• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Hilfen bei Abwesenheit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Pflegeversicherung in Deutschland

Hilfen bei Abwesenheit – Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit 1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung. Sie soll mit ihren Leistungen vorrangig die „Häusliche Pflege“ und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Auch Pflegepersonen müssen ab und zu „gepflegt“ werden. Sie brauchen Urlaub, können krank werden oder möchten einfach mal ein paar Tage ausspannen. Mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten geschaffen, die Pflege kurzzeitig in die Hände von anderen Pflegepersonen zu legen. Die Kassen zahlen dafür bis zu 1.432 Euro pro Jahr. Damit trägt der Gesetzgeber den hohen körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Personen Rechnung. Ihnen wird die Chance gegeben, sich zu erholen und neue Kräfte zu tanken – und damit auch die häusliche Pflege langfristig zu sichern.

Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen eigenen Urlaubs, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, die Pflege sicherzustellen, besteht ein Anspruch auf „Verhinderungspflege“, das heißt, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Vertretung. Achtung: Voraussetzung ist, dass vor der erstmaligen Verhinderung die zu pflegende Person mindestens zwölf Monate in häuslicher Umgebung gepflegt wurde. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Der Zeitraum von vier Wochen muss nicht zusammenhängend verlaufen, sondern die Leistung kann auch tageweise abgerufen werden. Die Aufwendungen dürfen dabei 1.432 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Konkret heißt dies, dass für jeden einzelnen Tag Verhinderungspflege 51,14 Euro zur Verfügung stehen.

Erfolgt die Verhinderungspflege durch eine nicht erwerbsmäßig pflegende Person, so sind die Aufwendungen auf die Höhe des Pflegegeldes begrenzt. Beachten Sie jedoch, dass das Pflegegeld für die Zeit der Verhinderungspflege nicht zur Auszahlung kommt. Zusätzlich können der Pflegeperson auf Nachweis die notwendigen Kosten (zum Bei-spiel Fahrkosten, Verdienstausfall erstattet werden.

Nimmt der Pflegebedürftige die Pflege als Sachleistung in Anspruch, ändert sich nichts. Es kann jedoch als „Kurzzeitpflege“ die Ausnahme in einer stationären Einrichtung erfolgen.

Kurzzeitpflege
Dabei geht es um kurzzeitige vollstationäre Pflegelösungen, wenn die Pflege eines zu Hause wohnenden Menschen noch nicht sofort oder vorübergehend nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Eine Wartezeit wie bei der Verhinderungspflege ist hier nicht gefordert. Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es nicht nur für Erwachsene, sondern auch für behinderte Kinder und Jugendliche.

Nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall bedeutet die Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung für den betroffenen Bürger off auch eine Entlassung in die Pflegebedürftigkeit. Für den Betroffenen, aber auch für die Angehörigen stellen sich viele Fragen und Probleme: Wer übernimmt die Pflege zu Hause? Wie kann die Pflege auch fachlich sichergestellt werden? Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden, wie zum Beispiel die Anschaffung eines Pflegebettes, Umbaumaßnahmen usw? Off ist es gar nicht möglich, alles für die Aufnahme zu Hause rechtzeitig zu bewerkstelligen, oder die Familie fühlt sich total überfordert.
Sollten Sie in eine solche Lage kommen, setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Reha- Berater Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Dieser kann Ihnen zum Beispiel eine Leistung der Pflegekasse empfehlen. Die „Kurzzeitpflege“ in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung kann hier in vielen Fällen einen nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die Pflege zu Hause bewerkstelligen. Ihre Pflegekasse übernimmt im Anschluss an eine stationäre Behandlung die pflegebedingten Aufwendungen der Unterbringung in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung für vier Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.432 Euro je Kalenderjahr. Voraussetzung hierfür ist, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt und die häusliche Pflege noch nicht erbracht werden kann. Zu beachten ist, dass die Pflegekasse sich an den Unterbringungs- und Essenskosten („Hotelkosten“) nicht beteiligen kann. Möglicherweise können sich allerdings andere Sozialleistungsträger, zum Beispiel das Sozialamt, an den Kosten beteiligen.

Die Vergütung der pflegebedingten Aufwendungen der Kurzzeitpflege erfolgt bis zum Höchstbetrag. Die Abrechnung der Kosten rechnet die Sozialversicherung direkt mit der Pflegeeinrichtung ab. Nur zugelassene Einrichtungen dürfen die Leistung erbringen. Auch in anderen Fällen ist eine Kurzzeitpflege möglich: Wenn ein Pflegebedürftiger bereits seit mindestens zwölf Monaten zu Hause gepflegt wurde und die Pflege in einer Krisensituation (zum Beispiel Ausfall der bisherigen Pflegeperson oder bei kurzfristiger Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit) zu Hause nicht sichergestellt werden kann, übernimmt auf Antrag die Pflegekasse die Kurzzeitpflege.

Anlass für die Notwendigkeit einer Kurzzeitpflege kann auch der für die eigene körperliche und mentale Gesundheit ausgesprochen wichtige Urlaub der pflegenden Person sein. Kurzzeitpflege kann außerdem erforderlich werden bei Krankheit sowie sonstiger Behinderung der betreuenden Person.

Jan 18, 2018gesundhe-admin
Britische Lebens- und Rentenversicherungen - die Altersvorsorge in Deutschland Teil 1Die Formen der Hilfe UTVBA - Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung
  Weitere Artikel  
 
Private Kranken-Vollversicherung, Angebote und Vergleich Teil II
 
Widerspruchsrecht bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags zu Kapitalversicherungen
 
Die Hausratversicherung, notwendig oder überflüssig Teil I – empfehlenswerte Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Anrechnung einer Unterversicherung und Sachverständigenverfahren

    Grundgedanke der VGB 2005 ist es, auf die Einrede der Unterversicherung zu verzichten, wenn die VS 1914 nach einer der drei in den VGB 2005 angebotenen Alternativen bestimmt wurde. Zu […]

    Mai 10, 2015gesundhe-admin
  • Nicht versicherbare Personen bei Unfallversicherung

    Nicht versicherbar sind Personen, die für dauernd mindestens schwerpflegebedürftig sind, sowie Geisteskranke. Schwerpflegebedürftig ist, wer für Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrfach in […]

    Jun 13, 2015gesundhe-admin
  • Mitarbeiterschulung oder die Tricks der Vertreter – Tipps beim Umgang mit Versicherten

    Es gibt Schlimmeres als den Tod. Wer schon einmal einen Abend mit einem Versicherungsvertreter zugebracht hat, wird wissen, was ich meine. (Woody Allen) Ein guter Vertreter lässt keine Tür aus, […]

    Okt 15, 2016gesundhe-admin
  • Private Kranken-zusatzversicherung für Ambulante Behandlung und Ergänzungstarife – hilfreiche Information

    Eine Zusatzversicherung, die die Kosten für ambulante Behandlungen erstattet, ist Versicherungspflichtigen verschlossen, da diese voraussetzt, dass die gesetzliche Krankenkasse mitzieht. Das heißt, die Krankenkasse muss damit einverstanden sein, dass Sie […]

    Jul 18, 2016gesundhe-admin
  • Vorzeitiger Tod und Witmenrenten – Lebensversicherung hilfreiche Information

    Vorzeitiger Tod Die private Rentenversicherung ist ein wenig wie russisches Roulette. Wenn der Versicherte vorzeitig stirbt, fällt der größte Teil des Kapitals an die Versicherung. Um diesen Nachteil auszugleichen, bieten […]

    Okt 9, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr