Gliedertaxe definiert ist, leistet die Versicherungsgesellschaft ihre Zahlung. Bei einer Vollinvalidität (100% Invalide) die volle Versicherungssumme und den entsprechenden prozentualen Anteil bei einer Teilinvalidität, die aus der folgenden Gliedertaxe hervorgeht:
Gliedertaxe (gemäß Paragraph 7 der AUB 88)
Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
eines Armes im Schultergelenk | 70 Prozent | |
eines Armes bis oberhalb des | ||
Ellenbogengelenks | 65 Prozent | |
eines Armes unterhalb des | ||
Ellenbogengelenks | 60 Prozent | |
einer Hand im Handgelenk | 55 Prozent | |
eines Daumens | 20 Prozent | |
eines Zeigefingers | 10 Prozent | |
eines anderen Fingers | 5 Prozent | |
eines Beines über der Mitte des | ||
Oberschenkels | 70 Prozent | |
eines Beines bis zur Mitte des | ||
Oberschenkels | 60 Prozent | |
eines Beines bis unterhalb des Knies | 50 Prozent | |
eines Beines bis zur Mitte des | ||
Unterschenkels | 45 Prozent | |
eines Fußes im Fußgelenk | 40 Prozent | |
einer großen Zehe | 5 Prozent | |
einer anderen Zehe | 2 Prozent | |
eines Auges | 50 Prozent | |
des Gehörs auf einem Ohr | 30 Prozent | |
des Geruchs | 10 Prozent | |
des Geschmacks | 5 Prozent |
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.