Krankenvorsorge – Beitragsbemessungsgrenze
Für die freiwillig Versicherten bzw. für die Selbständigen in der GKV spielt die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze eine wesentliche Rolle für die Beitragsentwicklung. Seit 1958 erhöhte sie sich um durchschnittlich 6,57% pro Jahr und somit auch der GKV-Beitrag ohne Berücksichtigung des Beitragssatzes. Wer also permanent über der BBG mit seinem Jahresarbeitsentgelt liegt, hat automatisch eine jährliche dynamische Beitragssteigerung in der GKV
GKV | PKV | ||||
System | Solidaritätsprinzip (Junge für Alte, Reiche für Arme), Finanzierung im Umlageverfahren | Individualitätsprinzip (jeder nach seiner persönlichen Risikosituation), Finanzierung nach dem Äquivalenzprinzip | |||
Mitglieder | Im Prinzip alle, insbesondere Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Arbeitslose. Bis zu einem durchschnittlichen Monats-Brut- toverdienst von 6 450,- € bzw. 5 325,- € (neue Bundesländer) gilt Versicherungspflicht. Darüber hinaus ist man freiwillig Versicherter. | Beamte, Selbständige, Freiberufler, Studenten und die freiwillig Versicherten können sich privat absichem. | |||
Kostenlos Mitversicherte | Ehepartner und Kinder ohne eigenes bzw. nur mit geringfügigem Einkommen (max. 640,— € pro Monat, 520,— € in den neuen Bundesländern) | Keine; es müssen für jede Person Einzelverträge geschlossen werden. | |||
Beiträge | Sie richten sich nach der Höhe des Verdienstes, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6 450,- bzw. 5 325,- €. Im Schnitt verlangen die Kassen 13,7% des Bruttoeinkommens; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge je zur Hälfte. | Sie richten sich nach Geschlecht, Alter und anfänglichem Gesundheitszustand, der zu einem Preisaufschlag fuhren kann. Außerdem bestimmen das Leistungsniveau und Eigenbeteiligungen den Preis. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des tatsächlichen Beitrags dazu, jedoch maximal den halben Höchstbeitrag der GKV | |||
Beitragsbefreiung | Während des Bezugs von Kranken-, Mutterschafts- und Erziehungsgeld wird davon kein Beitrag verlangt. | Keine. Im Gegenteil: Die Beiträge muss der Versicherte in diesen Zeiten sogar zu 100% zahlen, weil der Arbeitgeberzuschuss dann entfallt. | |||
Beitragsrückerstattung | (Noch) keine | Je nach Tarif bis zu mehrere Monatsbeiträge bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen | |||
Perspektive | Rücklagen werden nicht gebildet; die Beitragseinnahmen sollen die laufenden Ausgaben decken. Wenn dies nicht reicht, müssen die Beiträge erhöht oder Leistungen gekürzt werden. | Alterungsrückstellung wird aufgebaut. Sie sollte die Beiträge im Verlauf des Lebens stabil halten. Sie steigen jedoch trotzdem, wenn die Ausgaben im Gesundheitswesen und/oder die Lebenserwartung stärker als erwartet ansteigen. | |||
Zuzahlungen im Leistungsfall | Arzneien: je nach Packungsgröße 8,—, 9,- oder 10,-€ Heilmittel: 15% der Kosten Fahrtkosten: 25,- € pro Fahrt Krankenhaus: 17,-€ pro Tag (West), 14,- € pro Tag (Ost), maximal für die Dauer von 14 Tagen Zahnersatz: 50% der Kosten; bei regelmäßiger Vorsorge Erhöhung auf 60% bzw. 65% (Nachweis von 5 Jahren bzw. 10 Jahren der Vorsorge) Kieferorthopädie (bis zum Erwachsenenalter): 20% der Kosten und bei mehreren Kindern für jedes weitere nur 10%; Eigenanteil wird nach Abschluss der Behandlung erstattet. In Härtefallen ganze oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen. | Frei wählbar; je nach Tarif nichts, ein fester Beitrag (z. B. 300,- oder 10 000,- € pro Jahr) oder anteilig (z. B. 20% im ambulanten Bereich oder 30% für Zahnersatz). Härtefallregelung nur für Ältere (Wechsel in einen der GKV entsprechenden Standarttarif möglich). | |||
