Eine private Krankenversicherung kann für einen ewigen Junggesellen sinnvoll sein, der bereits in jungen Jahren ganz sicher ist, dass er nie heiraten wird. Eine private Krankenversicherung kann für ein Ehepaar sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner ganz sicher sind, dass sie bis zum Rentenalter arbeiten. Eine private Krankenversicherung kann für ein Ehepaar mit ein oder zwei Kindern sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner ganz sicher sind, dass sie beide – trotz der Kinder – ständig und bis zum Rentenalter arbeiten.
Wer mit solchen Plänen zur PKV überwechselt, kann zunächst nur hoffen, dass sich seine Vorstellungen verwirklichen und er am Ende nicht doch mit mehreren Kindern und einem nicht arbeitenden Ehepartner dasitzt und für jedes Familienmitglied einen PKV-Beitrag zu zahlen hat.
Jeder muss mit einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit rechnen, also durch Geldansparen und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Bezahlbarkeit seiner privaten Krankenversicherung absichern. Dann ist davon auszugehen, dass fast alle PKV-Versicherten im Alter – mit großer Wahrscheinlichkeit – einen höheren Beitrag zahlen als in der GKV. Es muss also alles Geld, was durch einen anfänglich niedrigeren PKV-Beitrag eingespart wird, inflationssicher und rentabel angelegt werden (nicht in Versicherungen, sondern möglichst in Aktien- oder gemischten Fonds), um damit im Alter die ständigen Beitragserhöhungen finanzieren zu können.
Insbesondere für junge Leute bedeutet die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gleichzeitig die Anwartschaft auf die künftige Mitversicherung einer ganzen Familie und auf eine Krankenversicherung als Rentner zu einem Beitrag, der sich – auch für die ganze Familie – jeweils nach dem Einkommen des Kassenmitglieds richtet. Das gilt gleichzeitig für die Pflegepflichtversicherung. Für junge Leute, für die ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung wegen der in jungen Jahren geringen Beiträge besonders lohnend erscheint, ist die Entscheidung allerdings eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Dabei sind alle Empfehlungen, alle Beitragsvergleiche in den Medien und Computer-Analysen für die Katz. Die Entscheidung lässt sich – auch mit 100 Computern – nicht rechnen, muss aber beizeiten getroffen werden, wenn sie sich lohnen soll.
Vorsicht! – Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist gleichzeitig ein Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung
Wechsler zur PKV zahlen für den Ehegatten den vollen Beitrag der Pflegepflichtversicherung. Für ein Ehepaar (mit einem Verdiener, beide 50 Jahre alt) ist für diesen Fall ein Monatsbeitrag von etwa 50 Euro aus eigener Tasche zu entrichten (bei einem Arbeitgeberzuschuss von etwa 29 Euro). Der Beitrag bei einer Kasse würde netto nur etwa 29 Euro betragen (nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses).
Vorsicht – gefährliche Tricks!
Wenn Versicherungsvertreter oder auch von der Branche gesteuerte Medienartikel über Tricks oder gesetzlich garantierte Möglichkeiten berichten, kurz vor oder nach dem Rentenbeginn könne man wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, so ist zu beachten, dass entsprechende Bestimmungen hierzu in der Vergangenheit schon vielfach und drastisch geändert worden sind. Ab Alter 55 ist eine Rückkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Rückkehrmöglichkeiten, die es im Augenblick noch gibt (eine neu entstandene Pflichtmitgliedschaft von zwölf Monaten in der GKV), sollten diejenigen vergessen, die jetzt vor der Entscheidung gesetzlich oder privat versichern? stehen. Eine EMN/D-Untersuchung zeigt hierzu gravierende Wissenslücken der deutschen Bevölkerung. 36 Prozent der Befragten sind der (falschen) Auffassung, dass ein Wechsel aus der PKV zurück in die Krankenkasse ohne große Probleme möglich sei.
In der Regel gibt es kein Zurück!
Wer bei seiner Entscheidung für die private Krankenversicherung jetzt schon künftige Nachteile sieht, aber auf Möglichkeiten der Rückkehr in die GKV vertraut, kann hereinfallen. Die Frage, ob während des Berufslebens oder im Rentenalter in irgendeiner Form eine Versicherungspflicht neu entstehen oder begründet werden kann, lässt sich im Voraus nämlich nicht mit letzter Sicherheit beantworten.
Schlupflöcher, die heute noch offen sind, können morgen – z. ß. durch ein neues Gesetz – verstopft sein.
Zurzeit gilt: Jeder Arbeitnehmer, dessen Monatsverdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2002: 3375 Euro) liegt, wird Mitglied einer Krankenkasse und kann sich nach mindestens zwölf Monaten freiwillig in der Kasse weiterversichern, auch wenn sein Verdienst die Grenze übersteigt. Wer vor dem 55. Lebensjahr – z.B. durch Arbeitszeitverkürzung – mit seinem Monatsverdienst unter 3375 Euro kommt, wird von seinem Arbeitgeber zur Krankenkasse angemeldet. Nach Ablauf von zwölf Monaten kann das Kassenmitglied freiwilliges Mitglied der GKV bleiben. Die Frist von zwölf Monaten für eine Kassenmitgliedschaft, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, kann in Zukunft vielleicht auf 24, 36 oder mehr Monate heraufgesetzt werden. Jeder Arbeitslose wird Krankenkassenmitglied. Nach zwölf Monaten entsteht auch hier das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung. Wer seinen Arbeitsvertrag kündigt, ist bei seinem Ehepartner, wenn dieser in einer Krankenkasse ist, über die Familienversicherung mitversichert und kann bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags als Versicherungsberechtigter die Kassenmitgliedschaft beantragen. Diese Möglichkeit könnte künftig nicht mehr gegeben sein.
Vorsicht: Wer als Privatversicherter mit seinem Monatsverdienst unter die Pflichtversicherungsgrenze kommt, kann sich für immer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Er bleibt dann sein Leben lang privat versichert (außer bei Arbeitslosigkeit). Das heißt, die beschriebenen Möglichkeiten einer Rückkehr gibt es dann nicht mehr. Vorsicht also, wenn eine Gesellschaft oder ein Vertreter rät, sich endgültig von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen!