EURO in Deutschland
In Deutschland wird kräftig über die europäische Währungsunion diskutiert. Dabei stehen mögliche Stabilitätsrisiken der Währung im
Vordergrund. Es liegt anscheinend in der Natur der Deutschen, immer nur über Risiken zu reden und die Chancen kaum zu beachten.
Der Plan, in der EG eine gemeinsame Währung einzuführen, war eine logische Konsequenz des Binnenmarktprojektes. Im Mittelpunkt der 1985 beschlossenen Pläne zur Etablierung eines gemeinsamen Binnenmarktes stand die Realisierung der folgenden vier Freiheiten:
• Freiheit des Warenverkehrs
• Freiheit des Personenverkehrs
• die Dienstleistungsfreiheit
• die Freiheit des Kapitalverkehrs
Die Gemeinsamkeit entwickelte sich weiter:
Zur Vorbereitung der Währungsunion wurde das Europäische Währungsinstitut als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) errichtet. Die nationalen Zentralbanken wurden unabhängig und deren Geldpoltiken koordiniert.
Anhand der vereinbarten Konvergenzkriterien konnte festgestellt werden, welche Länder sogleich an der europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmen dürfen. Sodann ist das Direktorium der EZB ernannt worden.
Zeitplan der europäischen Wahrungsunion (EWU)
31.12.1998 Festlegung der Wechselkurse zwischen dem EURO und den Währungen der an der EWU teilnehmenden Mitgliedstaaten (z. B.: 1 EUR = 1,95583 €)
01.01.1999 Einführung des EURO als gemeinsame eigenständige Währung in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien (Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden nehmen vorerst nicht an der EWU teil)
01.01.2002 Einführung des EURO in Münzen (Cent) und Bank-noten
01.07.2002 Die nationalen Noten und Münzen der EWU-Länder verlieren ihre Gültigkeit
Ziel der EZB mit Sitz in Frankfurt/M. ist die Stabilität der Währung und damit der Preise.
Wirtschaft- und Finanzpolitik bleiben zwar grundsätzlich in nationaler Verantwortung, müssen aber die gemeinsamen Interessen beachten: Eine gemeinsame Währung bedeutet auch gemeinsame Zinsen und gemeinsame Inflation. Dieses Risiko ist die Ursache für den besorgten Vergleich des EURO mit der harten D-EURO.
Welche Auswirkungen ergeben sich für unsere Sachversicherungen ?
Zum Stichtag der Einführung des EURO werden alle €-Beträge in einem festen Verhältnis umgerechnet. Bei dem Verhältnis von etwa zwei zu eins – knapp zwei € werden also zu einem EURO entsprechen einem Gehalt von 5 000,- € dann 2 556,46 EURO, einer Rente von 2 000,- € 1 022,58 EURO und so weiter.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis bleibt aber gleich, was für Sachversicherungen maßgeblich ist. Ihre Hausratversicherungssumme wird dann zum Beispiel nicht mehr 100 000,- € sein, sondern 50 000 EURO, die private Haftpflichtversicherungssumme wird anstatt 2 Millionen € 1 Million EURO werden und so weiter. Im Sachversicherungsbereich werden sich, so denke ich, keinerlei Veränderungen ergeben.
… undfür Vorsorgeversicherungen?
In den Bereichen der Lebens- und Rentenversicherungen hingegen können sich durch die Einführung des EURO sicherlich Änderungen ergeben, die entsprechende Auswirkungen auf die laufenden und zukünftigen Versicherungsverträge haben werden. Dies gilt auch für die gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen.
Die entscheidende Frage über die Art und die Ausmaße der Auswirkungen hängt von der zukünftigen Geldpolitik der EZB sowie den Teilnehmern der EWU ab. Gelingt es, mit einheitlicher Geld- und Währungspolitik die Preisstabilität des EURO zu sichern, dann wird sich wohl nur wenig ändern. Anders könnte es beispielsweise dann aussehen, wenn die Konvergenzkriterien für spätere Teilnehmer aufgeweicht würden und der EURO so nicht die „Härte der D- EURO erreicht.
Die Folgen wären sicherlich steigende Zinsen und Inflationsraten, auch in den bisherigen Hartwährungsländern. Für die laufenden Renten jeglicher Art wäre das Risiko gegeben, dass die Rentenleistungen mit einer galoppierenden Inflation nicht mithalten könnten. Die Rentenleistungen, die vielfach sowieso nicht gerade üppig sind, würden durch den Kaufkraftschwund zusätzlich an Wert verlieren. Dies wiederum heisst: Jeder Einzelne müsste sich verstärkt um private Vorsorgemaßnahmen kümmern.
Laufende kapitalbildende Versicherungsverträge werden nur kurzfristig Nachteile in Kauf nehmen müssen, denn eine Steigerung des Zinsniveaus bedingt Kursverluste bei festverzinslichen Wertpapieren, die wiederum die laufende Rendite negativ beeinflussen. Läuft ein Vertrag nach der Einführung des EURO nur noch ein bis vier Jahre, wäre eine Kündigung dennoch nicht ratsam, denn dadurch verlöre der Vertrag den Schlussüberschussanteil.
Noch länger laufende Verträge profitieren dann von der laufend höheren Verzinsung, sodass die Realverzinsung (Zins minus Inflationsrate) etwa gleich bleiben wird.
Meine persönliche Meinung ist, dass insbesondere Sachwerte wie Immobilien oder auch Gold von einem weichen EURO profitieren werden. Ist der Zinsanstieg erst einmal vollzogen, werden die Aktien nachziehen. Verlierer werden somit im Vergleich die Geldwerte im Allgemeinen sein.