Leistungen | Sachleistungsprinzip. Eingeschränkte Arztwahl: Der Arzt/Zahnarzt muss eine Kassenzulassung haben. Heilpraktiker sind ausgeschlossen. Die Kasse rechnet direkt mit den Leistungserbringern ab; der Patient hat keinen Einblick in die Rechnung, aber auch keine Vorfinanzierung zu leisten und keine Abrechnungsarbeit. (Zugelassenes) Krankenhaus: Unterbringung im Mehrbettzimmer; diensthabender Arzt. | Kostenerstattungsprinzip. Freie Arztwahl, auch unter den Fachärzten. Heilpraktiker werden je nach Tarif erstattet; vorausgesetzt, die Methode ist medizinisch notwendig und ähnlich wirksam wie die Schulmedizin. Leistungsbringer rechnen mit dem Patienten ab, der die Rechnung bei seiner Versicherung zur Erstattung einreichen muss. Eventuelle Kürzungen gehen zu seinen Lasten. Freie Wahl des Krankenhauses: Unterbringung je nach Tarif in Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer; Chefarztbehandlung möglich. | |||
Kuren | Kostenübemahme ab 1997 alle vier Jahre möglich; Zuzahlung aktuell (2000): 17,- € je Tag (West) bzw. 14,- € je Tag (Ost); die Dauer wird von vier auf drei Wochen gekürzt. | Keine Kostenübemahme – Zusatztarif nötig | |||
Vorsorge | Der Gesundheits-Check-up ab dem 35. Lebensjahr ist eingeschränkt auf Krebsfrüherkennung, Vorsorge bei Schwangerschaft und Kindern, Prophylaxe-Bonus beim Zahnarzt. | Entsprechend GKV-Leistungen, je nach Tarif zum Teil ohne Altersbegrenzung, Prophylaxe-Berücksichtigung noch unterentwickelt. | |||
Verdienstausfall | Ab dem Ende der Lohnfortzahlung etwa 76% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts (soweit es der Beitragsberechnung unterliegt), maximal täglich 150,50 € und wegen derselben Krankheit längstens für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Auch bei Pflege erkrankter Kinder kann Anspruch auf Krankengeld bestehen. | Keine Leistung inklusive – Krankentagegeld kann separat abgesichert werden, maximal bis zur Höhe des vollen Nettogehalts. | |||
Sterbegeld | Läuft langsam aus. Nur noch für Versicherte, die vor dem 1.1.89 gesetzlich versichert waren, gibt es einheitlich 2100,- € bzw. 1050,-€ für Mitversicherte. | Keine Leistung | |||
Ausland | Versicherungsschutz gilt nur in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und in denen, mit denen ein Krankenversicherungsabkommen besteht, wie Schweiz, Tunesien, Türkei usw. | Versicherungsschutz besteht zumeist europaweit (einschl. Osteuropa) und bis zu einem Monat auch außerhalb. |
Welche private Krankenversicherung?
Ist man zu dem Entschluss gekommen, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, drängt sich die Frage nach der für Sie individuell günstigsten Versicherungsgesellschaft auf. In keiner weiteren Versicherungssparte gibt es so große Unterschiede, was den Preis und die Leistung betrifft, wie bei der privaten Krankenversicherung. Daraus resultiert, dass ein Vergleich der Versicherungsgesellschaften und deren Tarife sehr schwierig ist. Ohne Computer und natürlich die entsprechende Software sind solche Gegenüberstellungen müßig.
Zumindest soll der folgende Fragenkatalog auf wesentliche Aspekte, die bei einem Abschluss einer PKV wichtig sind, hinweisen.
• Versicherungsschutz Ausland
In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland?
• Mindestdauer
Wie lang ist die Mindestvertragsdauer?
• Eintrittsalter
• Verzicht/Wartezeit
Besteht genereller Wartezeitverzicht?
• Kündigung bei KHT und KKT
Wird auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, wenn nur eine Krankenhaustagegeld- und/oder Krankheitskostenteilversicherung besteht?
• Entbindung
Gibt es Sonderleistungen bei Entbindung?
• BRE
Informationen zur Beitragsrückerstattung der letzten 3 Jahre.
• Alterungsrückstellung
Wie hoch ist/war die zusätzliche Zuführung zur Alterungsrückstellung (Beitragsermäßigung im Alter, in%-Punkten über einen%- Punkt außerrechnungsmäßigen Zins hinaus) in den letzten 3 Jahren?
• Rentner
Werden weitere Maßnahmen zur Beitragsreduzierung im Alter angeboten?
• Vorsorgeuntersuchungen
Werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie darüber hinausgehende Maßnahmen unbegrenzt erstattet?
• GOÄ-Begrenzung
Erfolgt für ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus eine tarifliche Erstattung der Behandlungskosten?
• Heilpraktiker
Werden auch Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen tariflich erstattet? Wenn ja, in welchem Gebührenrahmen?
• Heilmittel
Werden Heilmittel ohne Einschränkungen tariflich erstattet?
• Hilfsmittel
Werden die Kosten für Hör- oder Sprechgeräte, Krankenfahr-stühle und für orthopädische Schuhe tariflich erstattet? Wenn ja, bis zu welcher Höhe und wie oft?
• Sehhilfen
In welchem Umfang werden Sehhilfen tariflich erstattet?
• Kurortklausel
Besteht bei Behandlungen im Heilbad oder Kurort der gleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort?
• Ambulante Kur
Werden Kosten für eine Kurbehandlung tariflich erstattet? Wenn ja, welche Leistungen sind mitversichert?
• Psychotherapie
In welchem Umfang wird für Psychotherapie geleistet? Ist ein Delegationsverfahren möglich?
• Transport bei ambulanter Behandlung
In welchem Umfang werden die Transportkosten von und zur ambulanten Behandlung tariflich erstattet?
• Stationäre Kur
Werden Kosten für eine Kur- und Sanatoriumsbehandlung tariflich erstattet? Wenn ja, welche Leistungen sind mitversichert?
• Transport bei stationärer Behandlung
In welchem Umfang werden die Transportkosten zum und vom Krankenhaus tariflich erstattet?
• Rücktransport aus dem Ausland
Werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rück-transport aus dem Ausland tariflich erstattet?
• Ersatz-KHT
Kostenersatz bei Nichtinanspruchnahme von versicherten Kran-kenhausleistungen?
• Rooming-in
Besteht eine Leistungszusage für eine Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes über die Bundespflegesatz-Verordnung hinaus?
• Erstattungssätze
Wie hoch sind die Erstattungssätze für:
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie?
• Heil-/Kostenplan
Besteht bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplans der volle tarifliche Leistungsanspruch?
• Summenbegrenzung
Verzicht auf Summenbegrenzungen in den ersten drei Versicherungsjahren? Wenn nein, entfallen diese für unfallbedingte Behandlungskosten?
• Aufnahmetag
Gelten Aufnahme- und Entlassungstag für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes (KHT) als 1 Tag oder als 2 Tage?
• Bundeswehr/Sanität.
Wird das KHT auch in Bundeswehrkrankenhäusern und/oder im Sanitätsbereich der Bundeswehr gezahlt? Wenn ja, wie hoch ist die Erstattung?
• Meldefrist
Muss der Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen gemel-det werden?
• Höchstsätze
Welche Höchstsätze sind abschließbar?
• Kündigung KTS
ln welchen Fällen und in welcher Höhe wird auf das ordentliche Kündigungsrecht bei Selbständigen oder Freiberuflern verzichtet?
• Rückfallerkrankung
Werden Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit bei Rückfallerkrankungen angerechnet? Wenn ja, in welchen Fällen? Par. 1 (2) MB/KT
• Leistungsdauer
Ist die Leistungsdauer unbegrenzt? Wenn nein, in welchen Fällen?
• Anpassungsmöglichkeiten
Bestehen Anpassungsmöglichkeiten ohne erneute Wartezeiten und Risikoprüfung? Wenn ja, in welchen Fällen?
• Teil-AU
Erfolgt auch bei Teilarbeitsunfähigkeit eine KTG Zahlung? Wenn ja, inwieweit?
• Leistungsdauer/BU
Maximale Leistungsdauer nach Eintritt von Berufsunfähigkeit?
• Leistungsdauer/ALK
Maximale Leistungsdauer nach Eintritt von Arbeitslosigkeit? Par. 15a MB/KT
• Alkoholklausel
Wird das Krankentagegeld auch bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
• Schwangerschaft
Wird das Krankentagegeld auch bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen gezahlt? Wenn ja, inwieweit?
• Kurbehandlung
Besteht ein tariflicher Leistungsanspruch bei AU während einer Kur-/Sanatoriumsbehandlung oder während Rehabilitationsmaßnahmen? Wenn ja, inwieweit?
• KT im Kurort
Besteht ein tariflicher Leistungsanspruch während des Aufenthaltes in einem Heilbad oder Kurort? Wenn ja, inwieweit?